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Freiberufler und Gewerbe gleichzeitig

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persond12345 знакомое лицо30.10.18 02:50
30.10.18 02:50 

Здраствуйте
Подскажите опожалуйста по моей ситуации


Я сечачас зарегестрирован как Freiberufler (IT)
Зарегестрировал Gеwerbe(Торговля Импорт-Экспорт)
Сечас готовлю регестрацию в налоговую


Подскажите пужалуйста по поводу Kleinunternehmerregelung и Regelbesteuerung
Как Freiberufler я выбрал вот этото пункт


"Der auf das Kalenderjahr hochgerechnete Gesamtumsatz wird die Grenze von 17.500 EUR voraussichtlich nicht überschreiten.
Es wird auf die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung verzichtet.
Die Besteuerung erfolgt nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes für mindestens fünf Kalenderjahre
(§ 19 Abs. 2 UStG); Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind monatlich in elektronischer Form authentifiziert zu übermitteln."


Как Handelsgewerbe (Import\Export) , в этом году не планирется доход больше чем 17.500 EUR... в следующем возмотжен


Лутше выбрать этот пункт

"Der auf das Kalenderjahr hochgerechnete Gesamtumsatz wird die Grenze von 17.500 EUR voraussichtlich nicht überschreiten.
Es wird die Kleinunternehmer-Regelung (§ 19 Abs. 1 UStG) in Anspruch genommen.
In Rechnungen wird keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen und es kann kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden.
133
Hinweis: Angaben zu Tz. 7.8 sind nicht erforderlich; Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind grundsätzlich nicht zu übermitteln"


Или так как в случае "Freiberufler"
Возможно ли это одновремено два разных подхода под удним налоговым номером или обезательно второй регистриривать


Спасибо вам за быстрые и компетентные ответы на эти вопросы

#1 
Awraam коренной житель30.10.18 03:03
Awraam
NEW 30.10.18 03:03 
в ответ persond12345 30.10.18 02:50
поводу Kleinunternehmerregelung


Эти 17500 в год со всех ваших бизнесов и фрайберуфлер, умзатштоер на с каждого направления деятельности, а со всех вместе..


В остальном это два отдельных бизнеса....

#2 
JohannWalter местный житель30.10.18 09:55
JohannWalter
NEW 30.10.18 09:55 
в ответ Awraam 30.10.18 03:03
Эти 17500 в год со всех ваших бизнесов и фрайберуфлер,


а если оборот предполагается до 17500 евро,от торговли скажем,это идет как фрайберуфлер,или кляйнеунтернемер?:)

#3 
Sergej__36 коренной житель30.10.18 10:09
Sergej__36
NEW 30.10.18 10:09 
в ответ JohannWalter 30.10.18 09:55, Последний раз изменено 30.10.18 10:09 (Sergej__36)

Кляйнунтернемер - это не вид деятельности, а налоговый термин, обозначающий порядок работы с НДС предпринимателем. Малые предприниматели, оборот которых в год не выше названной суммы, имеют право выбрать эту форму и не являются плательщиками НДС.

Под какую форму попадает вид деятельности предпринимателя(фрайберуфлер или гевербе) - совсем другое дело и к этому не имеет никакого отношения. И те, и другие имеют право работать по этому правилу.

#4 
JohannWalter местный житель30.10.18 10:16
JohannWalter
NEW 30.10.18 10:16 
в ответ Sergej__36 30.10.18 10:09

а,понял,спасибо:) но в моем случае,если будет доход от предпринимательской деятельности в виде торговли и посреднических услуг,с оборотом до 17500 в год. на первое время,что мне больше подходит,как регистрировать себя?:)

#5 
Sergej__36 коренной житель30.10.18 10:26
Sergej__36
NEW 30.10.18 10:26 
в ответ JohannWalter 30.10.18 10:16, Последний раз изменено 30.10.18 10:27 (Sergej__36)

Paragraph 18 des Einkommenssteuer-Gesetzes

Выбирай. Если твоя деятельность попадает под §18, тогда фрайберуфлер. Если нет - гевербе.

#6 
JohannWalter местный житель30.10.18 10:30
JohannWalter
NEW 30.10.18 10:30 
в ответ Sergej__36 30.10.18 10:26
Выбирай. Если твоя деятельность попадает под §18, тогда фрайберуфлер. Если нет - гевербе.


спасибо за ценную информацию,почитаю:)

#7 
bibu-bs прохожий30.10.18 11:39
NEW 30.10.18 11:39 
в ответ Sergej__36 30.10.18 10:26, Последний раз изменено 30.10.18 13:35 (bibu-bs)

здесь можно проверить https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/731093_15___6/


#8 
Pro@Auto коренной житель31.10.18 11:55
NEW 31.10.18 11:55 
в ответ bibu-bs 30.10.18 11:39, Последний раз изменено 31.10.18 12:04 (Pro@Auto)

Простыня к истории вопроса из Freiberufler für Dummies:

"

Warum der Staat Freiberuflern so strenge Auflagen macht

Die Diskussion um Selbstständigkeit oder Scheinselbstständigkeit beschäftigt schon seit Jahren Juristen, Freiberufler, Behörden und den Gesetzgeber. Damit Sie den notwendigen Überblick gewinnen, entführen wir Sie an dieser Stelle kurz in die Vergangenheit:

In den 1980- und 1990er Jahren machte sich der Trend hin zum Freiberuflertum immer stärker bemerkbar: Die Bundesregierung registrierte mit Missfallen, dass damit zugleich die Zahl der Beitragszahler für die gesetzlichen Sozialversicherungen sank. 1999 entschloss sie sich daher, einen Kriterienkatalog für die Abgrenzung von scheinselbstständigen und sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten einzuführen. Beantworteten Freiberufler einige Punkte dieses Dokuments mit »Ja«, lag die Vermutung nahe, dass sie zwar mehrere Kunden hatten, aber bei einem davon in einem angestelltenähnlichen Arbeitsverhältnis standen


und flugs war die Versicherungspflicht begründet.

