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Wir haben ein großes Problem !
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NEW 09.08.02 14:09
Sehr geehrte Landsleute und Rechtsberater,
wir wenden uns an Sie, weil wir uns in einer "Sackgasse"
befinden.Wir kommen aus der Ukraine und besitzen ein
Aufenthaltsbefugnis aus humanitären Gründen.Ich habe eine
100%-tige schwerbehinderte Frau und eine minderjährige
Tochter.Da wir uns in Deutschland seit 1994 befinden,haben
wir das Recht eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu
bekommen,laut eines Beamten der Ausländerbehörde,die uns
aber noch nicht erteilt wurde,da wir die nötige Vorraussetzung nicht erfüllen.Meine Frau hat folfende
Behinderungen: 1.Z.n Polytrauma am 22.08.90 in der Ukraine
mit li.-seitiger Acetabulumfraktur u. Hüftkopfresektion
li. 2.Unterschenkelamputation re. 3.Chronische Keimbesiedelung li.Hüfte mit Fistellung. 4.Reaktive schwere Depression mit latenter Suizidalität. 5.Chronische Hepetitis C.
Auf Grund dieser Punkte braucht meine Frau rund um die Uhr
meine Hilfe u. Anwesenheit,das von mehreren Krankenhäusern
mit Attests u. Gutachten nachgewiesen u. den 04.07.02 bei unserer Aufenthaltsverlängerung vorgelegt wurde.Laut des
Beamten muss ich trotz dieser Attests u. Gutachten arbeiten,
um mindestens 1400┬ Netto monatlich zu verdienen. Ich kann
aber nicht meine Frau alleine lassen, da sie nicht nur
körperlich schwerbehindert ist, sondern auch psychisch,
d.h.,dass sie schwere Depressionen hat, die zu Selbstmord-
versuchen führen können.Meine Frau akzeptiert nur meine
persönliche Anwesenheit u. Hilfe d.h., dass sie kein
Pflegedienst akzeptieren wird,laut mehreren ärztlichen Attests.
Falls sich jemand in einer ähnlichen Situation befindet oder mit dieser einen Ausweg gefunden hat,möchte ich Sie bitten uns zu helfen,indem Sie uns darüber informieren.
Ich wollte wissen,ob mein zuständiger Beamter der Ausländerbehörde Recht hatte und was sich für uns in diesem Fall im neuen Gesetz ab dem 01.01.03 ändern wird.
Ich und meine Familie danken im Voraus für Ihre Informationen!!!
wir wenden uns an Sie, weil wir uns in einer "Sackgasse"
befinden.Wir kommen aus der Ukraine und besitzen ein
Aufenthaltsbefugnis aus humanitären Gründen.Ich habe eine
100%-tige schwerbehinderte Frau und eine minderjährige
Tochter.Da wir uns in Deutschland seit 1994 befinden,haben
wir das Recht eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu
bekommen,laut eines Beamten der Ausländerbehörde,die uns
aber noch nicht erteilt wurde,da wir die nötige Vorraussetzung nicht erfüllen.Meine Frau hat folfende
Behinderungen: 1.Z.n Polytrauma am 22.08.90 in der Ukraine
mit li.-seitiger Acetabulumfraktur u. Hüftkopfresektion
li. 2.Unterschenkelamputation re. 3.Chronische Keimbesiedelung li.Hüfte mit Fistellung. 4.Reaktive schwere Depression mit latenter Suizidalität. 5.Chronische Hepetitis C.
Auf Grund dieser Punkte braucht meine Frau rund um die Uhr
meine Hilfe u. Anwesenheit,das von mehreren Krankenhäusern
mit Attests u. Gutachten nachgewiesen u. den 04.07.02 bei unserer Aufenthaltsverlängerung vorgelegt wurde.Laut des
Beamten muss ich trotz dieser Attests u. Gutachten arbeiten,
um mindestens 1400┬ Netto monatlich zu verdienen. Ich kann
aber nicht meine Frau alleine lassen, da sie nicht nur
körperlich schwerbehindert ist, sondern auch psychisch,
d.h.,dass sie schwere Depressionen hat, die zu Selbstmord-
versuchen führen können.Meine Frau akzeptiert nur meine
persönliche Anwesenheit u. Hilfe d.h., dass sie kein
Pflegedienst akzeptieren wird,laut mehreren ärztlichen Attests.
Falls sich jemand in einer ähnlichen Situation befindet oder mit dieser einen Ausweg gefunden hat,möchte ich Sie bitten uns zu helfen,indem Sie uns darüber informieren.
Ich wollte wissen,ob mein zuständiger Beamter der Ausländerbehörde Recht hatte und was sich für uns in diesem Fall im neuen Gesetz ab dem 01.01.03 ändern wird.
Ich und meine Familie danken im Voraus für Ihre Informationen!!!
09.08.02 16:18
in Antwort Ukrainer 09.08.02 14:09
К сожалению Ваш чиновник прав. Но попробуите задать Ваш вопрос на форуме на www.info4alien.de. Может там смогут вам какои выход подсказать. Многие участники этого форума работники ABH(Ausländeramt).
NEW 10.08.02 14:52
in Antwort Eisbдr 09.08.02 16:18
Danke für ihren Tipp.Aber es gibt auf dieser Seite leider keine Hilfe für meinen Fall.D.h. es gibt keine Beratung in konkreten Einzelfällen!Trotzdem bin ich Ihnen dankbar für Ihr Interesse an meiner Situation.
NEW 11.08.02 20:52
in Antwort Ukrainer 10.08.02 14:52
Обратитесь с Вашим вопросом к адвокату - он имеет право консультировать по юридическим вопросам. Малоимущие могут претендовать на бесплатную юридическую консультацию (Rechtsberatungsschein), которая оформляется самим адвокатом.
Fang' nie an aufzuhören, hör' nie auf anzufangen!
Fang' nie an aufzuhören, hör' nie auf anzufangen!
Ответы на форуме не могут заменить адв. консультацию.
NEW 12.08.02 22:51
in Antwort Ukrainer 09.08.02 14:09

