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Урезали пособие по безработице на 30%
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в ответ Asterija 20.02.10 08:19
Тетенька, вот это дяденьке пачитайте
Gegen die Sanktion sind Widerspruch und Klage beim Sozialgericht möglich.
Diese haben jedoch keine aufschiebende Wirkung, dass heißt die Absenkung bleibt bestehen.
Es besteht nur die Möglichkeit in einem Eilverfahren die Anordnung der aufschiebenden Wirkung beim Sozialgericht zu beantragen.
Я тут пачитав.
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/sanktionen-pflicht-verstoesse-eingliederungsvereinbarung.php
Gegen die Sanktion sind Widerspruch und Klage beim Sozialgericht möglich.
Diese haben jedoch keine aufschiebende Wirkung, dass heißt die Absenkung bleibt bestehen.
Es besteht nur die Möglichkeit in einem Eilverfahren die Anordnung der aufschiebenden Wirkung beim Sozialgericht zu beantragen.
Я тут пачитав.
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/sanktionen-pflicht-verstoesse-eingliederungsvereinbarung.php