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Kleingewerbe (450 euro)
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в ответ Vitalya123 24.06.20 17:15
Selbständige Tätigkeit:
Familienangehörige können natürlich nicht nur aus einer Beschäftigung Einkünfte erzielen, sondern auch aus einer selbstständigen Tätigkeit. Damit eine Familienversicherung möglich ist, müssen einige Dinge berücksichtigt werden:
Die Selbstständigkeit darf nicht hauptberuflich sein. Das bedeutet,
- die wöchentliche Arbeitszeit darf, inkl. Vor- und Nacharbeit, 18 Stunden nicht übersteigen,
- die Agentur für Arbeit darf keinen Gründungszuschuss zahlen,
- es dürfen keine Arbeitnehmer mehr als geringfügig beschäftigt werden oder mehrere geringfügig Beschäftigte eine Vollzeitkraft ersetzen,
- die Tätigkeit darf nicht auf einen zukünftigen Haupterwerb ausgerichtet sein und
- das monatliche Einkommen darf nicht über 455 € (ab dem Jahr 2020) brutto liegen.