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из серии так не бывает и как теперь?
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в ответ tavria 10.08.15 20:44
1. Bis zu einer Steuerverkürzung von 50.000 € ist es einem Gericht möglich, den Steuersünder zu einer Geldstrafe zu verurteilen. Geldstrafe mehr im Sinne von Strafe denn im Sinne von Geld. Deshalb kann diese Geldstrafe durchaus weit höher ausfallen, als die Summe der Steuerverkürzung. Allerdings braucht dafür der Steuerhinterzieher nicht ins Gefängnis zu gehen.
2. Beträgt die hinterzogenen Steuer 50.000-100.000 €, kann wahlweise eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe ausgesprochen werden. Wird zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, kann diese zur Bewährung ausgesetzt werden.
2. Beträgt die hinterzogenen Steuer 50.000-100.000 €, kann wahlweise eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe ausgesprochen werden. Wird zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, kann diese zur Bewährung ausgesetzt werden.