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Подтверждение Диплома
NEW 28.12.05 16:54
в ответ consult 27.12.05 14:55
Процес подтверждения длится по разному , в зависимости от того к кому они попадут,от 3 месяцев до 1 года может быть больше.
Ты всеравно отправь документы , вдруг повезет. Мой знакомый например отправлял на подтверждение 8 лет назад , не подтвердили.Год назад он же отправлял повторно и подтвердили. Я например ужу 2 раза отправляля.
Законы каждый раз меняются.Вдруг повезет.
Попытка не пытка
Ты всеравно отправь документы , вдруг повезет. Мой знакомый например отправлял на подтверждение 8 лет назад , не подтвердили.Год назад он же отправлял повторно и подтвердили. Я например ужу 2 раза отправляля.
Законы каждый раз меняются.Вдруг повезет.
Попытка не пытка
NEW 03.01.06 00:22
в ответ consult 27.12.05 14:55
Если Вы обратитесь за списком требуемых документов, то сначала получите письмо приблизительно такого содержания :
Führung ausländischer akademischer Grade/ Gleichwertigkeitbescheinigung
Sehr geehrter Herr XXXXXXX,
nachdem der hessische Gesetzgeber das Hochschulgesetz ( HHG ) geändert hat, müssen im Ausland erworbene akademische Grade nicht mehr genehmigt werden. Sie können entsprechend der im Gesetz genannten Voraussetzungen ( ╖ 29 HHG ) in der verliehenen Originalform mit Herkunftszusatz geführt werden.
Auf Wunsch kann Ihnen nach Prüfung der Gleichwertigkeit eine Bestätigung ausgestellt werden.
Zur Bearbeitung eines solchen Antrages werden von Ihnen folgende Unterlagen benötigt:
1.
2.
3. 55,- EURO
Поcылаете требуемые документы и копию платежки. Ждете 3-4 недели. Получаете :
Gleichwertigkeitbescheinigung
Sehr geehrter Herr XXXXXXX,
Sie haben gemäß der eingereichten Unterlagen an dem
Polytechnischen Institut in XXXXXXX
ein Studium mit dem Diplom Nr. XXXXXXXXX vom 01.01. 199X abgeschlossen.
Den verliehenen Grad können Sie in der ausländischen Originalform mit Herkunftsangabe führen als
"Inzener mehanik / Polytechnisches Institut XXXXXXX"
und als Erläuterung BZW. Übersetzung in Klammern den Zusatz "Maschinenbauingenieur" verwenden.
Abweichungen von der verliehenen Originalform oder aber die Verwendung deutscher Diplom-Bezeichnungen sind dagegen unzulässig und strafbar.
Dieser Grad entspricht dem Diplom einer deutschen Fachhochschule.
Außerdem weise ich darauf hin, dass nach dem Hessischen? Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnung "Ingenieur" ( Ingenieurgesetz - IngG ) vom 15.07.1970, zuletzt geändert am 12.06.2001, die Bezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" führen darf, wer auf Grund des Abschlusszeugnisses einer ausländischen Hochschuleinrichtung von der zuständigen deutschen Behörde die Genehmigung hierzu erhalten hat.
Dies ist in Hessen das jeweilige Regierungspräsidium.
Führung ausländischer akademischer Grade/ Gleichwertigkeitbescheinigung
Sehr geehrter Herr XXXXXXX,
nachdem der hessische Gesetzgeber das Hochschulgesetz ( HHG ) geändert hat, müssen im Ausland erworbene akademische Grade nicht mehr genehmigt werden. Sie können entsprechend der im Gesetz genannten Voraussetzungen ( ╖ 29 HHG ) in der verliehenen Originalform mit Herkunftszusatz geführt werden.
Auf Wunsch kann Ihnen nach Prüfung der Gleichwertigkeit eine Bestätigung ausgestellt werden.
Zur Bearbeitung eines solchen Antrages werden von Ihnen folgende Unterlagen benötigt:
1.
2.
3. 55,- EURO
Поcылаете требуемые документы и копию платежки. Ждете 3-4 недели. Получаете :
Gleichwertigkeitbescheinigung
Sehr geehrter Herr XXXXXXX,
Sie haben gemäß der eingereichten Unterlagen an dem
Polytechnischen Institut in XXXXXXX
ein Studium mit dem Diplom Nr. XXXXXXXXX vom 01.01. 199X abgeschlossen.
Den verliehenen Grad können Sie in der ausländischen Originalform mit Herkunftsangabe führen als
"Inzener mehanik / Polytechnisches Institut XXXXXXX"
und als Erläuterung BZW. Übersetzung in Klammern den Zusatz "Maschinenbauingenieur" verwenden.
Abweichungen von der verliehenen Originalform oder aber die Verwendung deutscher Diplom-Bezeichnungen sind dagegen unzulässig und strafbar.
Dieser Grad entspricht dem Diplom einer deutschen Fachhochschule.
Außerdem weise ich darauf hin, dass nach dem Hessischen? Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnung "Ingenieur" ( Ingenieurgesetz - IngG ) vom 15.07.1970, zuletzt geändert am 12.06.2001, die Bezeichnung "Ingenieur/Ingenieurin" führen darf, wer auf Grund des Abschlusszeugnisses einer ausländischen Hochschuleinrichtung von der zuständigen deutschen Behörde die Genehmigung hierzu erhalten hat.
Dies ist in Hessen das jeweilige Regierungspräsidium.


