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Wichtige Mitteilung | Verkehrsrecht Frankreich
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Ab dem 1 Juli 2012 wird es in Frankreich Pflicht - auch für Urlaubsfahrten - einen Alkoholtester (chemisch oder elektronisch) im Fahrzeug mitzuführen. Neben dieser Auflage besteht weiterhin die Pflicht eine Warnweste und ein Warndreieck im Fahrzeug mit sich zu führen. Ein fehlender Alkoholtester führt zu einem Bussgeld in Höhe von 11 EUR. Das Fehlen der Warnweste oder des Warndreiecks führt zu je fehlendem Accessoire zu einem Bussgeld in Höhe von 135 EUR.
