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пришел счет спустя три года!!!
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в ответ mulechka 12.05.10 15:28, Последний раз изменено 12.05.10 16:04 (SkYScRApER)
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Seit der Reform des Schuldrechtsgesetzes vom 01.01.2002 gilt generell eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Frist beginnt aber erst zum Ende des Jahres, in dem der Schuldner von der Rechnung Kenntnis erlangt hat. Wird also eine Rechnung im Januar 2004 gestellt, beginnt die Verjährungsfrist erst am 01.01.2005. Von hier ab gerechnet sind nun noch drei Jahre abzuwarten, sodass die Rechnung erst am 31.12.2007 verjähren würde. Allerdings kann die Verjährung gehemmt werden. Die Frist beginnt dann wieder erneut. Und zwar wird dies möglich durch Mahnungen, Mahn- und Vollstreckungsbescheide. Sobald diese dem Empfänger zugestellt werden, wird die Verjährungsfrist erneut begonnen. Bei einer titulierten Forderung kann die Verjährung sogar bis zu 30 Jahre betragen.
Seit der Reform des Schuldrechtsgesetzes vom 01.01.2002 gilt generell eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Frist beginnt aber erst zum Ende des Jahres, in dem der Schuldner von der Rechnung Kenntnis erlangt hat. Wird also eine Rechnung im Januar 2004 gestellt, beginnt die Verjährungsfrist erst am 01.01.2005. Von hier ab gerechnet sind nun noch drei Jahre abzuwarten, sodass die Rechnung erst am 31.12.2007 verjähren würde. Allerdings kann die Verjährung gehemmt werden. Die Frist beginnt dann wieder erneut. Und zwar wird dies möglich durch Mahnungen, Mahn- und Vollstreckungsbescheide. Sobald diese dem Empfänger zugestellt werden, wird die Verjährungsfrist erneut begonnen. Bei einer titulierten Forderung kann die Verjährung sogar bis zu 30 Jahre betragen.
http://www.piloh.de/rechnung-verjaehrung.html
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