Abmahnung nach Urheberrechtsverletzung
Попробую обьяснить.
Не стоит. Человек не понимает элементарных вещей. Он думает, что становится провайдером только потому, что откроет влан. Он думает, что этого достаточно.
Пусть думает, раз это так согревает ему сердце.
Ирма, потрудитесь дать ссылку на закон, в подтверждении ваших слов. В противном случае - это ваша пуста болтовня.
Вам ссылка дана, где новая норма не делает разницы между геверблихе и приватными бетрайберами открытых ВЛАНов, и дает привилегии провайдера.
Манбешайд из суда был больше года назад. Я уверена что дело закрыто.
Добрый день.После получения манбешайда и его видершпруха.Есть какие то нормы в законе в течении которого обманщик должен подать в суд ?А если он ничего не делает то,как дальше?
Freifunk-Störerhaftung: "Raubkopier-Oma" ohne PC muss für Filesharing blechen
Ein Kölner Gericht hat die fast 70-jährige Mutter eines Freifunkers als Anschlussinhaberin wegen eines Download-Angebots dazu verdonnert, 2000 Euro zu zahlen.
08.06.2020
Amtsgericht Köln
Die vor drei Jahren in Kraft getretene Reform der WLAN-Störerhaftung wird von der Judikative zunehmend nicht im Sinne des Gesetzgebers interpretiert. Aktuelles Beispiel: Das Amtsgericht Köln hat die fast 70-jährige Mutter eines Freifunk-Anbieters auf Antrag von Warner Bros. Entertainment des "illegalen Filesharings" für schuldig befunden. Die betagte Dame, die keinen eigenen Computer besitzt und den auf ihren Namen laufenden Internetzugang selbst gar nicht verwendet, soll dem Filmstudio daher Schadenersatz in Höhe von 2000 Euro zahlen.
Hausgemeinschaft nutzt offenes Netz
Über die gerichtliche Auseinandersetzung (Az. 148 C 400/19) berichtet die Berliner Rechtsanwältin Beata Hubrig, die selbst Freifunkerin ist. Der Betrieb von Software zur Teilnahme an Peer-to-Peer-Netzwerken war der Verurteilten demnach "komplett fremd". Sie selbst habe den Festnetzanschluss genutzt, ihre Familie, Freunde und Besucher hingegen den damit verknüpften Internetzugang. Dies sei eine "nicht ganz ungewöhnliche Situation": Wenn Menschen zusammenlebten, teilten sie oft ihren Anschluss. Wer – wie die Kölner Hausgemeinschaft – ein freies Netz wolle, setze dabei oft auch bewusst keinen Verschlüsselungstunnel etwa über ein Virtual Private Network (VPN) ein.
Konkret habe in dem Fall ein Dienstleister mithilfe eines forensischen Systems eine Person ermittelt, die in einer Tauschbörse offenbar eine urheberrechtlich geschützte Datei zum Download angeboten habe, erläutert die Juristin. Dies stelle nach dem Urheberrechtsgesetz eine unerlaubte Handlung dar. Der vermutliche Anbieter sei über die IP-Adresse bis zu einem spezifischen Internetanschluss verfolgt worden.
Anschlussinhaber müssen Unschuld darlegen
Im Rahmen eines "Gestattungsbeschlusses" des zuständigen Landgerichts habe die Deutsche Telekom, die die IP-Adressen verdachtsunabhängig aus Sicherheitsgründen sieben Tage lang speichert, als Provider die ladungsfähige Adresse der Mutter des Freifunkers herausgegeben, führt Hubrig aus. "Warner Bros. mahnte sie daraufhin ab", ohne zu wissen, ob die Mutter ihren Anschluss allein nutzt und die Urheberrechtsverletzung von ihr begangen wurde. Mit der Abmahnung habe der Filmproduzent eine pauschale Summe als Wiedergutmachung verlangt, ohne den tatsächlichen Schaden darzulegen. Dass Filesharing Rechteinhabern überhaupt nennenswerte Einbußen beschere, sei jedoch "bereits widerlegt".
