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Kleinunternehmer §19

30.07.12 11:34
Re: Kleinunternehmer §19
 
web-programmist Программист
web-programmist
в ответ Daddy Cool 30.07.12 10:35, Последний раз изменено 30.07.12 11:36 (web-programmist)
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http://www.gewerbe-anmeldung.com/umsatzsteuerbefreiung_fuer_kleinunternehmer_kleinunternehmerregelung_mehrwertsteuer.html
Wieso darf ich im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro Umsatz erwirtschaften?
Diese Regelung ist im §19 des UStG so festgelegt. Als Kleinunternehmer gelten Sie, wenn Sie im Vorjahr nicht mehr als 17.500 Euro Umsatz und im laufenden Kalenderjahr nicht mehr als 50.000 Euro erwirtschaftet haben. Damit ist dem Kleinunternehmer eine weitere Erleichterung eingeräumt wurden. Schließlich ist es gut möglich, dass Ihr Geschäft zur Weihnachtszeit plötzlich boomt und aus den 17.500 Euro plötzlich 45.000 Euro Umsatz werden. Damit Sie nun nicht alle Rechnungen des Kalenderjahres neu schreiben und die Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausweisen müssen, hat der Gesetzgeber einen Spielraum bis 50.000 Euro erlaubt. Allerdings werden Sie dann im Folgejahr nicht mehr als Kleinunternehmer behandelt.
Im vergangenen Kalenderjahr belief sich mein Umsatz auf 17.500 €.
Nun ist dieses Kalenderjahr noch nicht herum und mein Umsatz liegt schon weit darüber.
Was passiert jetzt mit dem Umsatzsteuer?

Solange Ihr Umsatz noch unter 50.000 Euro liegt, passiert noch gar nichts, denn im laufenden Kalenderjahr dürfen Sie bis 50.000 Euro Umsatz verdienen. Für Sie heißt es dann ab dem nächsten Kalenderjahr, dass Sie umsatzsteuerpflichtig werden. Liegt Ihr Umsatz vor Ablauf des Kalenderjahres über 50.000 Euro kommt viel Arbeit auf Sie zu, denn Sie müssen rückwirkend auf alle ausgestellten Rechnungen Umsatzsteuer abführen.
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