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Mutterschaftsurlaub
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in Antwort ilghiz 25.03.15 09:04
Die Mutterschutzfrist wird auf die mögliche dreijährige Gesamtdauer der Elternzeit angerechnet.
Das heißt, dass die 3-jährige Elternzeit erst nach Ablauf der gesetzlichen Mutterschutzfrist beginnt.
Als Vater können Sie Ihre Babypause unabhängig von einer noch laufenden Mutterschutzfrist bereits ab Geburt des Kindes nehmen.
Das heißt, dass die 3-jährige Elternzeit erst nach Ablauf der gesetzlichen Mutterschutzfrist beginnt.
Als Vater können Sie Ihre Babypause unabhängig von einer noch laufenden Mutterschutzfrist bereits ab Geburt des Kindes nehmen.