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Родитель ребёнка.Вопрос.
NEW 14.02.06 20:12
Вот на форумах иногда встречала подобные вопросы ,но конкретных ответов так и не нашла.
Я гражданка Германии,проживаю тут уже 10 лет.
Скоро у меня родится ребёнок, отец которого русский и проживает в России. Сюда приедет для "принятия" отцовства.
Вопрос: сможет он получить ВНЖ, если нам не заключать брак? Если да,(и такое слышала!),то на каком основании?? Может даст кто ссылку на закон или что...
Заранее всем спасибо!
Я гражданка Германии,проживаю тут уже 10 лет.
Скоро у меня родится ребёнок, отец которого русский и проживает в России. Сюда приедет для "принятия" отцовства.
Вопрос: сможет он получить ВНЖ, если нам не заключать брак? Если да,(и такое слышала!),то на каком основании?? Может даст кто ссылку на закон или что...
Заранее всем спасибо!

NEW 14.02.06 20:37
in Antwort Зелёный Ёжик 14.02.06 20:12
Vaterschaftsanerkennung -Признание отцовства, будет недостаточно, нужно ещё Sorgerecht иметь.
NEW 14.02.06 21:44
in Antwort Зелёный Ёжик 14.02.06 20:12
да , наверное етого будет достаточно. даже бес соргеречт. вот:
ЕEigenständiges Aufenthaltsrecht
für ausländischen Vater
In einem noch nicht rechtskräftigen Urteil - Aktenzeichen: 7 K 2292/00 - hat das Verwaltungsgericht Stuttgart die Entscheidung einer Ausländerbehörde aufgehoben.
Die Behörde hatte die befristete Aufenthaltserlaubnis eines Peruaners nach Beendigung seiner Ehe beschränkt und ihn zum Verlassen der Bundesrepublik Deutschland innerhalb von sechs Wochen aufgefordert.
Das Gericht entschied jetzt, daß ein geschiedener Ausländer, der ein Umgangsrecht mit seinem in Deutschland lebenden Sohn besitzt, nach der Scheidung von seiner deutschen Frau nicht in sein Heimatland zurückkehren muß. Den Verlust des Umgangsrechts mit dem Kind hat das Verwaltungsgericht Stuttgart als eine besondere Härte angesehen. Daraus ergibt sich ein eigenständiges Aufenthaltsrecht für den peruanischen Staatsbürger (FR,03.04.01).
хочется верить, что это стало Rechtskräftig. Точнее я не снаиу.
Думаю что можно к вашеи ситуации применить
ЕEigenständiges Aufenthaltsrecht
für ausländischen Vater
In einem noch nicht rechtskräftigen Urteil - Aktenzeichen: 7 K 2292/00 - hat das Verwaltungsgericht Stuttgart die Entscheidung einer Ausländerbehörde aufgehoben.
Die Behörde hatte die befristete Aufenthaltserlaubnis eines Peruaners nach Beendigung seiner Ehe beschränkt und ihn zum Verlassen der Bundesrepublik Deutschland innerhalb von sechs Wochen aufgefordert.
Das Gericht entschied jetzt, daß ein geschiedener Ausländer, der ein Umgangsrecht mit seinem in Deutschland lebenden Sohn besitzt, nach der Scheidung von seiner deutschen Frau nicht in sein Heimatland zurückkehren muß. Den Verlust des Umgangsrechts mit dem Kind hat das Verwaltungsgericht Stuttgart als eine besondere Härte angesehen. Daraus ergibt sich ein eigenständiges Aufenthaltsrecht für den peruanischen Staatsbürger (FR,03.04.01).
хочется верить, что это стало Rechtskräftig. Точнее я не снаиу.

Думаю что можно к вашеи ситуации применить
NEW 14.02.06 22:35
in Antwort elaf 14.02.06 21:44
Так тут написано, что "после развода" - соответственно он уже был в Германии, на основании того, что был женат на немке... А вот если не жениться???
Только потому, что он "отец немецкого ребёнка"(ну и выражение...млин...)??? Сможет??
Только потому, что он "отец немецкого ребёнка"(ну и выражение...млин...)??? Сможет??
