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Дамы и господа, есть ли ошибки в этом письме?

692  
пани старожил24.10.19 15:15
пани
NEW 24.10.19 15:15 

В этом письме в социаламт я пытаюсь объяснить, что компенсация за неудобства во время модернизации не является доходом.

Mir ist es klar, dass der Vermieter alle Unannehmlichkeiten, seelischen Belastungen und sonstigen Unwohlgefühle wiedergutgemacht werden musste. Und er hat es gemacht.

Ich bin der Auffassung, dass es eine Erstattung "wegen der Beeinträchtigungen durch Lärm, Staub und Schmutz sowie evtl. eingetretener Nutzungseinschränkungen während der Modernisierungsarbeiten" ist oder kurz zu sagen, dass es eine Erstattung unserer Unbequemlichkeiten während der Modernisierungsarbeiten ist.

Es kann man auch sagen, dass diese 380 Euro so genannte Genugtuung oder pretium pro doloribus ist. Oder kann man so sagen: es ist ein Schadensersatz als Ausgleich für immaterielle Schäden, d. h. Schäden nicht vermögensrechtlicher Art. In diesem Zusammenhang spricht man auch vom Ersatz des immateriellen Unbills.


Конечно, доводы взяты из интернета и скомпилированы.


Спасибо за помощь и замечания.

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#1 
не цуцык Забанен до 22/4/24 16:30 коренной житель24.10.19 19:18
не цуцык
24.10.19 19:18 
в ответ пани 24.10.19 15:15, Последний раз изменено 24.10.19 19:18 (не цуцык)
Mir ist es klar, dass der Vermieter alle Unannehmlichkeiten, seelischen Belastungen und sonstigen Unwohlgefühle wiedergutgemacht werden musste. Und er hat es gemacht.Ich bin der Auffassung, dass es eine Erstattung "wegen der Beeinträchtigungen durch Lärm, Staub und Schmutz sowie evtl. eingetretener Nutzungseinschränkungen während der Modernisierungsarbeiten" ist oder kurz zu sagen, dass es eine Erstattung unserer Unbequemlichkeiten während der Modernisierungsarbeiten ist.Es kann man auch sagen, dass diese 380 Euro so genannte Genugtuung oder pretium pro doloribus ist. Oder kann man so sagen: es ist ein Schadensersatz als Ausgleich für immaterielle Schäden, d. h. Schäden nicht vermögensrechtlicher Art. In diesem Zusammenhang spricht man auch vom Ersatz des immateriellen Unbills.

Es ist mir klar, dass der Vermieter alle Unannehmlichkeiten, seelische Belastungen und sonstige Unwohlgefühle wiedergutmachen musste. Und er hat es gemacht.

Ich bin der Auffassung, dass es eine Entschädigung "wegen der Beeinträchtigung durch Lärm, Staub und Schmutz sowie evtl. eingetretene Nutzungseinschränkung während der Modernisierungsarbeiten" ist;

oder kurz zu sagen, dass es eine Erstattung unserer Unbequemlichkeiten während der Modernisierungsarbeiten ist.

Man kann auch sagen, dass diese 380 Euro die sogenannte Genugtuung oder pretium pro doloribus ist;

oder man kann so sagen: es ist ein Schadensersatz als Ausgleich für immaterielle Schäden, d. h. Schäden nicht vermögensrechtlicher Art.

In diesem Zusammenhang spricht man auch vom Ersatz des immateriellen Unbills.

#2