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KFZ - Steuer
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в ответ kolobok2005 29.07.07 11:51
http://www.steuer.niedersachsen.de/Service/Kfz.htm - здесь вы сможете подсчитать сколько надо будет платить налог.
Kfz-Steuer Befreiung
Die Kfz-Steuer Befreiung für Euro 4 Fahrzeuge endet zum 31. Dezember 2005. Weitere Steuererleichterungen sind definitiv nicht geplant. Wer noch zu Steuererleichterung kommen möchte, muss bis spätestens 31. Dezember 2004 ein neues Fahrzeug Zugelassen haben. Je später in 2004 ein neues Fahrzeug zugelassen wird, desto mehr geht von der Befreiung verloren.
Grundsätzliches zur Pkw Steuer
Die Kraftfahrzeugsteuer wird nach Hubraum sowie nach Schadstoffausstoß und Kraftstoffverbrauch bemessen. Emissionsarme und verbrauchsgünstige Neufahrzeuge werden niedriger besteuert beziehungsweise erhalten zusätzlich unter Umständen eine befristete Steuerbefreiung. Wie dies im Einzelfall aussieht, schlüsselt die Tabelle └Kfz-Steuersätze⌠ auf.
Auch zahlreiche Autos, die noch auf die ältere Euro-Norm zugelassen sind, erfüllen bereits die verschärften Abgasgrenzwerte. Fahrer solcher Fahrzeuge können eine Änderung der Schlüsselnummer in den Kraftfahrzeugpapieren vornehmen lassen, um dadurch Steuern zu sparen. Die genaue Einstufung verrät die Schlüsselnummer in den Kraftfahrzeugpapieren unter Ziffer └1⌠ an fünfter und sechster Stelle.
Fahrzeuge, die die Euro-3-Norm beziehungsweise Euro-4-Grenzwerte einhalten, bekommen längstens bis zum 31.12.2005 eine befristete Steuerbefreiung. Sie gilt jedoch nur, wenn die Euro-3-Fahrzeuge vor dem 1. Januar 2000 und die Euro-4-Fahrzeuge vor dem 1. Januar 2005 zugelassen oder umgeschlüsselt wurden.
Weiterhin erhalten Kraftfahrzeuge, die die Euro 3 und D4- Grenzwerte einhalten, längstens bis zum 31.12.2005 eine befristete Steuerbefreiung, sofern diese Fahrzeuge vor dem 01.01.2005 erstmals zugelassen wurden.
Kfz-Steuer Befreiung
Die Kfz-Steuer Befreiung für Euro 4 Fahrzeuge endet zum 31. Dezember 2005. Weitere Steuererleichterungen sind definitiv nicht geplant. Wer noch zu Steuererleichterung kommen möchte, muss bis spätestens 31. Dezember 2004 ein neues Fahrzeug Zugelassen haben. Je später in 2004 ein neues Fahrzeug zugelassen wird, desto mehr geht von der Befreiung verloren.
Grundsätzliches zur Pkw Steuer
Die Kraftfahrzeugsteuer wird nach Hubraum sowie nach Schadstoffausstoß und Kraftstoffverbrauch bemessen. Emissionsarme und verbrauchsgünstige Neufahrzeuge werden niedriger besteuert beziehungsweise erhalten zusätzlich unter Umständen eine befristete Steuerbefreiung. Wie dies im Einzelfall aussieht, schlüsselt die Tabelle └Kfz-Steuersätze⌠ auf.
Auch zahlreiche Autos, die noch auf die ältere Euro-Norm zugelassen sind, erfüllen bereits die verschärften Abgasgrenzwerte. Fahrer solcher Fahrzeuge können eine Änderung der Schlüsselnummer in den Kraftfahrzeugpapieren vornehmen lassen, um dadurch Steuern zu sparen. Die genaue Einstufung verrät die Schlüsselnummer in den Kraftfahrzeugpapieren unter Ziffer └1⌠ an fünfter und sechster Stelle.
Fahrzeuge, die die Euro-3-Norm beziehungsweise Euro-4-Grenzwerte einhalten, bekommen längstens bis zum 31.12.2005 eine befristete Steuerbefreiung. Sie gilt jedoch nur, wenn die Euro-3-Fahrzeuge vor dem 1. Januar 2000 und die Euro-4-Fahrzeuge vor dem 1. Januar 2005 zugelassen oder umgeschlüsselt wurden.
Weiterhin erhalten Kraftfahrzeuge, die die Euro 3 und D4- Grenzwerte einhalten, längstens bis zum 31.12.2005 eine befristete Steuerbefreiung, sofern diese Fahrzeuge vor dem 01.01.2005 erstmals zugelassen wurden.
"Много умеет тот, кто много от себя ожидает." - А.Гумбольдт