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Geheimprovisionen bei Geldanlage Geschäften
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09.08.08 12:02
Bisher kassierten Banken viele Provisionen im Geheimen. Seit November informieren die Institute darüber √ allerdings nur in allgemeiner Form. Jetzt urteilte ein Gericht: Das reicht nicht
Wenn Anleger Finanzgeschäfte tätigen, fließen in vielen Fällen Provisionen √ mal in diese mal in jene Richtung und fast immer unbemerkt vom Anleger. Im Dezember 2006 urteilte der Bundesgerichtshof, dass Banken und Finanzdienstleister, die Provisionen kassieren, ihre Kunden darüber informieren müssen (Az.: XI ZR 56/05).
Die Banken und Vermögensverwalter haben darauf reagiert, indem sie an ihre Kunden Informationen und neue Geschäftsbedingungen verschickt haben, in denen sie darauf hinweisen, dass sie bei vielen Finanzgeschäften Provisionen kassieren √ oft auch Jahre nachdem die entsprechenden Wertpapierkäufe stattgefunden haben. Die Institute informieren allerdings meist in allgemeiner Form, so sieht der Standardtext, der von vielen Banken abgewandelt genutzt wird, folgende Formulierung vor: └Im Zusammenhang mit der Durchführung Ihrer Wertpapiergeschäfte kommt es regelmäßig zu Geldzahlungen oder der Gewährung von geldwerten Vorteilen...durch Dritte an Ihre Bank. Beispiele für Geldzahlungen sind...Vergütungen von Emittenten in Zusammenhang mit dem Verkauf von Zertifikaten...oder Anleihen. Nähere Einzelheiten erhalten Sie bei Ihrer depotführenden Bank.⌠
Das reicht nicht, entschied jetzt das Landgericht Heidelberg in einem aktuellen Urteil. In dem Fall ging es um den Kunden des Leimener Vermögensverwalters HDV Heidelberger Vermögensverwaltung. Der Vermögensverwalter hatte von 2005 bis 2007 für das Depot des Anlegers unter anderem exotische Penny Stocks gekauft und bekam für die Einfädelung der Geschäfte von dem ausführenden Broker Provisionen rückvergütet. Der Anleger machte mit den Geschäften Verluste und forderte von dem Vermögensverwalter Schadensersatz für die Verluste, weil er nicht über die Höhe der Provisionen informiert gewesen sei. Der Vermögensverwalter hatte im Vertrag über die Vermögensverwaltung nur in allgemeiner Form auf die Provisionen hingewiesen.
Das reicht nicht, urteilten die Heidelberger Richter und verdonnerten den Vermögensverwalter zu 58.000 Euro Schadensersatz für die entstandenen Verluste (Az.: 3 O 98/08). └Erforderlich wäre, dass die Rückvergütungen jeweils bezogen auf den einzelnen Leistungsanbieter (beispielsweise Bank, Broker oder Fondsgesellschaft) in einem Euro-Betrag angegeben. └Mit diesem Urteil wird das allgemein gehaltene BGH-Urteil konkretisiert und auf die Vermögensverwaltung ausgedehnt⌠, sagt Anwalt Alexander Heinrich von der Kanzlei Tilp Rechtsanwälte. In dem BGH-Urteil war es um Provisionen von Fondsgesellschaften an Banken gegangen.
Banken, Vermögensverwalter und andere Finanzdienstleister werden sich über das aktuelle Urteil nicht freuen √ es ist von hoher Brisanz. Denn bisher schrecken die meisten Finanzdienstleiser davor zurück, ihren Kunden detailliert aufzuschlüsseln, wieviel die Bank bei Wertpapiergeschäften verdient. Hat das Urteil Bestand, werden die Banken dazu künftig gezwungen sein. Zwar verpflichtet die europäische Finanzrichtlinie MiFID Banken und andere Finanzdienstleister bereits dazu, den Kunden mitzuteilen, welche Provisionen fließen √ allerdings nur auf Nachfrage.
BÖRSE ONLINE hat für die aktuelle Ausgabe einmal nachgefragt und veröffentlicht in der aktuellen Ausgabe zum ersten Mal, wieviel deutsche Onlinebroker mit beliebten Fonds verdienen. Nur wenige Privatanleger wissen, dass Fondsgesellschaften Banken jedes Jahr eine so genannte Bestandsprovision zahlen, solange der Anleger den Fonds in seinem Depot behält. Diese Provision ist Teil der Verwaltungsgebühr, die Anleger an die Fondsgesellschaft zahlen.
www.boerse-online.de/finanzen/aktuell/%3AGeb%FChrentransparenz%3AGeheimpr...
