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Овчарка

03.10.06 17:06
Re: Овчарка
 
  ultra80 прохожий
in Antwort kleinfuchs 05.09.06 12:03
Das Landeshundegesetz fordert, dass die Halterinnen und Halter von gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen oder großen Hunden sachkundig für die Hundehaltung sein müssen.
Sachkunde für größere Hunde (40/20 - Hunde). Bei Nichtbestehen kann die Sachkundeprüfung auch wiederholt werden !
Für die Sachkundeprüfung wird vom Veterinäramt eine Gebühr von 25 Euro erhoben.
 

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