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нужно ли подтверждать пройденный тест?
806
NEW 08.04.13 10:56
Последний раз изменено 08.04.13 11:00 (kasik77)
всем хорошего дня
несколько раз перечитал вот это
Bereits jetzt möchte ich darauf hinweisen, dass bei Vorliegen einfacher Deutschkenntnisse die Einbeziehung in den Aufnahmebescheid der Bezugsperson nur unter der Bedingung erfolgt, dass die betreffenden Aufnahmebewerber zeitnah nach ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland Grundkenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau der Prüfung „Start Deutsch 1“ nachweisen. Sollten nach Einreise die erforderlichen Grundkenntnisse nicht nachgewiesen werden, so verliert der Einbeziehungsbescheid seine Wirksamkeit und die einbezogen Familienangehörigen des Spätaussiedlers könnte die Ehegatten und Abkömmlingen eines Spätaussiedlers vorbehaltenen Rechte und Vergünstigungen nicht in Anspruch nehmen; außerdem müssten sie damit rechnen, wieder ins Herkunftsgebiet zurückkehren zu müssen.
этот документ пришёл из BVA.
как я понял по приезду в Германию нужно подтвердить начальные знания немецкого языка.
дело в том что мы на месте тоже сдаём.
несколько раз перечитал вот это
Bereits jetzt möchte ich darauf hinweisen, dass bei Vorliegen einfacher Deutschkenntnisse die Einbeziehung in den Aufnahmebescheid der Bezugsperson nur unter der Bedingung erfolgt, dass die betreffenden Aufnahmebewerber zeitnah nach ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland Grundkenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau der Prüfung „Start Deutsch 1“ nachweisen. Sollten nach Einreise die erforderlichen Grundkenntnisse nicht nachgewiesen werden, so verliert der Einbeziehungsbescheid seine Wirksamkeit und die einbezogen Familienangehörigen des Spätaussiedlers könnte die Ehegatten und Abkömmlingen eines Spätaussiedlers vorbehaltenen Rechte und Vergünstigungen nicht in Anspruch nehmen; außerdem müssten sie damit rechnen, wieder ins Herkunftsgebiet zurückkehren zu müssen.
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как я понял по приезду в Германию нужно подтвердить начальные знания немецкого языка.
дело в том что мы на месте тоже сдаём.
NEW 08.04.13 13:10
приведенная Вами выдержка из письма BVA не достаточна для его понимания. Вам следует привести этот текст целиком.
В ответ на:
несколько раз перечитал вот это
Bereits jetzt möchte ich darauf hinweisen, dass bei Vorliegen einfacher Deutschkenntnisse die Einbeziehung in den Aufnahmebescheid der Bezugsperson nur unter der Bedingung erfolgt, dass die betreffenden Aufnahmebewerber zeitnah nach ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland Grundkenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau der Prüfung „Start Deutsch 1“ nachweisen. Sollten nach Einreise die erforderlichen Grundkenntnisse nicht nachgewiesen werden, so verliert der Einbeziehungsbescheid seine Wirksamkeit und die einbezogen Familienangehörigen des Spätaussiedlers könnte die Ehegatten und Abkömmlingen eines Spätaussiedlers vorbehaltenen Rechte und Vergünstigungen nicht in Anspruch nehmen; außerdem müssten sie damit rechnen, wieder ins Herkunftsgebiet zurückkehren zu müssen.
этот документ пришёл из BVA.
как я понял по приезду в Германию нужно подтвердить начальные знания немецкого языка.
дело в том что мы на месте тоже сдаём.
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Bereits jetzt möchte ich darauf hinweisen, dass bei Vorliegen einfacher Deutschkenntnisse die Einbeziehung in den Aufnahmebescheid der Bezugsperson nur unter der Bedingung erfolgt, dass die betreffenden Aufnahmebewerber zeitnah nach ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland Grundkenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau der Prüfung „Start Deutsch 1“ nachweisen. Sollten nach Einreise die erforderlichen Grundkenntnisse nicht nachgewiesen werden, so verliert der Einbeziehungsbescheid seine Wirksamkeit und die einbezogen Familienangehörigen des Spätaussiedlers könnte die Ehegatten und Abkömmlingen eines Spätaussiedlers vorbehaltenen Rechte und Vergünstigungen nicht in Anspruch nehmen; außerdem müssten sie damit rechnen, wieder ins Herkunftsgebiet zurückkehren zu müssen.