Das Amtsgericht folgte dem Antrag von Warner Bros. mit dem Beschluss vom 8. Juni trotzdem im Kern. Die Begründung des Urteils fasst laut der Freifunk-Anwältin "exemplarisch eine gefährliche Entwicklung zusammen, die in vielen Fällen tendenziöser Rechtsprechung der letzten Zeit deutlich wurde". In solchen Urheberrechtsverfahren müssten Anschlussinhaber neuerdings darlegen, "dass sie als Täter nicht in Frage kommen, teilweise sollen sie dies sogar beweisen".
Auf diese Art räumten Richter den Rechteinhabern "einen prozessualen Vorteil ein". Sie müssten selbst keine Tatsachen vortragen, durch die sie ihre Ansprüche begründen. Vielmehr werde der Gegner einer diffusen "sekundären Darlegungslast" ausgesetzt, seine Unschuld zu beweisen.
Störerhaftung lebt trotz allem
Der Bundestag hatte dagegen Mitte 2017 eine Novelle des Telemediengesetzes beschlossen, um der Störerhaftung im zweiten Anlauf doch noch den Garaus zu machen. Laut dem Prestigeprojekt der Großen Koalition sollen Inhaber von Urheberrechten von Hotspot-Anbietern weder Schadenersatz noch Abmahngebühren verlangen können, wenn sie feststellen, dass über das drahtlose Zugangsnetz unerlaubt geschützte Werke etwa per Filesharing illegal verbreitet werden.
Im Gegenzug gab der Gesetzgeber Rechteinhabern die Option in die Hand, mit Websperren gegen wiederholte Copyright-Verstöße vorzugehen. Die Kosten für eine solche Anordnung muss aber der Antragsteller tragen, was der Film- und Musikindustrie von Anfang an ein Dorn im Auge war.
Anschlussinhaber müssten Nutzerverhalten überwachen
Hubrig zufolge hat sich inzwischen eine Rechtsprechung etabliert, die den Anschlussinhaber "erst aus der Tätervermutung entlässt", wenn er einen Dritten als Ersatz benennen könne. Dies führe in der Praxis dazu, dass die Vertragspartner der Zugangsanbieter widerrechtlich "das Nutzerverhalten Dritter für den Fall einer Abmahnung überwachen" müssten. Die Bundesregierung hatte voriges Jahr bereits eingeräumt, dass das "WLAN-Gesetz" nur bedingt zu mehr Rechtssicherheit bei öffentlichen Hotspots geführt und den Anbietern nur ein "leichtes Durchatmen" ermöglicht habe.
Ob die vermeintliche "Raubkopier-Oma" in Berufung geht, steht laut Hubrig noch nicht fest. Problematisch sei jenseits der Kosten "die seelische Belastung, die ein solches Verfahren mit sich bringt". Der Rechtsstreit werde zudem wohl auch in der zweiten Instanz die heikle Forderung "nach der Suche des Täters beinhalten".
н.п.
https://www.heise.de/news/Freifunk-Stoererhaftung-Raubkopi...
бабку приговорили не как штёрера, а как тэтера!
Rechteinhaber gehen bei Urheberrechtsverletzungen mit harten Bandagen gegen Freifunker und private Anschlussinhaber vor, obwohl im Gesetz eine eindeutige Regelung festgeschrieben ist, die Hotspot-Betreiber von einer Haftung ausschließt. Doch Richter setzen sich darüber hinweg: Es häufen sich Urteile, die Betreiber verpflichten, Nachforschungen anzustellen oder Datensammlungen anzulegen.
