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отказ Niederlassungserlaubnis
NEW 11.12.12 14:29
сегодня был у юриста. читая анхёрунг сказал что если кандидат не соотвествует regelbeispiel §19 то АБХ может дать запрос в АА.
я показал эту письмо который katran76 дал, юрист сказал что добав немного о твоем сооствествие в § 19 или показать бумажки что я действительно подхожу к этому параграфу
я показал эту письмо который katran76 дал, юрист сказал что добав немного о твоем сооствествие в § 19 или показать бумажки что я действительно подхожу к этому параграфу
NEW 11.12.12 14:49
в ответ laura555 08.12.12 12:58
NEW 12.12.12 14:05
Если человеку удается доказать, что он высококвалифицированный специалист и попадает под один из критериев п.19, например имеет особенные знания, то НЕ можно получить сразу.
С ГК в этом случае это не имеет ничего общего.
В ответ на:
а НЕ тем более не положено
а НЕ тем более не положено
Если человеку удается доказать, что он высококвалифицированный специалист и попадает под один из критериев п.19, например имеет особенные знания, то НЕ можно получить сразу.
С ГК в этом случае это не имеет ничего общего.
NEW 12.12.12 16:20
ну и где у вас:
из документа, что вы прикрепили выше этого не следует....
в ответ Sohn 12.12.12 16:00
В ответ на:
думаю достаточно. однако я попадаю 1 и 2.
думаю достаточно. однако я попадаю 1 и 2.
ну и где у вас:
В ответ на:
die Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland und die Sicherung des Lebensunterhalts ohne staatliche Hilfe gewährleistet sind.
die Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland und die Sicherung des Lebensunterhalts ohne staatliche Hilfe gewährleistet sind.
из документа, что вы прикрепили выше этого не следует....

Всегда со мной мой город над вольной Невой
07.01.13 15:52
в ответ Villio 08.12.12 17:50
в другом чемодан форуме кто то написал что надо обращаться в Info_Buerger [Info.Buerger@bamf.bund.de]
оттуда получил сегодня письмо
Sehr geehrter Herr XX,
bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Aufgrund der Menge an Anfragen, die in den letzten Wochen bei uns eingegangen sind, war es uns leider nicht möglich, Ihre Anfrage zeitnah zu beantworten. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Nach § 19 Aufenthaltsgesetz (Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte) ist einem Ausländer die Niederlassungserlaubnis in folgenden Fällen zu erteilen:
Einem hoch qualifizierten Ausländer kann in besonderen Fällen eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 zugestimmt hat oder durch Rechtsverordnung nach § 42 oder zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmt ist, dass die Niederlassungserlaubnis ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nach § 39 erteilt werden kann und die Annahme gerechtfertigt ist, dass die Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland und die Sicherung des Lebensunterhalts ohne staatliche Hilfe gewährleistet sind. Die Landesregierung kann bestimmen, dass die Erteilung der Niederlassungserlaubnis nach Satz 1 der Zustimmung der obersten Landesbehörde oder einer von ihr bestimmten Stelle bedarf.
Hoch qualifiziert nach Absatz 1 sind insbesondere
1. Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen oder
2. Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion.
Bitte wenden Sie sich für eine abschließende Klärung Ihres Falles an Ihre örtlich zuständige Ausländerbehörde in Ihrem Wohnort
оттуда получил сегодня письмо
Sehr geehrter Herr XX,
bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort. Aufgrund der Menge an Anfragen, die in den letzten Wochen bei uns eingegangen sind, war es uns leider nicht möglich, Ihre Anfrage zeitnah zu beantworten. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Nach § 19 Aufenthaltsgesetz (Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte) ist einem Ausländer die Niederlassungserlaubnis in folgenden Fällen zu erteilen:
Einem hoch qualifizierten Ausländer kann in besonderen Fällen eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 zugestimmt hat oder durch Rechtsverordnung nach § 42 oder zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmt ist, dass die Niederlassungserlaubnis ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit nach § 39 erteilt werden kann und die Annahme gerechtfertigt ist, dass die Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland und die Sicherung des Lebensunterhalts ohne staatliche Hilfe gewährleistet sind. Die Landesregierung kann bestimmen, dass die Erteilung der Niederlassungserlaubnis nach Satz 1 der Zustimmung der obersten Landesbehörde oder einer von ihr bestimmten Stelle bedarf.
Hoch qualifiziert nach Absatz 1 sind insbesondere
1. Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen oder
2. Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion.
Bitte wenden Sie sich für eine abschließende Klärung Ihres Falles an Ihre örtlich zuständige Ausländerbehörde in Ihrem Wohnort