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Kindergeld для научных сотрудников
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NEW 12.12.11 21:17
Доброго времени суток!
У меня ВНЖ по параграфу 18.4, научный сотрудник. При очередном продлении ВНЖ пришёл отказ в Kindergeld.
Пишут, что согласно DA-FamEStG от 21.12.2010:
"...Danach haben die Personen, denen eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke einer Beschäftigung nach §18 Abs.2-4
AuenthaltG berfistet erteilt wurde, keinen Anspruch auf Zahlung von Kindergeld (§62 Abs. 2 Nr. 2 b EStG)"
DA-FamEStG гласит следующее:
"Personen, denen eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke einer Beschäftigung nach
§ 18 Abs. 2 AufenthG (ggf. i. V. m. Abs. 3 o der Abs. 4) erteilt wurde, die nach der
Beschäftigungsverordnung (BeschV) nur für einen bestimmten Höchstzeitraum erteilt werden
darf, d. h. deren Aufenthaltserlaubnis nicht zum selben Zweck über eine bestimmte Frist hinaus
verlängert werden darf."
Я хотел бы написать по этому поводу возражение, как тут уже рекомендовали.
http://foren.germany.ru/arch/legal/f/8135986.html?Cat=&page=&view=&sb=&part=1&vc=1
http://foren.germany.ru/arch/legal/f/7690094.html?Cat=&page=7&view=collapsed&sb=5
Но сомневаюсь, на что мне лучше сослаться. Ссылаться прямо на §62 Abs. 2 Nr. 2 b EStG, дескать, там указан
&18.2, а не §18.4 как у меня; а также мой ВНЖ выдан на основании BeschV 5.1, что не предусматривает занятость на определённое время и не требует разрешения AA.
Или же лучше ссылаться на DA-FamEStG и указать, что "d. h. deren Aufenthaltserlaubnis nicht zum selben Zweck über eine bestimmte Frist hinaus
verlängert werden darf." ко мне не относится?
Спасибо заранее за полезные советы.
У меня ВНЖ по параграфу 18.4, научный сотрудник. При очередном продлении ВНЖ пришёл отказ в Kindergeld.
Пишут, что согласно DA-FamEStG от 21.12.2010:
"...Danach haben die Personen, denen eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke einer Beschäftigung nach §18 Abs.2-4
AuenthaltG berfistet erteilt wurde, keinen Anspruch auf Zahlung von Kindergeld (§62 Abs. 2 Nr. 2 b EStG)"
DA-FamEStG гласит следующее:
"Personen, denen eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke einer Beschäftigung nach
§ 18 Abs. 2 AufenthG (ggf. i. V. m. Abs. 3 o der Abs. 4) erteilt wurde, die nach der
Beschäftigungsverordnung (BeschV) nur für einen bestimmten Höchstzeitraum erteilt werden
darf, d. h. deren Aufenthaltserlaubnis nicht zum selben Zweck über eine bestimmte Frist hinaus
verlängert werden darf."
Я хотел бы написать по этому поводу возражение, как тут уже рекомендовали.
http://foren.germany.ru/arch/legal/f/8135986.html?Cat=&page=&view=&sb=&part=1&vc=1
http://foren.germany.ru/arch/legal/f/7690094.html?Cat=&page=7&view=collapsed&sb=5
Но сомневаюсь, на что мне лучше сослаться. Ссылаться прямо на §62 Abs. 2 Nr. 2 b EStG, дескать, там указан
&18.2, а не §18.4 как у меня; а также мой ВНЖ выдан на основании BeschV 5.1, что не предусматривает занятость на определённое время и не требует разрешения AA.
Или же лучше ссылаться на DA-FamEStG и указать, что "d. h. deren Aufenthaltserlaubnis nicht zum selben Zweck über eine bestimmte Frist hinaus
verlängert werden darf." ко мне не относится?
Спасибо заранее за полезные советы.
