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Наличные под подушкой
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в ответ зема 21.02.24 11:05
Grundsätzlich muss jede Geldschenkung, auch wenn sie unter dem persönlichen Freibetrag liegt, durch Schenker und Beschenkten beim zuständigen Finanzamt angezeigt werden. Nach dem Erbschaftsteuergesetz ist die Anzeige innerhalb von drei Monaten nach der Schenkung beim zuständigen Finanzamt zu erstatten.
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Jede steuerpflichtige Schenkung muss grundsätzlich nach § 30 ErbStG innerhalb von drei Monaten beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden.
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Welche Ausnahmen gibt es?Ausnahmen gelten nur für übliche Gelegenheitsgeschenke, zu Anlässen wie Hochzeit, Geburtstag, Weihnachten, einer bestandenen Prüfung, etc. Was „üblich“ genau bedeutet, ist nicht definiert, hier müssen die Vermögensverhältnisse des Schenkers und des Beschenkten betrachtet werden.
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