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Wodan завсегдатай
in Antwort Лара2017 15.09.17 22:19
Um ein gebrauchtes Fahrzeug für den Verkehr zuzulassen, müssen folgende Dokumente vorliegen:
- Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
- Ggf. EWG-Übereinstimmungs-Bescheinigung
- Versicherungs-Doppelkarte der Versicherung
Bei Saisonzulassung Versicherungs-Doppelkarte für Saisonkennzeichen - Gültiger Personalausweis des zukünftigen Fahrzeughalters oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes)
- Vollmacht und Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes) der zu vertretenden Person sowie des Bevollmächtigten
- Bei Minderjährigen: Schriftliche Einverständniserklärung beider Eltern oder des Vormundes, Ausweisdokumente des Minderjährigen und der Eltern bzw. des Vormundes
- Bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- Bei Firmen: Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
Um ein im Inland erworbenes Gebrauchtfahrzeug für den Verkehr zuzulassen, müssen zusätzlich folgende Dokumente vorliegen:
- Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
- Bei abgemeldetem Fahrzeug: Abmelde- bzw. Stilllegungsbescheinigung
- Nachweis der gültigen Haupt- und Abgasuntersuchung wenn das Fahrzeug älter als 3 Jahre sein sollte.
http://www.strassenverkehrsamt.de/artikel/zulassung-eines-...