NEW 12.12.11 21:42
это смысла не имеет


PS: "и не требует разрешения AA" никакой роли не играет
in Antwort kdalg 12.12.11 21:17, Zuletzt geändert 12.12.11 21:43 (katran76)
В ответ на:
дескать, там указан &18.2, а не §18.4 как у меня
дескать, там указан &18.2, а не §18.4 как у меня
это смысла не имеет
В ответ на:
Ссылаться прямо на §62 Abs. 2 Nr. 2 b EStG, ... мой ВНЖ выдан на основании BeschV 5.1, что не предусматривает занятость на определённое время и не требует разрешения AA.
Ссылаться прямо на §62 Abs. 2 Nr. 2 b EStG, ... мой ВНЖ выдан на основании BeschV 5.1, что не предусматривает занятость на определённое время и не требует разрешения AA.
В ответ на:
Или же лучше ссылаться на DA-FamEStG и указать, что "d. h. deren Aufenthaltserlaubnis nicht zum selben Zweck über eine bestimmte Frist hinaus
verlängert werden darf." ко мне не относится?
Или же лучше ссылаться на DA-FamEStG и указать, что "d. h. deren Aufenthaltserlaubnis nicht zum selben Zweck über eine bestimmte Frist hinaus
verlängert werden darf." ко мне не относится?
PS: "и не требует разрешения AA" никакой роли не играет
NEW 13.12.11 00:49
+1
in Antwort katran76 12.12.11 21:42
В ответ на:
Ссылаться прямо на §62 Abs. 2 Nr. 2 b EStG, ... мой ВНЖ выдан на основании BeschV 5.1, что не предусматривает занятость на определённое время и не требует разрешения AA.
Ссылаться прямо на §62 Abs. 2 Nr. 2 b EStG, ... мой ВНЖ выдан на основании BeschV 5.1, что не предусматривает занятость на определённое время и не требует разрешения AA.
+1
NEW 13.12.11 06:55
in Antwort kdalg 12.12.11 21:17
У меня несколько лет назад такое было, могу скинуть в личку образец письма, после которого выплаты возобновили
Vir prudens non contra ventum mingit.
NEW 13.12.11 07:19
in Antwort kdalg 12.12.11 21:17, Zuletzt geändert 13.12.11 07:20 (dwart)
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den an mich ergangenen Ablehnungsbescheid zum Bezug von Kindergeld vom XX.XX.2011 unter dem Zeichen: FXX-KG-Nr. XXXXX/XXXXX lege ich hiermit fristgerecht Widerspruch ein.
Im o.g. Bescheid haben Sie den Bezug von Kindergeld für mein Kind XXXX aufgehoben und das mit §62 EStG begründet. Da mein Aufenthaltstitel nach §18 Abs. 4 Satz 1. AufenthG erteilt wurde, haben Sie sich offenbar nach folgende, von Ihnen formulierte, Ausnahme gerichtet:
"Dies gilt jedoch nicht, sofern die Aufenthaltserlaubnis ... nach §18 Abs. 2 des AufenthG zum Zweck einer Erwerbstätigkeit für einen befristeten Zeitraum nach der Beschäftigungsverordnung ausgestellt wurde."
In dem §18 Abs. 4 Satz 1. AufenthG haben wir:
"Ein Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Beschäftigung nach Absatz 2, die eine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzt, darf nur für eine Beschäftigung in einer Berufsgruppe erteilt werden, die durch Rechtsverordnung nach § 42 zugelassen worden ist."
Das heißt, §18 Abs. 4 Satz 1. ist ein Addendum für §18 Abs. 2.
Ich möchte Sie drauf hinweisen, dass diese Ausnahme in dem §62 EStG anders formuliert ist:
..."eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat, es sei den, die Aufenthaltserlaubnis wurde nach § 18 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes erteilt und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit darf nach der Beschäftigungsverordnung nur für einen bestimmten Höchstzeitraum erteilt werden"...
Das heißt, dass es nicht um die Befristung einer Aufenthaltserlaubnis geht, sondern um eine befristete Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, die in manchen Fällen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels erforderlich ist (Saisonbeschäftigungen, Schaustellergehilfen, Au-Pairs usw.).
