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Rückgabefrist
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in Antwort bastq2 06.09.07 09:45
╖475 BGB ist eine Verkürzung auf 12 Monate bei gebrauchten Sachen zulässig, muss aber vertraglich deutlich gemacht werden (z. B. AGB).
Ansonsten innerhalb der ersten 6 Monate Haftung für alle Mängel ausser Abnutzung mit Beweislastumkehr nach ╖ 476
6-12 Monate: Haftung für alle Mängel, allerdings trägt die Beweislast jetzt der Käufer
12-24 Monate: Händler darf GW ausschliessen
24-36 Monate: Haftung nur noch bei "arglistig verschwiegenen Mängeln"
Ansonsten innerhalb der ersten 6 Monate Haftung für alle Mängel ausser Abnutzung mit Beweislastumkehr nach ╖ 476
6-12 Monate: Haftung für alle Mängel, allerdings trägt die Beweislast jetzt der Käufer
12-24 Monate: Händler darf GW ausschliessen
24-36 Monate: Haftung nur noch bei "arglistig verschwiegenen Mängeln"
"Много умеет тот, кто много от себя ожидает." - А.Гумбольдт