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Алименты в другой стране.
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in Antwort Kurt2020 12.05.23 12:30
Hat beim Kindesunterhalt der unterhaltspflichtige Elternteil nur Einkommen unterhalb des notwendigen Selbstbehalts von 1.370,- Euro, sein Ehegatte aber ein gutes bis sehr gutes Einkommen, so kann es gerechtfertigt sein, den Selbstbehalt des unterhaltspflichtigen Elternteils völlig fallen zu lassen. Denn dann werden dessen Lebenshaltungskosten ja bereits durch den Ehegatten abgedeckt. Das Einkommen kann dann in voller Höhe für den Kindesunterhalt herangezogen werden.