Diese in §62 EStG formulierte Ausnahme besteht aus zwei Bedingungen, die mit Konjunktion "und" verbunden sind. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie drauf hinweisen, dass die Erteilung eines Aufenthaltstitels für mich, gemäß §27 Nr.3 der BeschV kein Höchstzeitraum vorsieht. Deswegen trifft die Stellung des §62 EStG:
..."die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit darf nach der Beschäftigungsverordnung nur für einen bestimmten Höchstzeitraum erteilt werden"...
sowie auch die gesamte Ausnahmestellung mich nicht zu. Damit erfülle ich die Voraussetzungen des §62 EStG Abs. 2, der Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist zum Bezug von Kindergeld berechtigt.
Aus den o.g. Gründen bitte ich um eine Nachprüfung meines Antrages auf Kindergeld und hoffe auf eine positive Entscheidung.
Mit freundlichen Grüßen,
gegen den an mich ergangenen Ablehnungsbescheid zum Bezug von Kindergeld vom XX.XX.2011 unter dem Zeichen: FXX-KG-Nr. XXXXX/XXXXX lege ich hiermit fristgerecht Widerspruch ein.
Im o.g. Bescheid haben Sie den Bezug von Kindergeld für mein Kind XXXX aufgehoben und das mit §62 EStG begründet. Da mein Aufenthaltstitel nach §18 Abs. 4 Satz 1. AufenthG erteilt wurde, haben Sie sich offenbar nach folgende, von Ihnen formulierte, Ausnahme gerichtet:
"Dies gilt jedoch nicht, sofern die Aufenthaltserlaubnis ... nach §18 Abs. 2 des AufenthG zum Zweck einer Erwerbstätigkeit für einen befristeten Zeitraum nach der Beschäftigungsverordnung ausgestellt wurde."
In dem §18 Abs. 4 Satz 1. AufenthG haben wir:
"Ein Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Beschäftigung nach Absatz 2, die eine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzt, darf nur für eine Beschäftigung in einer Berufsgruppe erteilt werden, die durch Rechtsverordnung nach § 42 zugelassen worden ist."
Das heißt, §18 Abs. 4 Satz 1. ist ein Addendum für §18 Abs. 2.
Ich möchte Sie drauf hinweisen, dass diese Ausnahme in dem §62 EStG anders formuliert ist:
..."eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat, es sei den, die Aufenthaltserlaubnis wurde nach § 18 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes erteilt und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit darf nach der Beschäftigungsverordnung nur für einen bestimmten Höchstzeitraum erteilt werden"...
Das heißt, dass es nicht um die Befristung einer Aufenthaltserlaubnis geht, sondern um eine befristete Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, die in manchen Fällen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels erforderlich ist (Saisonbeschäftigungen, Schaustellergehilfen, Au-Pairs usw.).
Diese in §62 EStG formulierte Ausnahme besteht aus zwei Bedingungen, die mit Konjunktion "und" verbunden sind. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie drauf hinweisen, dass die Erteilung eines Aufenthaltstitels für mich, gemäß §27 Nr.3 der BeschV kein Höchstzeitraum vorsieht. Deswegen trifft die Stellung des §62 EStG:
..."die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit darf nach der Beschäftigungsverordnung nur für einen bestimmten Höchstzeitraum erteilt werden"...
sowie auch die gesamte Ausnahmestellung mich nicht zu. Damit erfülle ich die Voraussetzungen des §62 EStG Abs. 2, der Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist zum Bezug von Kindergeld berechtigt.
Aus den o.g. Gründen bitte ich um eine Nachprüfung meines Antrages auf Kindergeld und hoffe auf eine positive Entscheidung.
