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Подработка Pflege. Подскажите по налогам.

22.02.24 10:27
Re: Подработка Pflege. Подскажите по налогам.
 
pfeiferm1966 коренной житель
pfeiferm1966
в ответ Angel OK 21.02.24 16:22

Haben Sie die Steuererklärung im Blick

Nachdem Sie als angehender Nachbarschaftshelfer bereits einen Antrag für die Pflegekasse ausfüllen und gegebenenfalls mit Ihrer Versicherung sprechen mussten, ist die gute Nachricht: Aufwandsentschädigungen aus der Nachbarschaftshilfe sind oftmals steuerfrei.

Wenn Sie im Dienste einer eingetragenen Organisation, eines Vereins oder einer Stiftung mit gemeinnütziger Ausrichtung die Nachbarschaftshilfe ausüben, gilt ein Freibetrag von jährlich 3000 Euro (Paragraf 3, Nr. 26 EStG). Juristen sprechen auch von einer „juristischen Person öffentlichen Rechts“ als Träger. Verdienen Sie mehr als den Freibetrag, müssen Sie die zusätzlichen Einnahmen versteuern.(3)

Wenn Sie als Einzelperson mit Ihrer Nachbarschaftshilfe eine „sittliche Pflicht“ erfüllen und demnach nicht gewinnorientiert handeln, sind Ihre Entschädigungen bis zur Höhe des Pflegegeldes der pflegebedürftigen Person steuerfrei. Mindestens aber bis zur Höhe des Entlastungsbetrags. Sprich: Alles, was Sie darüber hinaus erhalten, müssen Sie versteuern. (3)

In jedem Fall müssen Sie die Einnahmen aus der Nachbarschaftshilfe in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Erstellen Sie am besten eine Übersicht der erhaltenen Aufwandsentschädigungen nach Monaten. Dann können Sie die Summe ganz schnell und einfach angeben.

https://www.pflege.de/pflegekasse-pflegefinanzierung/pfleg...

 

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