этот документ пришёл из BVA.
как я понял по приезду в Германию нужно подтвердить начальные знания немецкого языка.
дело в том что мы на месте тоже сдаём.
приведенная Вами выдержка из письма BVA не достаточна для его понимания. Вам следует привести этот текст целиком.
08.04.13 13:12
в ответ Dresdner 08.04.13 13:10
вот полный текст
Für Ihre oben genannten Verwandten wurde im Rahmen des laufenden Einbeziehungsverfahrens um einen Termin für eine Anhörung zur Feststellung von Grundkenntnissen der deutschen Sprache bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung gebeten.
Grundsätzlich kann der Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache entweder durch Vorlage des Zeugnisses „Start Deutsch 1“ des Goethe-Instituts oder im Rahmen eines „Sprachstandstests“ des Bundesverwaltungsamtes unter Verwendung des Testformats „Start Deutsch 1“ erbracht werden. Da in Moldau aber kein Goethe-Institut/Partnerinstitut vorhanden ist und aus organisatorischen Gründen auch keine Sprachstandstests durchgeführt werden können, kann das Zertifikat „Start Deutsch 1“ dort leider nicht erworben werden.
Für Ihre oben genannten Verwandten besteht nur die Möglichkeit, im Rahmen einer Anhörung in der deutschen Botschaft in Chisinau zu prüfen, ob sie über einfache Deutschkenntnisse wie beim aufenthaltsrechtlichen Ehegattennachzug verfügen.
Bereits jetzt möchte ich darauf hinweisen, dass bei Vorliegen einfacher Deutschkenntnisse die Einbeziehung in den Aufnahmebescheid der Bezugsperson nur unter der Bedingung erfolgt, dass die betreffenden Aufnahmebewerber zeitnah nach ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland Grundkenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau der Prüfung „Start Deutsch 1“ nachweisen. Sollten nach Einreise die erforderlichen Grundkenntnisse nicht nachgewiesen werden, so verliert der Einbeziehungsbescheid seine Wirksamkeit und die einbezogen Familienangehörigen des Spätaussiedlers könnte die Ehegatten und Abkömmlingen eines Spätaussiedlers vorbehaltenen Rechte und Vergünstigungen nicht in Anspruch nehmen; außerdem müssten sie damit rechnen, wieder ins Herkunftsgebiet zurückkehren zu müssen.
Ich bitte daher, dass sich Ihre oben genannten Verwandten zu lfd. Nr. 1-5 nach Erhalt dieses Schreibens wegen eines Vorsprachetermins mit der deutschen Botschaft in Chisinau
Für Ihre oben genannten Verwandten wurde im Rahmen des laufenden Einbeziehungsverfahrens um einen Termin für eine Anhörung zur Feststellung von Grundkenntnissen der deutschen Sprache bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung gebeten.
Grundsätzlich kann der Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache entweder durch Vorlage des Zeugnisses „Start Deutsch 1“ des Goethe-Instituts oder im Rahmen eines „Sprachstandstests“ des Bundesverwaltungsamtes unter Verwendung des Testformats „Start Deutsch 1“ erbracht werden. Da in Moldau aber kein Goethe-Institut/Partnerinstitut vorhanden ist und aus organisatorischen Gründen auch keine Sprachstandstests durchgeführt werden können, kann das Zertifikat „Start Deutsch 1“ dort leider nicht erworben werden.
Für Ihre oben genannten Verwandten besteht nur die Möglichkeit, im Rahmen einer Anhörung in der deutschen Botschaft in Chisinau zu prüfen, ob sie über einfache Deutschkenntnisse wie beim aufenthaltsrechtlichen Ehegattennachzug verfügen.
