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Развод.Не обычно...
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в ответ Marusja2002 26.04.05 10:22
Hallo! Deine Bekannte muss nur den richtig guten Rechtsanwalt finden. Alles andere steht im Bürgerlichen Gesetzbuch (Scheidungsgründe ╖╖ 1564 ff. BGB). Da gibt es viele Kleinigkeiten, die das ganze Verfahren für beide Parteien schnell und schmerzlos machen können. Für die Scheidung ist es nicht immer nötig ein Jahr getrennt zu leben (siehe ╖ 1565 Abs. 1 und 2 BGB). Aber wenn dieser Fall nicht vorliegt, das Getrenntleben ist nach der deutschen Rechtsprechung auch innerhalb einer Wohnung möglich, aber nur nach dem Prinzip: getrennt schlafen, getrennt essen, getrennt den eigenen Haushalt führen. Wünsche deiner Bekannten die problemlose und schnelle Scheidung!
P.S. Sie kann auch die Prozesskostenhilfe beantragen.
P.S. Sie kann auch die Prozesskostenhilfe beantragen.