Получить обратно миткауцион
Wie lange sich der Vermieter Zeit lassen kann, ist immer vom Einzelfall abhängig, normalerweise sind es jedoch drei bis sechs Monate.
Danach verjähren die Ansprüche, wenn der Vermieter sie nicht geltend
macht. Dann muss er die Mietkaution auszahlen (§ 548 BGB). Die Frist,
die dem Vermieter zusteht, kann sich im Einzelfall aber auch bis auf ein ganzes Jahr
ausdehnen. Ist in dieser Zeit die Betriebskostenabrechnung noch nicht
erfolgt, steht es dem Vermieter frei, einen Teilbetrag zurückzuhalten,
der voraussichtlich nötig sein wird, um die entstehenden Kosten zu
begleichen [BGH, Az: VIII ZR 71/05].
Ist nach zwölf Monaten noch kein
Geld auf Ihrem Konto, sollten Sie aktiv werden und vor Gericht klagen.
Damit haben Sie auch gute Aussichten, denn es dürfte dem Vermieter dann
schon sehr schwerfallen, seine Säumigkeit zu begründen.