Deutsch
Germany.ruФорумы → Архив Досок→ Образование

Ausbildung im öffentlichen Dienst (Beamter)

24.09.07 18:29
Re: Ausbildung im öffentlichen Dienst (Beamter)
 
artur_77 постоялец
artur_77
В ответ на:
Verwaltungsfachangestellter это не очень выгодный вариант, так как в данном случае надо учиться 3 года. В Finanzamte можно учиться сразу на Beamter, длится это два года и называется Finanzwirt - mittlerer Dienst. Потом позже есть возможность подняться на gehobener Dienst, но на это надо потратить время.
Также надо подметить, что при обучении на Beamter, платят больше денег, по крайней мере в финансамте. Я это понял из информации с одной страницы.

на Beamter не учатся им становятся восновном если не ошибаюсь в 27лет (или поже) так называемым Beamter aud Lebenszeit во время учебы только Anwärter напрмер Finanzanwärter или Beamter auf Widerruf.
сомной сейчас учится комисар который работает в крипо когда я ему рассказал что тоже очень хотел в крипо но не прошел медком. первое что он сказал радуйся что не взяли. он сейчас учится со мной на Dipl.-Wirtschaftsjurist(FH) что бы найдти нормальную работу. если тебя так интересует Finanzamt то мой совет cделай Bachelor of Arts Studiengang Steuerrecht и потом попробуй найти работу в Finanzamte.
Ausbildung, Laufbahnprinzip und Dienstverhältnisse [Bearbeiten]Sofern mehrere Ämter derselben Fachrichtung gleiche Vorbildung und Ausbildung voraussetzen, werden sie zu einer Laufbahn zusammengefasst. Zu einer Laufbahn gehört auch Vorbereitungsdienst und Probezeit. Die Laufbahnen werden in Ansehung der erforderlichen Vorbildung und Ausbildung wiederum in die Laufbahngruppen des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienstes eingeordnet. Manche Ämter gehören keiner Laufbahn an (kommunale Wahlbeamte). Falls ein Amt angestrebt wird, welches einer Laufbahn zugehörig ist, wird der Laufbahnbewerber in der Regel in einem Vorbereitungsdienst als Anwärter (Beamte auf Widerruf) eingestellt, welcher außer beim einfachen Dienst mit einer Laufbahnprüfung abschließt. Es sind aber auch Laufbahnen ohne Vorbereitungsdienst eingerichtet. Bei Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst können unter Umständen auch Bewerber zum Beamten auf Probe ernannt werden, die im Unterschied zu den Laufbahnbewerbern den vorgeschriebenen Vorbereitungsdienst nicht abgeleistet haben (besondere Bewerber)
Ein Anwärter ist im Beamtenrecht ein Beamter im Beamtenverhältnis auf Widerruf, der sich innerhalb einer Beamtenlaufbahn in Deutschland in einer Laufbahnausbildung befindet. Es gelten spezielle Ausbildungs- und Prüfungs(ver-)ordnungen, die der Bund bzw. die Länder für jede einzelne Laufbahn erlassen haben. Das Berufsbildungsgesetz oder Tarifverträge für Auszubildende/Studenten im öffentlichen Dienst finden auf Beamtenanwärter keine Anwendung. Soweit der Anwärter noch nicht volljährig ist, ist allerdings das Jugendarbeitsschutzgesetz anzuwenden.
Der Anwärter führt in der Regel die Bezeichnung als Dienstbezeichnung des angestrebten Amtes mit einem die Laufbahn kennzeichnenden entsprechenden Zusatz, z. B. Steuersekretär, Stadtsekretär, Brandmeister, Regierungsinspektor oder die Bezeichnung der angestrebten Laufbahn mit dem Zusatz Anwärter, z. B. Finanzanwärter , Bauoberinspektoranwärter oder Dienst- und Zollanwärter.
Es gibt in Deutschland vier verschiedene Laufbahngruppen:
Einfacher Dienst: Besoldungsgruppe A 2 bis A 5, für besonders herausgehobene Dienststellungen auch A 6
Mittlerer Dienst: Besoldungsgruppe A 6 bis A 9 (in Baden-Württemberg nach Landesrecht in besonders herausgehobenen Dienststellungen, z. B. Werkdienstleiter einer Justizvollzugsanstalt und Leiter von Straßenmeistereien auch A 10). Die Ämter der BesGr. A 5 sind nicht mehr Eingangsamt. Die Laufbahnen beginnen jetzt mit A 6 (nichttechnische Laufbahnen) oder A 7 (technische Laufbahnen, Feuerwehr und Polizei)
Gehobener Dienst: Besoldungsgruppe A 9 bis A 13, Laufbahnen des nichttechnischen Dienstes beginnen mit A 9, Laufbahnen des technischen Dienstes mit A 10, Eingangsbesoldungsgruppe für Laufbahnen von Fachlehrern ist A 11, für die Laufbahnen der Grund-, Haupt- und Realschullehrer A 12 und von Sonderschullehrern A 13 (Beförderungsmöglichkeit besteht dabei nur bei Fachlehrern)
Höherer Dienst: Besoldungsgruppe A 13 bis B 11
Bausachverständiger,Immobilienfachwirt & Betriebswirt
 

Перейти на