Deutsch

0,03%-Regelung fü Fahrten

02.09.22 16:10
Re: 0,03%-Regelung fü Fahrten
 
Vektoria коренной житель
Vektoria

Privatnutzung des Firmenwagens: Benzinkosten abzugsfähig

Im ersten Fall (Urteil vom 30. November 2016, VI R 2/15) hatten sich der Kläger und sein Arbeitgeber die Kosten des Dienstwagens, den der Mitarbeiter auch für private Zwecke nutzen durfte, geteilt. Der Kläger trug sämtliche Kraftstoffkosten. Die übrigen Pkw-Kosten übernahm der Arbeitgeber. Der geldwerte Vorteil aus der Kfz-Überlassung wurde nach der Ein-Prozent-Regelung ungemindert berechnet. Der Mitarbeiter begehrte, die von ihm im Streitjahr getragenen Kraftstoffkosten als Werbungskosten bei der Steuererklärung zu berücksichtigen. Das Finanzgericht gab der Klage statt.

 

Перейти на