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Steuererklärung. 2 Места работы.
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в ответ mechanik2002 02.02.20 22:00
Die Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung müssen Sie dann nicht in der Steuererklärung angeben.
Ausnahme: Wählt der Arbeitgeber für den Minijob allerdings nicht die pauschale Lohnsteuererhebung, so ist die Lohnsteuer vom Arbeitsentgelt nach Maßgabe der Lohnsteuermerkmale, die dem zuständigen Finanzamt vorliegen, zu erheben. In diesem Fall erhalten Sie für den Minijob von Ihrem Arbeitgeber auch eine Lohnsteuerbescheinigung. Nur in diesem Fall müssen die Daten aus der Lohnsteuerbescheinigung in der Einkommensteuererklärung erklärt werden.