Mit freundlichen Grüßen,
NEW 13.12.11 07:26
in Antwort dwart 13.12.11 07:19
Подредактируйте под себя, укажите другую причину... раньше они по другому отмазывались :)
NEW 13.12.11 16:33
in Antwort kdalg 12.12.11 21:17
там же указано тоже параграф 18 абц 4
Personen, denen eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke einer Beschäftigung nach
§ 18 Abs. 2 AufenthG (ggf. i. V. m. Abs. 3 o der Abs. 4)
Personen, denen eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke einer Beschäftigung nach
§ 18 Abs. 2 AufenthG (ggf. i. V. m. Abs. 3 o der Abs. 4)
NEW 13.12.11 19:10
in Antwort Farber 13.12.11 06:55
Farber, если несложно - пришлите, пожалуйста, Ваше письмо.
NEW 13.12.11 19:11
in Antwort kdalg 12.12.11 21:17
Всем спасибо за ответы. Попробую "состряпать" своё письмо и отправить. О результате отпишусь.
NEW 14.12.11 11:55
in Antwort kdalg 13.12.11 19:10
не это ли?
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den an mich ergangenen Ablehnungsbescheid zum Bezug von Kindergeld vom XX.XX.2011 unter dem Zeichen: FXX-KG-Nr. XXXXX/XXXXX lege ich hiermit fristgerecht Widerspruch ein.
Im o.g. Bescheid haben Sie den Bezug von Kindergeld für mein Kind XXXX aufgehoben und das mit §62 EStG begründet. Da mein Aufenthaltstitel nach §18 Abs. 4 Satz 1. AufenthG erteilt wurde, haben Sie sich offenbar nach folgende, von Ihnen formulierte, Ausnahme gerichtet:
"Dies gilt jedoch nicht, sofern die Aufenthaltserlaubnis ... nach §18 Abs. 2 des AufenthG zum Zweck einer Erwerbstätigkeit für einen befristeten Zeitraum nach der Beschäftigungsverordnung ausgestellt wurde."
In dem §18 Abs. 4 Satz 1. AufenthG haben wir:
"Ein Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Beschäftigung nach Absatz 2, die eine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzt, darf nur für eine Beschäftigung in einer Berufsgruppe erteilt werden, die durch Rechtsverordnung nach § 42 zugelassen worden ist."
Das heißt, §18 Abs. 4 Satz 1. ist ein Addendum für §18 Abs. 2.
Ich möchte Sie drauf hinweisen, dass diese Ausnahme in dem §62 EStG anders formuliert ist:
..."eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat, es sei den, die Aufenthaltserlaubnis wurde nach § 18 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes erteilt und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit darf nach der Beschäftigungsverordnung nur für einen bestimmten Höchstzeitraum erteilt werden"...
Das heißt, dass es nicht um die Befristung einer Aufenthaltserlaubnis geht, sondern um eine befristete Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, die in manchen Fällen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels erforderlich ist (Saisonbeschäftigungen, Schaustellergehilfen, Au-Pairs usw.).
Diese in §62 EStG formulierte Ausnahme besteht aus zwei Bedingungen, die mit Konjunktion "und" verbunden sind. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie drauf hinweisen, dass die Erteilung eines Aufenthaltstitels für mich, gemäß §27 Nr.3 der BeschV kein Höchstzeitraum vorsieht. Deswegen trifft die Stellung des §62 EStG:
..."die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit darf nach der Beschäftigungsverordnung nur für einen bestimmten Höchstzeitraum erteilt werden"...
sowie auch die gesamte Ausnahmestellung mich nicht zu. Damit erfülle ich die Voraussetzungen des §62 EStG Abs. 2, der Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist zum Bezug von Kindergeld berechtigt.
Aus den o.g. Gründen bitte ich um eine Nachprüfung meines Antrages auf Kindergeld und hoffe auf eine positive Entscheidung.
Mit freundlichen Grüßen,
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen den an mich ergangenen Ablehnungsbescheid zum Bezug von Kindergeld vom XX.XX.2011 unter dem Zeichen: FXX-KG-Nr. XXXXX/XXXXX lege ich hiermit fristgerecht Widerspruch ein.