Für Betriebsprüfer, die herausfinden wollten, welchen Status der Freiberufler bei diesem oder jenem Unternehmen innehatte, blieb es aber schwierig, die nötigen Informationen einzuholen. Auftraggeber wie Freiberufler wussten um die Kriterien und legten ihre Verträge so aus, dass die Sozialkassen das Nachsehen hatten.

Da der Gesetzgeber den Kriterienkatalog in der Folge nur halbherzig umsetzte und die Vorgaben nicht den erhofften Erfolg brachten, strich er die Liste nach wenigen Jahren und kehrte im Jahr 2003 im Kern wieder zur alten Rechtslage zurück.

Seither gilt ein Selbstständiger möglicherweise als scheinselbstständig, wenn er eine Beschäftigung ausübt, die

einer weisungsgebundenen Tätigkeit entspricht und

eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers


mit sich bringt

So ganz überzeugt scheint der Gesetzgeber von seiner aktuellen Definition von Scheinselbstständigkeit nicht zu sein: In 7 Absatz 1 Sozialgesetzbuch betont er ausdrücklich, dass selbst eine weisungsgebundene Tätigkeit, die obendrein noch eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftragsgeber bedeutet, nur Anhaltspunkte für eine Scheinselbstständigkeit seien. Eine Einschränkung, die sich Freiberufler unbedingt merken sollten, um sich im Falle von Streitigkeiten nicht sofort in die Defensive drängen zu lassen.


Alles organisiert, oder was?

Im Gegensatz zu den vorsichtigen Formulierungen, was Scheinselbstständigkeit sein könnte, gibt es für das sperrige Wort Arbeitsorganisation eine klare Definition: Sie beschreibt die Art, den Umfang und die Bedingungen der zielgerichteten Zu


sammenarbeit verschiedener Menschen mit Arbeitsgegenständen, Informations- und Betriebsmitteln an Objekten oder Projekten. Dazu gehören beispielsweise die Art der Arbeitsaufgaben, der Information, der Kommunikation, der Arbeitszeit sowie der Führung und auch die Art der Zusammenarbeit zwischen den Menschen. Im Klartext: Wer jeden Morgen in immer ein und dasselbe Büro geht und dort mit denselben Kollegen unter den Augen eines Chefs an denselben Projekten arbeitet, zählt zu dessen Arbeitsorganisation und ist damit nicht selbstständig!

Nach einigen Jahre Ruhe rebellieren inzwischen wieder einige Behörden gegen die weiche Formulierung des Gesetzes, indem sie eine weisungsgebundene Tätigkeit sowie eine Eingliederung in die Arbeitsorganisation tatsächlich als die entscheidenden Kriterien für eine Scheinselbstständigkeit ansehen: So versuchen sie einen Beitrag der angeblich Scheinselbstständigen für die


gesetzliche Rentenversicherungskasse zu fordern.

Was das für Freiberufler bedeutet

Gegen Zweifel an ihrer Selbstständigkeit können sich Freiberufler gut wappnen. Wer clever vorgeht und einige Aspekte beachtet, vermeidet Diskussionen um seinen Status. Dazu müssen Sie unter anderem Folgendes beachten:

Achten Sie auf die Vertragsvereinbarungen mit Ihren Kunden.

Dokumentieren Sie die praktische Ausgestaltung der Tätigkeit.

Unterstreichen Sie die Kriterien Ihrer selbstständigen Tätigkeit.

Will Ihr Kunde Ihr Engagement beziehungsweise seinen Auftrag an Sie schriftlich in einem Vertrag festhalten, kann er das ruhig machen. Allerdings sollte das Dokument keine Regelungen oder Formulierungen enthalten, die für eine abhängige Beschäftigung sprechen könnten.


Je weniger ein Auftraggeber in einem Vertrag mit Ihnen regelt, desto besser! Achten Sie darauf, dass das Dokument nicht unnötig viele Präambeln wie »Jede Partei ist für sich selbst verantwortlich« enthält. Gehäuft machen derartige Formulierungen die Behörden erst recht misstrauisch.

Falls Sie bereits für einen Kunden arbeiten und keinesfalls in den Verdacht geraten wollen, scheinselbstständig zu sein, können Sie selbst eine kleine kritische Prüfung durchführen. Fragen Sie sich:

Wie setzen Sie den vereinbarten Vertrag um?

Wie üben Sie Ihre Tätigkeit konkret aus?

Welche Rahmenbedingungen legt Ihr Kunde fest?

Worin unterscheidet sich Ihre Tätigkeit von der eines festen Mitarbeiters?


Je genauer Sie Ihr Engagement dokumentieren, desto deutlicher können Sie in der Regel zeigen, dass Sie tatsächlich selbstständig sind

...

Eines sollten Sie bei der ganzen Diskussion nicht vergessen: Wer für drei oder mehr Kunden arbeitet,muss sich über das leidige Thema überhaupt keine Gedanken machen. Und schon aus Gründen der Risikostreuung empfiehlt es sich ja sowieso, früher oder später mehreren Herren zu dienen. Angenehmer Nebeneffekt: Die Rentenversicherung fragt vermutlich nie mehr nach, ob man nicht vielleicht doch und eventuell ein Arbeitnehmer wäre.


"

Der Gesetzgeber wird alles tun, damit seine Systeme finanzkräftig bleiben.(c) https://m.youtube.com/watch?v=aWki_JEWXoo
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