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На кого оформить машину
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в ответ sventus 19.05.06 21:12
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Да , про 5 тысяч было бы интересно посмотреть ..
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Arbeitslosengeld II
PKW und ALG II (Arbeitslosengeld II)
Darf ein Arbeitslosengeld II (ALG II) Empfänger einen PKW besitzen?
Auch wer Arbeitslosengeld II (ALG II) erhält, darf ein Auto besitzen. Mittlerweile hat sich eine durchschnittliche Wertgrenze von 5.000 Euro für den PKW eines ALG II Empfängers eingebürgert. Ist das Auto mehr wert, so rechnen die Arbeitsagenturen und Sozialbehörden den Pkw zum anrechenbaren Vermögen.
Der Pkw wird dann - abzüglich des Freibetrags von 5000 Euro - zum Vermögen hinzu gerechnet. Dies hat oft zur Folge, dass die Vermögensfreibeträge überschritten werden und die ALG-II-Stellen auf einem Verkauf des Fahrzeugs bestehen.
http://www.sozialhilfe24.de/sh_az_anz_86.html