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Schenkungsteuer. Anzeigepflicht. А про подарок в 200€ тоже надо сообщать?
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in Antwort interested83 16.01.14 08:21
§ 13 ist eine Steuebefreiungsvorschrift und hat mit dem § 30 gar keinen Zusammenhang.
Im Rahmen des Erbschaftsteuergesetzes muss im ersten Schritt geprüft werden ob ein Sachverhalt steuerbar ist oder nicht. Das prüfen Sie im § 1 iVm. § 3 oder iVm § 7 ErbStG. Erst im zweiten Schritt müssen Sie prüfen ob etwas steuerfrei oder steuerpflichtig ist. Im dritten Schritt, falls etwas steuerpflichtig (d.h. falls Schritt 2 mit Ja beantwortet wird) ist, ist zu prüfen ob unter dem Freibetrag oder nicht.
§ 30 zieht auf die Steuerbarkeit ab, d.h. wenn im ersten Schritt festgestellt wird, dass etwas steuerbar ist, so muss es zu einer Anzeige kommen!!! Das bedeutet, dass es vollkommen egal ist ob steuerpflichtig oder nicht und ob Freibetrag oder nicht.
Im Rahmen des Erbschaftsteuergesetzes muss im ersten Schritt geprüft werden ob ein Sachverhalt steuerbar ist oder nicht. Das prüfen Sie im § 1 iVm. § 3 oder iVm § 7 ErbStG. Erst im zweiten Schritt müssen Sie prüfen ob etwas steuerfrei oder steuerpflichtig ist. Im dritten Schritt, falls etwas steuerpflichtig (d.h. falls Schritt 2 mit Ja beantwortet wird) ist, ist zu prüfen ob unter dem Freibetrag oder nicht.
§ 30 zieht auf die Steuerbarkeit ab, d.h. wenn im ersten Schritt festgestellt wird, dass etwas steuerbar ist, so muss es zu einer Anzeige kommen!!! Das bedeutet, dass es vollkommen egal ist ob steuerpflichtig oder nicht und ob Freibetrag oder nicht.