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in Antwort Herzog 14.04.14 10:11, Zuletzt geändert 14.04.14 12:51 (Steuerberatung)
Ich würde hierbei wie folgt vorgehen:
Man erklärt ggü. dem FA Einnahmen aus V + V mit 66% der ortsüblichen Miete (unabhägig von dem auf welche Art und Weise Schwiegermutter das Geld zahlt, d.h. auch bar). Auf der anderen Seite kann man 100% der Kosten die im Zusammenhang mit der vermieteten Einheit stehen in Ansatz bringen (BK, Afa, Zinsen etc.). Dies wird auf jedem Fall die Einnahmen übersteigen. Somit wird man den Verlust aus der V +V produzieren, der dann mit anderen Einkünften verrechenbar ist.
Wo sehen Sie das Problem hier?
Man erklärt ggü. dem FA Einnahmen aus V + V mit 66% der ortsüblichen Miete (unabhägig von dem auf welche Art und Weise Schwiegermutter das Geld zahlt, d.h. auch bar). Auf der anderen Seite kann man 100% der Kosten die im Zusammenhang mit der vermieteten Einheit stehen in Ansatz bringen (BK, Afa, Zinsen etc.). Dies wird auf jedem Fall die Einnahmen übersteigen. Somit wird man den Verlust aus der V +V produzieren, der dann mit anderen Einkünften verrechenbar ist.
Wo sehen Sie das Problem hier?