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Брак-самый быстрый метод получения гражданства ?
585
24.08.00 02:12
интересно если иностранец жениться на немке через сколько лет он получает немецкое гражданство ?
насколько я слышал - это наиболее быстрый метод получения гражданства , правда ли это ? и есть ли более быстрые методы ?
насколько я слышал - это наиболее быстрый метод получения гражданства , правда ли это ? и есть ли более быстрые методы ?
NEW 24.08.00 06:56
в ответ Anonymous 24.08.00 02:12
Есть и более быстрый метод - родиться от немецкого гражданина. ДЛя этого приходится подождать всего 9 месяцев (шутка) :-). На самом деле брак с немецким гражданином - это наиболее быстрый способ получить вид на жительство, но никак не гражданство, для получения гражданства придется еще выучить немецкий язык и найти работу.
NEW 24.08.00 17:11
в ответ Anonymous 24.08.00 16:31
Пересмотрела все законы - ссылка на трехлетний срок существует для предоставления срочного вида на жительство (см. параграф 23 абзац 2 Закона о статусе иностранцев). Бессрочный вид на жительство предоставляют после 5 лет законного проживания в ФРГ и если нет причин для высылки.
NEW 25.08.00 13:37
в ответ Вика 24.08.00 17:11
NEW 28.08.00 09:02
в ответ Anonymous 28.08.00 02:40
Вот параграфы закона, там все-все расписано.
╖ 85 Einburgerungsanspruch fur Auslander mit langerem Aufenthalt; Miteinburgerung auslandischer Ehegatten und minderjahriger Kinder
(1) Ein Auslander, der seit acht Jahren rechtmaßig seinen gewohnlichen Aufenthalt im Inland hat, ist auf Antrag einzuburgern, wenn er
1. sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes fur die Bundesrepublik Deutschland bekennt und erklart, daß er keine Bestrebungen verfolgt oder unterstutzt oder verfolgt oder unterstutzt hat, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeintrachtigung der Amtsfuhrung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben oder die durch die Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswartige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefahrden, oder glaubhaft macht, daß er sich von der fruheren Verfolgung oder Unterstutzung derartiger Bestrebungen abgewandt hat,
2. eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltsberechtigung besitzt,
3. den Lebensunterhalt fur sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehorigen ohne Inanspruchnahme von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe bestreiten kann,
4. seine bisherige Staatsangehorigkeit aufgibt oder verliert und
5. nicht wegen einer Straftat verurteilt worden ist.
Von der in Satz 1 Nr. 3 bezeichneten Voraussetzung wird abgesehen, wenn der Auslander aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grunde den Lebensunterhalt nicht ohne Inanspruchnahme von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe bestreiten kann.
(2) Der Ehegatte und die minderjahrigen Kinder des Auslanders konnen nach Maßgabe des Absatzes 1 mit eingeburgert werden, auch wenn sie sich noch nicht seit acht Jahren rechtmaßig im Inland aufhalten. Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 findet keine Anwendung, wenn ein minderjahriges Kind im Zeitpunkt der Einburgerung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
╖ 86 Ausschlußgrunde
Ein Anspruch auf Einburgerung nach ╖ 85 besteht nicht, wenn
1. der Einburgerungsbewerber nicht uber ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfugt,
2. tatsachliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, daß der Einburgerungsbewerber Bestrebungen verfolgt oder unterstutzt oder verfolgt oder unterstutzt hat, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeintrachtigung der Amtsfuhrung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben oder die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswartige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefahrden, es sei denn, der Einburgerungsbewerber macht glaubhaft, daß er sich von der fruheren Verfolgung oder Unterstutzung derartiger Bestrebungen abgewandt hat, oder
3. ein Ausweisungsgrund vorliegt.
╖ 85 Einburgerungsanspruch fur Auslander mit langerem Aufenthalt; Miteinburgerung auslandischer Ehegatten und minderjahriger Kinder
(1) Ein Auslander, der seit acht Jahren rechtmaßig seinen gewohnlichen Aufenthalt im Inland hat, ist auf Antrag einzuburgern, wenn er
1. sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes fur die Bundesrepublik Deutschland bekennt und erklart, daß er keine Bestrebungen verfolgt oder unterstutzt oder verfolgt oder unterstutzt hat, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeintrachtigung der Amtsfuhrung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben oder die durch die Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswartige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefahrden, oder glaubhaft macht, daß er sich von der fruheren Verfolgung oder Unterstutzung derartiger Bestrebungen abgewandt hat,
2. eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltsberechtigung besitzt,
3. den Lebensunterhalt fur sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehorigen ohne Inanspruchnahme von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe bestreiten kann,
4. seine bisherige Staatsangehorigkeit aufgibt oder verliert und
5. nicht wegen einer Straftat verurteilt worden ist.
Von der in Satz 1 Nr. 3 bezeichneten Voraussetzung wird abgesehen, wenn der Auslander aus einem von ihm nicht zu vertretenden Grunde den Lebensunterhalt nicht ohne Inanspruchnahme von Sozial- oder Arbeitslosenhilfe bestreiten kann.