Wer sich übrigens fragt, ob die Novelle des TMG auch gewissermaßen rückwirkend greift, weil in dem konkreten Fall die Urheberrechtsverletzung schon vor Inkrafttreten des Gesetzes geschehen sein soll: Dass selbst für Altfälle die Anschlussinhaber nicht mehr als Störer verurteilt werden können, hängt mit dem geltend gemachten Unterlassungsanspruch auf Wiederholungsgefahr zusammen und leitet sich konkret aus einem BGH-Urteil (pdf) ab. In dem obigen Fall, aber auch in den beiden anderen angeführten Fällen wurden die Anschlussinhaber als Täter der konkreten Urheberrechtsfälle verurteilt, solange sie nicht aktiv nach dem Täter suchen und diesen vor Gericht benennen.
Keine seltenen Einzelfälle
Es geht hier nicht um ein paar Urteile, die seltene Einzelfälle betreffen oder einzigartige Fallkonstellationen wären. Hier ist jeder potentiell betroffen, der etwa seinen Kindern, seiner Familie, seinen Freunden, seinen Kunden oder seinen Vereinsmitgliedern WLAN zur Verfügung stellt.Die Urteile zeugen von einer Missachtung des Willens des Gesetzgebers bei seiner Reform der Störerhaftung im Jahr 2017, und auch gegenüber dem Gesetzestext an sich und dessen Kommentierung in der Jurisprudenz. Es sollte gerade keinen Zwang zur Überprüfung der Identität von Nutzern geben.
https://netzpolitik.org/2020/urteile-unterlaufen-rechtssic...
In vielen ähnlichen Urheberrechtsverfahren müssen Anschlussinhaber
neuerdings darlegen, dass sie als Täter nicht in Frage kommen, teilweise
sollen sie dies sogar beweisen, was häufig gar nicht möglich ist. "Auf
diese Art räumen RichterInnen den Rechteinhabern wie Warner Bros. einen
prozessualen Vorteil ein. Sie müssen nicht mehr selber Tatsachen
vortragen, durch die sie ihre Ansprüche begründen." Laut
Freifunk-Anwältin Beata Hubrig sahen sich in den letzten Jahren weit
über 100.000 Menschen in Deutschland einem solchen Rechtsstreit ziemlich
hilflos ausgesetzt. https://winfuture.de/news,116432.html
Штёрерхафтунг давно уже не применяется в судах, теперь от владельца аншлюса требуется конкретно указать на того кто это сделал, т.к. факт коректной работы многих мониторинг программ по выявлению ИП адреса интернет подключения правонарушителя подтвержден многочисленными независимыми экспертами.
Если не можешь указать на конкретного нарушителя, значит хайли лайкли сделал сам и отвечай уже как тэтер по полной и за досудебные расходы по преследованию правонарушения (срок давности 3 года) и за компенсацию правообладателю (срок давности 10 лет), а за последнее штёрер никогда не платил.
Блестящая схема по увеличению поступлений налогов в немецкий бюджет!
факт коректной работы многих мониторинг программ по выявлению ИП адреса интернет подключения правонарушителя подтвержден многочисленными независимыми экспертами.
Есть много причин по которым программа может делать ошибки.И не один уважающий себя эксперт не даст 100 гарантии .Что программа не делает ошибок.Так ,что ненадо тут рассказывать про непогрешимость их программ.Есть решения судебные ,где об этом говориться.
Если бы все было так как Вы написали.То абманщики всех тащили бы в суд.
Кроме словесного поноса вы не привели
Вы, наверно, хотели сказать про бисер?
Вы завелись так, словно поймали меня на том, что я залезла в ваш карман. Вы это всё пишите своим абманерам, они оценят вашу манеру защищаться.
Дадут, так сказать, стоимостную оценку вашей тактике и стратегии.
Вы Hotspot-Anbieter?
Вы постите не читая? Ах, чёрт, я же забыла, что вы мните себя провайдером только потому, что открыли влан. Вы же не понимаете разницы между поставщиком услуг и семьёй.
Но слабо, слабо понять, что если у тебя есть хвост, то это ещё не значит быть кошкой.
Если не можешь указать на конкретного нарушителя, значит хайли лайкли сделал сам и отвечай
Странно, что адвокаты выигрывают дела, используя другую тактику: "не знаю".
Вы работаете на абмаренов, нулячий ник?