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Erstberatungsgebühr????
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in Antwort gendy 06.09.11 08:52, Zuletzt geändert 06.09.11 10:02 (iveco164)
Die Kosten einer Beratung richten sich seit dem 01.07.2006 nicht mehr nach dem Vergütungsverzeichnis zum Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), sondern nach der mit Ihnen vorher getroffenen Vergütungsvereinbarung (§ 34 RVG). Bitte haben Sie daher Verständnis, wenn ich schon zu Beginn der Beratung die Kostenfrage ansprechen und Ihnen eine Vergütungsvereinbarung zur Unterschrift vorlegen muss.
Die telefonische Beratung ist jetzt ohne vorherige schriftliche Vergütungsvereinbarung nicht mehr möglich.
Die telefonische Beratung ist jetzt ohne vorherige schriftliche Vergütungsvereinbarung nicht mehr möglich.