Im o.g. Bescheid haben Sie den Bezug von Kindergeld für mein Kind XXXX aufgehoben und das mit §62 EStG begründet. Da mein Aufenthaltstitel nach §18 Abs. 4 Satz 1. AufenthG erteilt wurde, haben Sie sich offenbar nach folgende, von Ihnen formulierte, Ausnahme gerichtet:
"Dies gilt jedoch nicht, sofern die Aufenthaltserlaubnis ... nach §18 Abs. 2 des AufenthG zum Zweck einer Erwerbstätigkeit für einen befristeten Zeitraum nach der Beschäftigungsverordnung ausgestellt wurde."
In dem §18 Abs. 4 Satz 1. AufenthG haben wir:
"Ein Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Beschäftigung nach Absatz 2, die eine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzt, darf nur für eine Beschäftigung in einer Berufsgruppe erteilt werden, die durch Rechtsverordnung nach § 42 zugelassen worden ist."
Das heißt, §18 Abs. 4 Satz 1. ist ein Addendum für §18 Abs. 2.
Ich möchte Sie drauf hinweisen, dass diese Ausnahme in dem §62 EStG anders formuliert ist:
..."eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat, es sei den, die Aufenthaltserlaubnis wurde nach § 18 Abs. 2 des Aufenthaltsgesetzes erteilt und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit darf nach der Beschäftigungsverordnung nur für einen bestimmten Höchstzeitraum erteilt werden"...
Das heißt, dass es nicht um die Befristung einer Aufenthaltserlaubnis geht, sondern um eine befristete Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, die in manchen Fällen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels erforderlich ist (Saisonbeschäftigungen, Schaustellergehilfen, Au-Pairs usw.).
Diese in §62 EStG formulierte Ausnahme besteht aus zwei Bedingungen, die mit Konjunktion "und" verbunden sind. In diesem Zusammenhang möchte ich Sie drauf hinweisen, dass die Erteilung eines Aufenthaltstitels für mich, gemäß §27 Nr.3 der BeschV kein Höchstzeitraum vorsieht. Deswegen trifft die Stellung des §62 EStG:
..."die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit darf nach der Beschäftigungsverordnung nur für einen bestimmten Höchstzeitraum erteilt werden"...
sowie auch die gesamte Ausnahmestellung mich nicht zu. Damit erfülle ich die Voraussetzungen des §62 EStG Abs. 2, der Ausländer mit Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist zum Bezug von Kindergeld berechtigt.
Aus den o.g. Gründen bitte ich um eine Nachprüfung meines Antrages auf Kindergeld und hoffe auf eine positive Entscheidung.
Mit freundlichen Grüßen,
NEW 14.12.11 16:15
in Antwort Farber 13.12.11 06:55, Zuletzt geändert 14.12.11 16:48 (Dresdner)
У меня АЕ до сентября потом должен продливать АЕ, однако у меня смущение что у меня тоже будут такие проблемы, так как действующую АЕ получил в рамке одного фонда который обеспечивает меня стипендией. Потом буду получать стипендию по другой проект.
Получу ли я дальше детскую пособию?
Получу ли я дальше детскую пособию?
NEW 14.12.11 17:45
in Antwort Sohn 14.12.11 16:15
Киндергельд должны платить независимо от источника финансирования стипендии
Vir prudens non contra ventum mingit.
NEW 15.12.11 09:22
Со стипендии КГ могут не платить, потому что это может оказаться ВНЖ по 16-му параграфу. В §62 EStG это однозначно запрещено.
Ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer erhält Kindergeld nur, wenn er ...
eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat, es sei denn, die Aufenthaltserlaubnis wurde ... nach § 16 oder § 17 des Aufenthaltsgesetzes erteilt
in Antwort Farber 14.12.11 17:45
В ответ на:
Киндергельд должны платить независимо от источника финансирования стипендии
Киндергельд должны платить независимо от источника финансирования стипендии
Со стипендии КГ могут не платить, потому что это может оказаться ВНЖ по 16-му параграфу. В §62 EStG это однозначно запрещено.
