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Зимняя / летняя резина
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NEW 11.05.06 14:23
Подскажите пожалуйста, если покупаю сейчас машину с почти новой зимней резиной (на покрышке снежинка в треугольнике), могу ли я ездить без проблем зимой и летом. Какие тут подводные камни? На предыдущей машине была всесезонная и я об этом не думал. Спасибо.
Действие всегда лучше, чем бездействие.
NEW 11.05.06 14:58
в ответ summerin 11.05.06 14:47
??? Закон говорит: "Witterungsverhälnissen anzupassen", зимняя резина называется вообщето "M+S - Matsch und Schnee" - это говорит о том, что на этой резине помимо нормальной експлуатации и по снегу ездить можно, т.е. холодоустоичивость. Но снег же не всегда, как и зимой, так и ... ну летом так вообще. Так что летом на зимней тебе никто ничего делать не будет, так же если тебя остановит зимой полиция на летней резине, а вокруг снегом и не пахнет, так тоже ничего не будет.
╘ Краткость - сестра Таланта.
NEW 11.05.06 17:13
в ответ X-Freeday 11.05.06 14:58
16. November 2005 Autofahrer, die auch bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Schnee und Eis mit Sommerreifen fahren, müssen künftig mit Bußgeldern rechnen. Wer von der Polizei erwischt werde, müsse 20 Euro zahlen, wer liegen bleibe und dadurch den Verkehr behindere, 40 Euro. Einen entsprechenden Bericht der └Augsburger Allgemeinen■ hat das Bundesverkehrsministerium bestätigt.
Das Bußgeld soll allerdings erst nach einer Übergangszeit ab dem 1. Mai 2006 erhoben werden, hieß es in den Bericht. Es werde mit der vom Bundesrat noch zu beschließenden Änderungen der Straßenverkehrsordnung ausdrücklich keine Winterreifenpflicht geben, sagte eine Sprecherin des Ministeriums. Bußgeld solle auch bei anderem, └nicht an die Wetterverhältnisse angepaßten■ Verhalten gelten. Dies könne auch im Sommer der Fall sein, wenn bei strömendem Regen die Scheibenwischer nicht richtig funktionierten. Die Änderungen seien zum Teil nur Klarstellungen und Bündelungen bereits geltender Regelungen.
Ausrüstung passend zum Wetter
Künftig soll grundsätzlich gelten: └Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen.■ Hierzu gehörten geeignete Reifen ebenso wie Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führe, müsse bei einer Sichtweite von weniger als 50 Metern, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen - notfalls müsse er den nächsten geeigneten Parkplatz ansteuern.
Auf die Winterreifenpflicht wird nach Angaben des Ministeriums verzichtet, weil sonst der └Winter■ genau definiert werden müßte, was angesichts äußerst unterschiedlicher Winterlagen in deutschen Regionen einheitlich nicht möglich sei. Damit bleibt es für den einzelnen Autofahrer eine Gratwanderung, ob und wann er seine Sommer- durch Winterreifen ersetzt.
Das Bußgeld soll allerdings erst nach einer Übergangszeit ab dem 1. Mai 2006 erhoben werden, hieß es in den Bericht. Es werde mit der vom Bundesrat noch zu beschließenden Änderungen der Straßenverkehrsordnung ausdrücklich keine Winterreifenpflicht geben, sagte eine Sprecherin des Ministeriums. Bußgeld solle auch bei anderem, └nicht an die Wetterverhältnisse angepaßten■ Verhalten gelten. Dies könne auch im Sommer der Fall sein, wenn bei strömendem Regen die Scheibenwischer nicht richtig funktionierten. Die Änderungen seien zum Teil nur Klarstellungen und Bündelungen bereits geltender Regelungen.
Ausrüstung passend zum Wetter
Künftig soll grundsätzlich gelten: └Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen.■ Hierzu gehörten geeignete Reifen ebenso wie Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage. Wer ein kennzeichnungspflichtiges Fahrzeug mit gefährlichen Gütern führe, müsse bei einer Sichtweite von weniger als 50 Metern, bei Schneeglätte oder Glatteis jede Gefährdung anderer ausschließen - notfalls müsse er den nächsten geeigneten Parkplatz ansteuern.
Auf die Winterreifenpflicht wird nach Angaben des Ministeriums verzichtet, weil sonst der └Winter■ genau definiert werden müßte, was angesichts äußerst unterschiedlicher Winterlagen in deutschen Regionen einheitlich nicht möglich sei. Damit bleibt es für den einzelnen Autofahrer eine Gratwanderung, ob und wann er seine Sommer- durch Winterreifen ersetzt.
"Im Jahr der Wirren gehe nichtstreng mit dem Bruder ins Gericht.""Der Stille Don" M.Sch.