Bereits jetzt möchte ich darauf hinweisen, dass bei Vorliegen einfacher Deutschkenntnisse die Einbeziehung in den Aufnahmebescheid der Bezugsperson nur unter der Bedingung erfolgt, dass die betreffenden Aufnahmebewerber zeitnah nach ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland Grundkenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau der Prüfung „Start Deutsch 1“ nachweisen. Sollten nach Einreise die erforderlichen Grundkenntnisse nicht nachgewiesen werden, so verliert der Einbeziehungsbescheid seine Wirksamkeit und die einbezogen Familienangehörigen des Spätaussiedlers könnte die Ehegatten und Abkömmlingen eines Spätaussiedlers vorbehaltenen Rechte und Vergünstigungen nicht in Anspruch nehmen; außerdem müssten sie damit rechnen, wieder ins Herkunftsgebiet zurückkehren zu müssen.
Ich bitte daher, dass sich Ihre oben genannten Verwandten zu lfd. Nr. 1-5 nach Erhalt dieses Schreibens wegen eines Vorsprachetermins mit der deutschen Botschaft in Chisinau
NEW 08.04.13 13:17
очевидно BVA не слишком доверяет тесту в кишиневском консульстве, направленному на проверку знаний у воссоединяющихся супругов. насколько это законно, судить не берусь, но вообще говоря, требования в обоих случаях - совершенно одинаковые (с отличиями только для несовершеннолетних и пожилых).
в ответ kasik77 08.04.13 13:12
В ответ на:
вот полный текст
Für Ihre oben genannten Verwandten wurde im Rahmen des laufenden Einbeziehungsverfahrens um einen Termin für eine Anhörung zur Feststellung von Grundkenntnissen der deutschen Sprache bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung gebeten.
Grundsätzlich kann der Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache entweder durch Vorlage des Zeugnisses „Start Deutsch 1“ des Goethe-Instituts oder im Rahmen eines „Sprachstandstests“ des Bundesverwaltungsamtes unter Verwendung des Testformats „Start Deutsch 1“ erbracht werden. Da in Moldau aber kein Goethe-Institut/Partnerinstitut vorhanden ist und aus organisatorischen Gründen auch keine Sprachstandstests durchgeführt werden können, kann das Zertifikat „Start Deutsch 1“ dort leider nicht erworben werden.
Für Ihre oben genannten Verwandten besteht nur die Möglichkeit, im Rahmen einer Anhörung in der deutschen Botschaft in Chisinau zu prüfen, ob sie über einfache Deutschkenntnisse wie beim aufenthaltsrechtlichen Ehegattennachzug verfügen.
Bereits jetzt möchte ich darauf hinweisen, dass bei Vorliegen einfacher Deutschkenntnisse die Einbeziehung in den Aufnahmebescheid der Bezugsperson nur unter der Bedingung erfolgt, dass die betreffenden Aufnahmebewerber zeitnah nach ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland Grundkenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau der Prüfung „Start Deutsch 1“ nachweisen. Sollten nach Einreise die erforderlichen Grundkenntnisse nicht nachgewiesen werden, so verliert der Einbeziehungsbescheid seine Wirksamkeit und die einbezogen Familienangehörigen des Spätaussiedlers könnte die Ehegatten und Abkömmlingen eines Spätaussiedlers vorbehaltenen Rechte und Vergünstigungen nicht in Anspruch nehmen; außerdem müssten sie damit rechnen, wieder ins Herkunftsgebiet zurückkehren zu müssen.
Ich bitte daher, dass sich Ihre oben genannten Verwandten zu lfd. Nr. 1-5 nach Erhalt dieses Schreibens wegen eines Vorsprachetermins mit der deutschen Botschaft in Chisinau
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Für Ihre oben genannten Verwandten wurde im Rahmen des laufenden Einbeziehungsverfahrens um einen Termin für eine Anhörung zur Feststellung von Grundkenntnissen der deutschen Sprache bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung gebeten.