(2) Der Ehegatte und die minderjahrigen Kinder des Auslanders konnen nach Maßgabe des Absatzes 1 mit eingeburgert werden, auch wenn sie sich noch nicht seit acht Jahren rechtmaßig im Inland aufhalten. Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 findet keine Anwendung, wenn ein minderjahriges Kind im Zeitpunkt der Einburgerung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
╖ 86 Ausschlußgrunde
Ein Anspruch auf Einburgerung nach ╖ 85 besteht nicht, wenn
1. der Einburgerungsbewerber nicht uber ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfugt,
2. tatsachliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, daß der Einburgerungsbewerber Bestrebungen verfolgt oder unterstutzt oder verfolgt oder unterstutzt hat, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind oder eine ungesetzliche Beeintrachtigung der Amtsfuhrung der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes oder ihrer Mitglieder zum Ziele haben oder die durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswartige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefahrden, es sei denn, der Einburgerungsbewerber macht glaubhaft, daß er sich von der fruheren Verfolgung oder Unterstutzung derartiger Bestrebungen abgewandt hat, oder
3. ein Ausweisungsgrund vorliegt.
NEW 28.08.00 10:19
в ответ Вика 28.08.00 09:02
Sonder für Vika
Regelanspruch für Ehegatten Ich habe einen deutschen Ehepartner. Gilt für mich etwas Besonderes? Ehepartner von Deutschen haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Regelanspruch (└soll⌠) auf Einbürgerung, d.h. die Einbürgerung kann √ liegen die Voraussetzungen vor √ nur in Ausnahmefällen versagt werden. Die Einbürge- rung kann etwa erweigert werden, wenn die Ehe gescheitert ist, beide artner
getrennt leben und eine Scheidung geplant ist. Auch so genannte Scheinehen begründen keinen Anspruch auf einbürgerung. Darunter werden Ehen verstanden, die keine familiäre Lebens-gemeinschaft sind, sondern nur geschlossen wurden, um ausländerrechtliche Vorteile zu haben. Die Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind für Ehepartner von Deutschen:∙Sie müssen einen Antrag stellen.
∙Es darf kein Ausweisungs-grund etwa wegen begangener Straftaten gegen Sie vorliegen.
∙Sie müssen eine Wohnung oder andere Unterkunft haben.
∙Sie müssen sich und Ihre eingehörigen zu ernähren imstande sein, also keine Sozial- oder Arbeitslosen-hilfe beziehen.
Das heißt, Sie müssen sich und Ihre Familie grundsätzlich aus eigener Erwerbstätigkeit oder aus Ihrem Vermögen ersorgen können.Bei Ehepartnern reicht es natürlich aus, wenn der Unterhalt der Familie durch einen Ehepartner
gesichert wird. Können Sie Ihren Unterhalt nur durch Inanspruchnahme öffentlicher Mittel (z.B. Arbeitslosen- oder
Sozialhilfe) sichern, ist eine Einbürgerung daher nicht möglich. Anders als bei der Anspruchs-einbürgerung können
die Behörden hier keine Ausnahmen machen.∙Sie müssen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit auf-geben oder verlieren.Hier gelten alle bereits dargestellten Ausnahmen(siehe Seite 28).
∙Sie müssen die Gewähr dafür bieten, dass Sie sich in die deutschen Lebens-verhältnisse einordnen.Dafür müssen Sie sich ohne nennenswerte Probleme im Alltagsleben auf Deutsch mündlich verständigen können und sich eine gewisse Zeit in
Deutschland aufgehalten haben.
!!!! Ein Aufenthalt von drei Jahren in Deutschland reicht aus.!!!!
Zum Zeitpunkt der Einbürgerung muss die Ehe schon seit minde-stens zwei Jahren bestehen. Ferner muss der deutsche Ehepartner während dieser Zeit schon Deutscher gewesen sein;er darf also nicht gerade erst selbst eingebürgert worden sein.
∙Ihre Einbürgerung darf erhebliche öffentliche Belange der Bundesrepublik Deutschland nicht verletzen. Das könnten nforderungen der äußeren oder inneren Sicherheit oder zwischen-staatlicher Beziehungen sein.
Regelanspruch für Ehegatten Ich habe einen deutschen Ehepartner. Gilt für mich etwas Besonderes? Ehepartner von Deutschen haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Regelanspruch (└soll⌠) auf Einbürgerung, d.h. die Einbürgerung kann √ liegen die Voraussetzungen vor √ nur in Ausnahmefällen versagt werden. Die Einbürge- rung kann etwa erweigert werden, wenn die Ehe gescheitert ist, beide artner
getrennt leben und eine Scheidung geplant ist. Auch so genannte Scheinehen begründen keinen Anspruch auf einbürgerung. Darunter werden Ehen verstanden, die keine familiäre Lebens-gemeinschaft sind, sondern nur geschlossen wurden, um ausländerrechtliche Vorteile zu haben. Die Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind für Ehepartner von Deutschen:∙Sie müssen einen Antrag stellen.
