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Вопрос по AuslG § 25 Abs. 3

09.11.11 23:05
Re: Вопрос по AuslG § 25 Abs. 3
 
neverthesame местный житель
neverthesame
in Antwort awk0209 09.11.11 21:33
Окей, понял, не тот закон. Смотрю значит актуальный:
В ответ на:
Dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsgrund vorliegt und er sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann.

И что поменялось?
 

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