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фин.амт 2009
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в ответ geist2013 22.02.13 08:44, Последний раз изменено 22.02.13 09:11 (web-programmist)
3 года ждали стойербешайд ?
В ответ на:
Das Finanzamt darf sich aber nicht beliebig lange Zeit lassen: Vergehen seit der Abgabe der Steuererklärung mehr als sechs Monate, ohne dass das Finanzamt tätig wird, kommt ein Untätigkeitseinspruch in Betracht. Diesen legen Sie bei Ihrem Finanzamt ein (§ 347 Abs. 1 Satz 2 AO).
Das Finanzamt darf sich aber nicht beliebig lange Zeit lassen: Vergehen seit der Abgabe der Steuererklärung mehr als sechs Monate, ohne dass das Finanzamt tätig wird, kommt ein Untätigkeitseinspruch in Betracht. Diesen legen Sie bei Ihrem Finanzamt ein (§ 347 Abs. 1 Satz 2 AO).
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