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Декларирование сумм на немецкой границе
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28.04.07 19:49
С 1 июня при въезде в Еврозону необходимо будет декларировать денежные средства, превышающие 10000 евро. Кто-нибудь знает, относится ли это к дорожным чекам?
Где можно почитать закон в оригинале? Спасибо!
Где можно почитать закон в оригинале? Спасибо!
NEW 29.04.07 00:23
в ответ svetka1976 28.04.07 23:35
http://www.nato.int/docu/review/2005/issue3/german/interview.html
"Also gibt es jetzt eine neue Regel: Alle Beträge über 10 000 Euro müssen an der Grenze gemeldet werden. Geschieht das nicht, kann das Geld beschlagnahmt werden. Im Hinblick auf die Verbesserung der Kontrollen haben die Grenzschutzbehörden daher nun eine große Verantwortung."
zakon ne nashel.
"Also gibt es jetzt eine neue Regel: Alle Beträge über 10 000 Euro müssen an der Grenze gemeldet werden. Geschieht das nicht, kann das Geld beschlagnahmt werden. Im Hinblick auf die Verbesserung der Kontrollen haben die Grenzschutzbehörden daher nun eine große Verantwortung."
zakon ne nashel.
NEW 30.04.07 09:33
в ответ Epsilon2006 29.04.07 10:48
Если вам надо ссылку, то посмотрите на сайте немецкой таможней:
Bargeld und andere Zahlungsmittel
Zoll und Bundespolizei kontrollieren den grenzüberschreitenden Bargeldverkehr, um vor allem Gewinne aus schweren Straftaten der organisierten Kriminalität, aber auch aus Steuerhinterziehung aufzuspüren. Anzumelden sind auf Befragen des Kontrollbeamten mitgeführte Zahlungsmittel im Wert von 15.000 ┬ und mehr.
Zahlungsmittel sind Bargeld und andere Wertgegenstände wie Wechsel, Schecks, Wertpapiere, Edelmetalle und Schmuck. Der Reisende hat darzulegen, woher die von ihm mitgeführten Zahlungsmittel stammen, wer darüber verfügen darf und wozu sie verwendet werden sollen. Ergeben sich aus den Angaben oder sonstigen Umständen keine Anhaltspunkte für Geldwäsche, kann die Reise unverzüglich fortgesetzt werden.
Осторожно, объ╦м файла больше 4 Мб!
http://www.zoll.de/e0_downloads/d0_veroeffentlichungen/z1_reisezeit_2007.pdf
Bargeld und andere Zahlungsmittel
Zoll und Bundespolizei kontrollieren den grenzüberschreitenden Bargeldverkehr, um vor allem Gewinne aus schweren Straftaten der organisierten Kriminalität, aber auch aus Steuerhinterziehung aufzuspüren. Anzumelden sind auf Befragen des Kontrollbeamten mitgeführte Zahlungsmittel im Wert von 15.000 ┬ und mehr.
Zahlungsmittel sind Bargeld und andere Wertgegenstände wie Wechsel, Schecks, Wertpapiere, Edelmetalle und Schmuck. Der Reisende hat darzulegen, woher die von ihm mitgeführten Zahlungsmittel stammen, wer darüber verfügen darf und wozu sie verwendet werden sollen. Ergeben sich aus den Angaben oder sonstigen Umständen keine Anhaltspunkte für Geldwäsche, kann die Reise unverzüglich fortgesetzt werden.
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http://www.zoll.de/e0_downloads/d0_veroeffentlichungen/z1_reisezeit_2007.pdf
Бросил курить, пить, материться. Начал следить за собой. Теперь все думают, что я гей.