NEW 14.02.06 22:36
in Antwort tanusik 14.02.06 20:37
NEW 14.02.06 22:40
in Antwort elaf 14.02.06 21:44
NEW 14.02.06 22:44
in Antwort Зелёный Ёжик 14.02.06 22:36
Ага чёрный юмор у меня такой
Беременным мамочкам на ночь.
А как они могут его лишить того, чего у него нет?

В ответ на:
А почему его должны его лишать??
А почему его должны его лишать??
А как они могут его лишить того, чего у него нет?
NEW 14.02.06 22:49
in Antwort Зелёный Ёжик 14.02.06 22:36
Sie führen keinen Ehenamen?
Sie sind verheiratet, führen aber keinen gemeinsamen Namen in der Ehe? In diesem Falle entscheiden Sie gemeinsam, ob Ihr Baby den Familiennamen des Vaters oder den der Mutter erhalten soll.
Wenn Sie die Entscheidung bei der Geburt Ihres ersten Kindes getroffen haben, haben Sie damit auch entschieden, dass alle weiteren gemeinsamen Kinder diesen Namen zum Geburtsnamen erhalten.
Die Namensbestimmung muss innerhalb eines Monats nach der Geburt gegenüber dem Standesbeamten abgegeben werden. Sollten Sie sich nicht entscheiden können oder einigen wollen, überträgt das Familiengericht diese Entscheidung einem der beiden Elternteile.
Sie sind nicht miteinander verheiratet und haben nach einer offiziellen Erklärung vor dem zuständigen Jugendamt oder Notar (sogenannte Sorgeerklärung) das gemeinsame Sorgerecht?
Dann haben Sie die gleiche Rechtstellung wie verheiratete Eltern und entscheiden ebenfalls, ob Ihr Kind den Namen des Vaters oder der Mutter erhält.
Wenn Sie als Mutter nicht verheiratet sind und allein das Sorgerecht für Ihr Kind haben, erhält Ihr Baby automatisch den Namen, den Sie selbst zum Zeitpunkt der Entbindung führen
-----------------------------------------------------
http://www.mdr.de/ratgeber/geld_versicherung/1134833.html
Sorgerecht bei unverheirateten Eltern
Eltern, die zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes nicht verheiratet sind, können durch eine Sorgeerklärung bestimmen, dass sie ein gemeinsames Sorgerecht ausüben wollen. Diese muss schriftlich beim Jugendamt niedergelegt und von beiden Eltern unterschrieben werden. Ansonsten trägt die Mutter die elterliche Sorge. Wenn sich beide trennen, ohne zuvor eine Sorgeerklärung beim Jugendamt abgegeben zu haben, muss die Mutter dem gemeinsamen Sorgerecht zustimmen. Beansprucht sie es für sich allein, haben Väter in der Regel wenig Chancen, das Sorgerecht zurückzuerlangen. Auch der Weg vor ein Gericht hilft in den meisten Fällen nicht weiter. Grund dafür ist unter anderem eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH XII ZB 3/00) in einem ähnlichen Fall, die zu Gunsten der Mutter ausfiel. Diese Regelung wird von vielen Betroffenen als sehr schmerzhaft und ungerecht empfunden. Darum gibt es bundesweit verschiedene Selbsthilfegruppen, die für eine Änderung der gängigen rechtlichen Praxis streiten. Sie bieten außerdem betroffenen Vätern (aber auch Müttern und Großeltern) Unterstützung und Information.
Sie sind verheiratet, führen aber keinen gemeinsamen Namen in der Ehe? In diesem Falle entscheiden Sie gemeinsam, ob Ihr Baby den Familiennamen des Vaters oder den der Mutter erhalten soll.
Wenn Sie die Entscheidung bei der Geburt Ihres ersten Kindes getroffen haben, haben Sie damit auch entschieden, dass alle weiteren gemeinsamen Kinder diesen Namen zum Geburtsnamen erhalten.
Die Namensbestimmung muss innerhalb eines Monats nach der Geburt gegenüber dem Standesbeamten abgegeben werden. Sollten Sie sich nicht entscheiden können oder einigen wollen, überträgt das Familiengericht diese Entscheidung einem der beiden Elternteile.
Sie sind nicht miteinander verheiratet und haben nach einer offiziellen Erklärung vor dem zuständigen Jugendamt oder Notar (sogenannte Sorgeerklärung) das gemeinsame Sorgerecht?