Wenn Anleger Finanzgeschäfte tätigen, fließen in vielen Fällen Provisionen √ mal in diese mal in jene Richtung und fast immer unbemerkt vom Anleger. Im Dezember 2006 urteilte der Bundesgerichtshof, dass Banken und Finanzdienstleister, die Provisionen kassieren, ihre Kunden darüber informieren müssen (Az.: XI ZR 56/05).
Die Banken und Vermögensverwalter haben darauf reagiert, indem sie an ihre Kunden Informationen und neue Geschäftsbedingungen verschickt haben, in denen sie darauf hinweisen, dass sie bei vielen Finanzgeschäften Provisionen kassieren √ oft auch Jahre nachdem die entsprechenden Wertpapierkäufe stattgefunden haben. Die Institute informieren allerdings meist in allgemeiner Form, so sieht der Standardtext, der von vielen Banken abgewandelt genutzt wird, folgende Formulierung vor: └Im Zusammenhang mit der Durchführung Ihrer Wertpapiergeschäfte kommt es regelmäßig zu Geldzahlungen oder der Gewährung von geldwerten Vorteilen...durch Dritte an Ihre Bank. Beispiele für Geldzahlungen sind...Vergütungen von Emittenten in Zusammenhang mit dem Verkauf von Zertifikaten...oder Anleihen. Nähere Einzelheiten erhalten Sie bei Ihrer depotführenden Bank.⌠
Das reicht nicht, entschied jetzt das Landgericht Heidelberg in einem aktuellen Urteil. In dem Fall ging es um den Kunden des Leimener Vermögensverwalters HDV Heidelberger Vermögensverwaltung. Der Vermögensverwalter hatte von 2005 bis 2007 für das Depot des Anlegers unter anderem exotische Penny Stocks gekauft und bekam für die Einfädelung der Geschäfte von dem ausführenden Broker Provisionen rückvergütet. Der Anleger machte mit den Geschäften Verluste und forderte von dem Vermögensverwalter Schadensersatz für die Verluste, weil er nicht über die Höhe der Provisionen informiert gewesen sei. Der Vermögensverwalter hatte im Vertrag über die Vermögensverwaltung nur in allgemeiner Form auf die Provisionen hingewiesen.
Das reicht nicht, urteilten die Heidelberger Richter und verdonnerten den Vermögensverwalter zu 58.000 Euro Schadensersatz für die entstandenen Verluste (Az.: 3 O 98/08). └Erforderlich wäre, dass die Rückvergütungen jeweils bezogen auf den einzelnen Leistungsanbieter (beispielsweise Bank, Broker oder Fondsgesellschaft) in einem Euro-Betrag angegeben. └Mit diesem Urteil wird das allgemein gehaltene BGH-Urteil konkretisiert und auf die Vermögensverwaltung ausgedehnt⌠, sagt Anwalt Alexander Heinrich von der Kanzlei Tilp Rechtsanwälte. In dem BGH-Urteil war es um Provisionen von Fondsgesellschaften an Banken gegangen.
Banken, Vermögensverwalter und andere Finanzdienstleister werden sich über das aktuelle Urteil nicht freuen √ es ist von hoher Brisanz. Denn bisher schrecken die meisten Finanzdienstleiser davor zurück, ihren Kunden detailliert aufzuschlüsseln, wieviel die Bank bei Wertpapiergeschäften verdient. Hat das Urteil Bestand, werden die Banken dazu künftig gezwungen sein. Zwar verpflichtet die europäische Finanzrichtlinie MiFID Banken und andere Finanzdienstleister bereits dazu, den Kunden mitzuteilen, welche Provisionen fließen √ allerdings nur auf Nachfrage.
BÖRSE ONLINE hat für die aktuelle Ausgabe einmal nachgefragt und veröffentlicht in der aktuellen Ausgabe zum ersten Mal, wieviel deutsche Onlinebroker mit beliebten Fonds verdienen. Nur wenige Privatanleger wissen, dass Fondsgesellschaften Banken jedes Jahr eine so genannte Bestandsprovision zahlen, solange der Anleger den Fonds in seinem Depot behält. Diese Provision ist Teil der Verwaltungsgebühr, die Anleger an die Fondsgesellschaft zahlen.
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