Покупка квартиры
Сегодня прислали набросок договора. Правильно я понимаю, что тут вообще не говорится о том, что будет, если продавец не съедет к концу декабря?
Die Übergabe des Kaufobjektes erfolgt am 01.10.2020, sofern der Kaufpreis vollständig
bezahlt ist.
Nutzungen und Lasten sowie die Gefahr gehen zu diesem Zeitpunkt auf den Käufer über.
Der Vertragsbesitz ist nicht vermietet oder verpachtet.
Dem Verkäufer ist es gestattet, auch nach Übergang des mittelbaren Besitzes (vollständige
Zahlung des Kaufpreises) das Vertragsobjekt noch weiter im bisherigen Umfang zu nutzen,
längstens jedoch bis zum 31.12.2020.
Ein Mietverhältnis wird dadurch nicht begründet.
Der Verkäufer ist verpflichtet, ab dem Zeitpunkt der Übergabe, nicht jedoch vor dem
01.10.2020, für die Zeit der weiteren Nutzung des Kaufgegenstandes bis längstens zum
31.12.2020 eine monatlich im Voraus zahlbare, am ersten eines jeden Monats fällige
Nutzungsentschädigung in Höhe von 900,00 EUR inkl. Neben- und Heizkosten auf das
Konto des Käufers zu zahlen.
Eine gesonderte Abrechnung der Neben- und Heizkosten für den Zeitraum der weiteren
Nutzung bis längstens 31.12.2020 erfolgt nicht.
Der Verkäufer verpflichtet sich, die Kosten für Strom und Gas während der Zeit der
vereinbarten Nutzungsdauer auf eigene Rechnung von den entsprechenden
Versorgungsträgern zu beziehen.
Bei fristgemäßer Zahlung ist die Nutzungsentschädigung unverzinslich. Zahlt der Verkäufer
die Nutzungsentschädigung bei Fälligkeit ganz oder teilweise nicht, kommt er ohne Mahnung
in Verzug. Er muss dann die gesetzlichen Verzugszinsen zahlen.
Der Verkäufer unterwirft sich wegen der Verpflichtung zur Zahlung der
Nutzungsentschädigung samt Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen
Basiszinssatz jährlich hieraus ab Fälligkeit der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser
Urkunde in sein gesamtes Vermögen. Dem Käufer kann jederzeit ab Fälligkeit eine
vollstreckbare Ausfertigung der Urkunde erteilt werden.
Der Verkäufer verpflichtet sich, das Kaufobjekt nach Ablauf der vorstehend vereinbarten
Nutzung bis spätestens zum 31.12.2020 vollständig geräumt und besenrein – mit Ausnahme
der mitverkauften beweglichen Sachen - an den Käufer zu übergeben.
Auch insoweit unterwirft sich der Verkäufer gegenüber dem Käufer zur Räumung der in § 1
a) und b) näher bezeichneten Kaufsache und deren Herausgabe an den Käufer der
sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde.
Die amtierende Notarin wird angewiesen, eine vollstreckbare Ausfertigung wegen dieses
Anspruchs nur zu erteilen, wenn der Kaufpreis vollständig gezahlt ist.
Mit Beendigung des Nutzungsverhältnisses entfällt die Pflicht des Verkäufers zur Zahlung
einer laufenden Nutzungsvergütung.