Dann haben Sie die gleiche Rechtstellung wie verheiratete Eltern und entscheiden ebenfalls, ob Ihr Kind den Namen des Vaters oder der Mutter erhält.
Wenn Sie als Mutter nicht verheiratet sind und allein das Sorgerecht für Ihr Kind haben, erhält Ihr Baby automatisch den Namen, den Sie selbst zum Zeitpunkt der Entbindung führen
-----------------------------------------------------
http://www.mdr.de/ratgeber/geld_versicherung/1134833.html
Sorgerecht bei unverheirateten Eltern
Eltern, die zum Zeitpunkt der Geburt ihres Kindes nicht verheiratet sind, können durch eine Sorgeerklärung bestimmen, dass sie ein gemeinsames Sorgerecht ausüben wollen. Diese muss schriftlich beim Jugendamt niedergelegt und von beiden Eltern unterschrieben werden. Ansonsten trägt die Mutter die elterliche Sorge. Wenn sich beide trennen, ohne zuvor eine Sorgeerklärung beim Jugendamt abgegeben zu haben, muss die Mutter dem gemeinsamen Sorgerecht zustimmen. Beansprucht sie es für sich allein, haben Väter in der Regel wenig Chancen, das Sorgerecht zurückzuerlangen. Auch der Weg vor ein Gericht hilft in den meisten Fällen nicht weiter. Grund dafür ist unter anderem eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH XII ZB 3/00) in einem ähnlichen Fall, die zu Gunsten der Mutter ausfiel. Diese Regelung wird von vielen Betroffenen als sehr schmerzhaft und ungerecht empfunden. Darum gibt es bundesweit verschiedene Selbsthilfegruppen, die für eine Änderung der gängigen rechtlichen Praxis streiten. Sie bieten außerdem betroffenen Vätern (aber auch Müttern und Großeltern) Unterstützung und Information.
NEW 15.02.06 14:30
in Antwort tanusik 14.02.06 22:49
Ну про зоргерехт всё понятно. А вот сможет он получить ВНЖ или долгосрочную визу на основании того, что его ребёнок находится в Германии, а сам он к ней никак не относится???
NEW 15.02.06 15:52
in Antwort Зелёный Ёжик 15.02.06 14:30, Zuletzt geändert 15.02.06 16:39 (Dresdner)
при наличии Sorgerecht ему обязаны выдать ВНЖ, если он заявит целью своего пребывания в Германии совместную "семейную" жизнь с ребенком... Соответственно ВНЖ может быть отозван, если выяснится, что такой семейной жизни не ведется...
NEW 15.02.06 21:00
Вобще-то для исполнения зоргерехта. Согласно недавнему решению высшей судебной инстанции для исполнения права опеки надо проживать в Германии если родительпроводит с ребенком не менее 1 выходного в месяц и один раз в год школьные каникулы.
in Antwort Dresdner 15.02.06 15:52
В ответ на:
если он заявит целью своего пребывания в Германии совместную "семейную" жизнь с ребенком...
если он заявит целью своего пребывания в Германии совместную "семейную" жизнь с ребенком...
Вобще-то для исполнения зоргерехта. Согласно недавнему решению высшей судебной инстанции для исполнения права опеки надо проживать в Германии если родительпроводит с ребенком не менее 1 выходного в месяц и один раз в год школьные каникулы.
Данное сообщение создано инопланетным агентом выполняющим на территории России функции рептилоида. Короче редкостная тварь
NEW 15.02.06 21:14
in Antwort Dresdner 15.02.06 15:52
Где можно про это узнать по конкретней?? В Auslandsamt?? Jugendamt??
NEW 15.02.06 22:05
in Antwort Зелёный Ёжик 15.02.06 21:14
NEW 16.02.06 09:22
in Antwort Пух 15.02.06 21:00
NEW 16.02.06 19:03
in Antwort Dresdner 16.02.06 09:22
NEW 16.02.06 20:11
in Antwort Зелёный Ёжик 16.02.06 19:03
NEW 17.02.06 10:36
in Antwort Зелёный Ёжик 16.02.06 19:03
NEW 17.02.06 22:21
in Antwort tanusik 16.02.06 20:11
NEW 18.02.06 00:33
in Antwort Зелёный Ёжик 17.02.06 22:21
А с этим
Прочитайте моё сообщение от 15/2/06 22:05, там найдёте ответ

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