∙Es darf kein Ausweisungs-grund etwa wegen begangener Straftaten gegen Sie vorliegen.
∙Sie müssen eine Wohnung oder andere Unterkunft haben.
∙Sie müssen sich und Ihre eingehörigen zu ernähren imstande sein, also keine Sozial- oder Arbeitslosen-hilfe beziehen.
Das heißt, Sie müssen sich und Ihre Familie grundsätzlich aus eigener Erwerbstätigkeit oder aus Ihrem Vermögen ersorgen können.Bei Ehepartnern reicht es natürlich aus, wenn der Unterhalt der Familie durch einen Ehepartner
gesichert wird. Können Sie Ihren Unterhalt nur durch Inanspruchnahme öffentlicher Mittel (z.B. Arbeitslosen- oder
Sozialhilfe) sichern, ist eine Einbürgerung daher nicht möglich. Anders als bei der Anspruchs-einbürgerung können
die Behörden hier keine Ausnahmen machen.∙Sie müssen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit auf-geben oder verlieren.Hier gelten alle bereits dargestellten Ausnahmen(siehe Seite 28).
∙Sie müssen die Gewähr dafür bieten, dass Sie sich in die deutschen Lebens-verhältnisse einordnen.Dafür müssen Sie sich ohne nennenswerte Probleme im Alltagsleben auf Deutsch mündlich verständigen können und sich eine gewisse Zeit in
Deutschland aufgehalten haben.
!!!! Ein Aufenthalt von drei Jahren in Deutschland reicht aus.!!!!
Zum Zeitpunkt der Einbürgerung muss die Ehe schon seit minde-stens zwei Jahren bestehen. Ferner muss der deutsche Ehepartner während dieser Zeit schon Deutscher gewesen sein;er darf also nicht gerade erst selbst eingebürgert worden sein.
∙Ihre Einbürgerung darf erhebliche öffentliche Belange der Bundesrepublik Deutschland nicht verletzen. Das könnten nforderungen der äußeren oder inneren Sicherheit oder zwischen-staatlicher Beziehungen sein.
NEW 28.08.00 11:45
в ответ Anonymous 28.08.00 10:19
Все это замечательно, однако это - комментарии по вопросам приобретения немецкого гражданства. У нас здесь разговор шел о законных основаниях для получения немецкого гражданства, т.е. о предопределенных законом предпосылках. А в законе нет ссылок на двух- или трехлетний срок брака. Единственное, что я могу сказать - лучше двадцать раз перестраховаться и прочитать текст закона, чем слепо доверять различного рода брошюрам. Чиновники обычно действуют строго по букве закона и убедить их в правильности брошюры вряд ли удастся.
NEW 29.08.00 08:10
в ответ Anonymous 28.08.00 20:08
В принципе, спора никакого нет. Просто вы мне доказываете свою точку зрения на закон, а я вам свою. Во избежание разрастания постинга предлагаю дружескую ничью с распитием каждым своего любимого напитка за здоровье оппонента. В конце концов нам с вами этот спор не нужен.
NEW 03.09.00 01:37
в ответ Anonymous 24.08.00 02:12
Ребята на конкретных примерах могу сказать, что бессрочное проживание дают через 3 года, если вы
подали заявление гдето за полгода , если у вас нормальный брак , нет проблем с полицией и с мат. обеспечением. На гражданство уже можно подавать, но тут будут еще пристальнее смотреть на ваши
доходы. И язык.
Но главное хочу посоветовать - не думайте что 3 - 4 года , это мало , это не работать, это с человеком
жить и обшаться
подали заявление гдето за полгода , если у вас нормальный брак , нет проблем с полицией и с мат. обеспечением. На гражданство уже можно подавать, но тут будут еще пристальнее смотреть на ваши
доходы. И язык.
Но главное хочу посоветовать - не думайте что 3 - 4 года , это мало , это не работать, это с человеком
жить и обшаться
NEW 04.09.00 22:27
в ответ Anonymous 24.08.00 02:12
Просто маленькая деталь.
Во всех законах указывается минимальный срок ПОДАЧИ заявления на определенные права (черт! как тяжело по русски то выражать)))
Срок РАССМОТРЕНИЯ И ОТВЕТА, насколько понимаю, НЕ УКАЗЫВАЕТСЯ. (могут и 5 и 7 лет рассматривать, как с моим знакомым турком)
Чего натерпится человек, пытающийся через брак в приличной стране закрепиться - оставляю без комментариев - об этом никто не спрашивал.
Во всех законах указывается минимальный срок ПОДАЧИ заявления на определенные права (черт! как тяжело по русски то выражать)))
Срок РАССМОТРЕНИЯ И ОТВЕТА, насколько понимаю, НЕ УКАЗЫВАЕТСЯ. (могут и 5 и 7 лет рассматривать, как с моим знакомым турком)
Чего натерпится человек, пытающийся через брак в приличной стране закрепиться - оставляю без комментариев - об этом никто не спрашивал.