Grundsätzlich kann der Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache entweder durch Vorlage des Zeugnisses „Start Deutsch 1“ des Goethe-Instituts oder im Rahmen eines „Sprachstandstests“ des Bundesverwaltungsamtes unter Verwendung des Testformats „Start Deutsch 1“ erbracht werden. Da in Moldau aber kein Goethe-Institut/Partnerinstitut vorhanden ist und aus organisatorischen Gründen auch keine Sprachstandstests durchgeführt werden können, kann das Zertifikat „Start Deutsch 1“ dort leider nicht erworben werden.
Für Ihre oben genannten Verwandten besteht nur die Möglichkeit, im Rahmen einer Anhörung in der deutschen Botschaft in Chisinau zu prüfen, ob sie über einfache Deutschkenntnisse wie beim aufenthaltsrechtlichen Ehegattennachzug verfügen.
Bereits jetzt möchte ich darauf hinweisen, dass bei Vorliegen einfacher Deutschkenntnisse die Einbeziehung in den Aufnahmebescheid der Bezugsperson nur unter der Bedingung erfolgt, dass die betreffenden Aufnahmebewerber zeitnah nach ihrer Einreise in die Bundesrepublik Deutschland Grundkenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau der Prüfung „Start Deutsch 1“ nachweisen. Sollten nach Einreise die erforderlichen Grundkenntnisse nicht nachgewiesen werden, so verliert der Einbeziehungsbescheid seine Wirksamkeit und die einbezogen Familienangehörigen des Spätaussiedlers könnte die Ehegatten und Abkömmlingen eines Spätaussiedlers vorbehaltenen Rechte und Vergünstigungen nicht in Anspruch nehmen; außerdem müssten sie damit rechnen, wieder ins Herkunftsgebiet zurückkehren zu müssen.
Ich bitte daher, dass sich Ihre oben genannten Verwandten zu lfd. Nr. 1-5 nach Erhalt dieses Schreibens wegen eines Vorsprachetermins mit der deutschen Botschaft in Chisinau
очевидно BVA не слишком доверяет тесту в кишиневском консульстве, направленному на проверку знаний у воссоединяющихся супругов. насколько это законно, судить не берусь, но вообще говоря, требования в обоих случаях - совершенно одинаковые (с отличиями только для несовершеннолетних и пожилых).
NEW 08.04.13 13:37
ничто не мешает вам сдать экзамен в любом Гете-институте в одной из соседних стран (например в Украине). тогда в Германии больше ничего сдавать будет не нужно.
в ответ kasik77 08.04.13 13:24
В ответ на:
спасибо за разъяснение
значит всё таки 2-раза проходить.
печально но факт
любой тест -это стресс!
но ничего-всё будет-ок
спасибо за разъяснение
значит всё таки 2-раза проходить.
печально но факт
любой тест -это стресс!
но ничего-всё будет-ок
ничто не мешает вам сдать экзамен в любом Гете-институте в одной из соседних стран (например в Украине). тогда в Германии больше ничего сдавать будет не нужно.
NEW 30.04.13 17:22
после успешного прохождения (Sprachstandstests)в посольстве пришла вот такая бумага
теперь мои родственники могут сдать на Украине тест SD1 - или теперь только в Германии?
и где именно в Германии нужно сдавать?
если кто то сдавал в Германии - как проходит тест?
и какой именно тест нужно теперь сдавать Sprachstandstests или SD1?
заранее благодарен

теперь мои родственники могут сдать на Украине тест SD1 - или теперь только в Германии?
и где именно в Германии нужно сдавать?
если кто то сдавал в Германии - как проходит тест?
и какой именно тест нужно теперь сдавать Sprachstandstests или SD1?
заранее благодарен
NEW 01.05.13 10:23
в ответ kasik77 30.04.13 17:22
Могут и на Украине сдать. Но в письме стоит, что есть возможность сдачи в Германии.
Делается это сразу-же во Фриедланде. В простой форме разговора, ничего сложного.
Но в письме также сказано, что если не докажет знания языка, его/их отправят назад. Так что риск есть.
Делается это сразу-же во Фриедланде. В простой форме разговора, ничего сложного.
Но в письме также сказано, что если не докажет знания языка, его/их отправят назад. Так что риск есть.
Мне истина дороже не настолько!...