Ein nicht freizügigkeitsberechtigter Ausländer erhält Kindergeld nur, wenn er ...
eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt hat, es sei denn, die Aufenthaltserlaubnis wurde ... nach § 16 oder § 17 des Aufenthaltsgesetzes erteilt
NEW 15.12.11 09:33
in Antwort ssenf 15.12.11 09:22, Zuletzt geändert 15.12.11 09:34 (Dresdner)
NEW 15.12.11 15:26
in Antwort Dresdner 15.12.11 09:33
Уважаемый Админ
в рамке параграфа рассматривается здесь право на киндергелд. Думаю это в форуме не запрещается. Но точно не знаю. Лучше меня вы знаете
в рамке параграфа рассматривается здесь право на киндергелд. Думаю это в форуме не запрещается. Но точно не знаю. Лучше меня вы знаете
NEW 15.12.11 16:01
мое предупреждение относилось исключительно в отношении обсуждения "по каким причинам могут дать другой параграф". разумеется влияние уже имеющегося параграфа на право получения киндергелд обсуждать не возбраняется.
in Antwort Sohn 15.12.11 15:26, Zuletzt geändert 15.12.11 16:03 (Dresdner)
В ответ на:
в рамке параграфа рассматривается здесь право на киндергелд. Думаю это в форуме не запрещается. Но точно не знаю. Лучше меня вы знаете
в рамке параграфа рассматривается здесь право на киндергелд. Думаю это в форуме не запрещается. Но точно не знаю. Лучше меня вы знаете
мое предупреждение относилось исключительно в отношении обсуждения "по каким причинам могут дать другой параграф". разумеется влияние уже имеющегося параграфа на право получения киндергелд обсуждать не возбраняется.
NEW 15.12.11 19:36
in Antwort Sohn 15.12.11 17:09
Уважаемые форумчане,
я составил своё письмо на основе образцов, которые в этой теме приводились. Но у меня следующий вопрос.
Стоит ли ещё ссылаться на DA-FamEStG, который гласит следующее:
"Personen, denen eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke einer Beschäftigung nach
§ 18 Abs. 2 AufenthG (ggf. i. V. m. Abs. 3 o der Abs. 4) erteilt wurde, die nach der
Beschäftigungsverordnung (BeschV) nur für einen bestimmten Höchstzeitraum erteilt werden
darf, d. h. deren Aufenthaltserlaubnis nicht zum selben Zweck über eine bestimmte Frist hinaus
verlängert werden darf."
И я буду премного благодарен, если Вы мне подскажите, как лучше аргументировать последнюю строчку "d. h. deren ...."
То есть объяснить, что она ко мне не подходит, так как мой ВНЖ может быть продлён с этой же целью через определённое время.
Спасибо заранее.
PS в случае положительного результата обязательно выложу сюда окончательный текст.
я составил своё письмо на основе образцов, которые в этой теме приводились. Но у меня следующий вопрос.
Стоит ли ещё ссылаться на DA-FamEStG, который гласит следующее:
"Personen, denen eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke einer Beschäftigung nach
§ 18 Abs. 2 AufenthG (ggf. i. V. m. Abs. 3 o der Abs. 4) erteilt wurde, die nach der
Beschäftigungsverordnung (BeschV) nur für einen bestimmten Höchstzeitraum erteilt werden
darf, d. h. deren Aufenthaltserlaubnis nicht zum selben Zweck über eine bestimmte Frist hinaus
verlängert werden darf."
И я буду премного благодарен, если Вы мне подскажите, как лучше аргументировать последнюю строчку "d. h. deren ...."
То есть объяснить, что она ко мне не подходит, так как мой ВНЖ может быть продлён с этой же целью через определённое время.
Спасибо заранее.
PS в случае положительного результата обязательно выложу сюда окончательный текст.
16.12.11 22:13
in Antwort kdalg 15.12.11 19:36
вчера мне по телефону сказали что рассмотрение айншпрух может до 3 мес. продолжаться.
вы можете и сейчас здесь огласить вашу письмою
вы можете и сейчас здесь огласить вашу письмою


