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Больничная страховка ?
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02.08.13 16:12
1.Уважаемые форумчане ,подскажите пож. варианты больничной страховки для зельбштендих при малом доходе..?!
Интересует ещё один вопрос - Предприятие открыто с 1-го декабря, - могут ли потребовать платить задним числом ?
если до сегодняшнего дня была с мужем митферзихер.
Спасибо за ответы ,
с уважением .
Интересует ещё один вопрос - Предприятие открыто с 1-го декабря, - могут ли потребовать платить задним числом ?
если до сегодняшнего дня была с мужем митферзихер.
Спасибо за ответы ,
с уважением .
NEW 02.08.13 17:56
in Antwort frau vereowkina 02.08.13 16:12
NEW 02.08.13 19:35
in Antwort frau vereowkina 02.08.13 16:12
Я, когда была зельбстштендиг, оставалась в своей гезетцлихе-кранкенкассе. Тарифы гос.мед.страховок примерно одинаковые. Я на себя и ребенка платила 312 евро в месяц, еще и муж безработный был на ней. Я в финанцамте заявилась как клейнунтернемерин (доход в год около 12.000-14.500, не помню точно), тогда не будет проблем с минимальной оплатой.
Если Вы молоды, можете попробовать поискать недорогую частную страховку (если честно, я была около 8 лет в DKV, перешла в государственную и не жалею, за одно-двухместную палату и шефарцта-бехандлунг можно цузатсферзихерунг оформить, но это детали..). Сейчас, если Ваша фирма закроется (от всей души желаю Вам процветания!), можно обратно в гос. перейти. У меня проблем не было с этим. И имейте в виду, дети скорее всего должны быть застрахованы на частной страховке, а не на гос. с мужем, не все гос.посволяют остаться с детьми у них, если второй супруг уходит в частную. А в частной, за детей нужно дополнительно платить (у меня было 100 евро в месяц, но это с суперляйстунгами).
Задним числом никто не будет требовать оплаты. Успехов!
Если Вы молоды, можете попробовать поискать недорогую частную страховку (если честно, я была около 8 лет в DKV, перешла в государственную и не жалею, за одно-двухместную палату и шефарцта-бехандлунг можно цузатсферзихерунг оформить, но это детали..). Сейчас, если Ваша фирма закроется (от всей души желаю Вам процветания!), можно обратно в гос. перейти. У меня проблем не было с этим. И имейте в виду, дети скорее всего должны быть застрахованы на частной страховке, а не на гос. с мужем, не все гос.посволяют остаться с детьми у них, если второй супруг уходит в частную. А в частной, за детей нужно дополнительно платить (у меня было 100 евро в месяц, но это с суперляйстунгами).
Задним числом никто не будет требовать оплаты. Успехов!
NEW 03.08.13 12:48
in Antwort bulanova 02.08.13 19:35
Спасибо за Ваши пояснения ..
т.е поясню - с 1-го декабря - зельбсштендих, а анмельдовалась в кранкенкассу только сейчас, - до этого была с мужем митферзихерунг (муж работает),
т.е. правомерно ли что они хотят байтреге с 1-го декабря ?
В ответ на:
Задним числом никто не будет требовать оплаты.
Задним числом никто не будет требовать оплаты.
т.е поясню - с 1-го декабря - зельбсштендих, а анмельдовалась в кранкенкассу только сейчас, - до этого была с мужем митферзихерунг (муж работает),
т.е. правомерно ли что они хотят байтреге с 1-го декабря ?
NEW 03.08.13 15:26
in Antwort frau vereowkina 03.08.13 12:48
Если условия для Вашего нахождения в семейной страховке с 1 декабря не выполняются, то их требование правомерно.
NEW 03.08.13 17:22
in Antwort kurgsterf 03.08.13 15:26
http://www.vz-nrw.de/kk-beitragserlass
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Krankenkassen: Schuldenerlass für Rückkehrer
Versicherte mit Beitragsschulden und alle ohne Versicherung profitieren ab 1. August von einem gesetzlichen Schuldenerlass.
Frau verzweifelt wegen Schulden Foto: Gina Sanders/Fotolia
Foto: Gina Sanders/Fotolia
Vor allem diejenigen, die bisher nicht krankenversichert sind oder vorübergehend ohne Krankheitsschutz dastehen, scheuen den Gang in eine Krankenkasse. Der häufigste Grund: Fällige Nachforderungen, die sich seit der Einführung der Versicherungspflicht erbarmungslos meist zu mehreren tausend Euro angesammelt haben, Der Gesetzgeber zeigte ein Einsehen und hat diese drückende Last den Betroffenen nun vorübergehend genommen. Bis zum 31. Dezember werden aufgehäufte Schulden von den Krankenkassen gestrichen. Wer derzeit nicht versichert ist, sollte die Regelung für sich nutzen und schuldenfrei neu oder nochmals in einer Krankenkasse starten. Ab 2014 wird die Nachzahlung versäumter Beiträge wieder fällig.
Empfindliche Nachzahlungen: Grundsätzlich gilt: Jeder ist für seinen persönlichen Krankenschutz verantwortlich und muss sich bei einer Kasse versichern! Für die gesetzliche Krankenversicherung gilt dies verbindlich seit 2007. Die Crux: Wer nicht versichert war, musste beim Eintritt in eine gesetzliche Kasse bislang Beiträge und Säumniszuschläge für die versicherungslose Zeit nachzahlen. Diese Regelung ist vielen unbekannt: Erwachsene Kinder etwa, die aus Altersgründen oder nach abgeschlossener Berufsausbildung nicht mehr über ein Elternteil versichert sind, müssen sich lückenlos weiterversichern, um Leistungen der Krankenkassen zu erhalten. Wer dies versäumt, gerät leicht in Verzug, weil auch die Beiträge für Monate ohne Versicherung fällig werden, sobald sich jemand wieder krankenversichert. Seit 2009 gilt diese Regelung auch bei den privaten Kassen: Selbstständige ohne Krankenversicherung müssen deshalb hohe Beträge nachzahlen.
Gesetzlich Versicherte: Ehemaligen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung, die derzeit nicht versichert sind und bis Ende Dezember zurückkehren, werden sämtliche Beiträge und die darauf entfallenden Säumniszuschläge für ihre unversicherte Zeit erlassen. Dies gilt auch für bereits Versicherte, die Beitragsrückstände aus der Zeit ohne Versicherung haben. Mit einer angemessenen Ermäßigung und dem Erlass der Säumniszuschläge können die rechnen, die sich erst nach dem 31. Dezember 2013 anmelden. Bei anderen Beitragsrückständen wird der Säumniszuschlag für noch nicht gezahlte Beiträge rückwirkend und auch für die Zukunft von fünf auf ein Prozent gesenkt. Damit entfallen vier Prozent des bisherigen Säumniszuschlages. Für viele säumige Zahler wird dies eine spürbare Entlastung sein.
Privat Versicherte: Wer sich in einer privaten Krankenkasse bis Ende des Jahres versichert, bekommt den so genannten Prämienzuschlag für die versicherungslose Zeit erlassen. Dies gilt auch für bereits Versicherte, die Rückstände aus Prämienzuschlägen aus dieser Zeit haben. Der Prämienzuschlag errechnet sich aus einem vollen Monatsbeitrag für die ersten sechs Monate und einem Sechstel für jeden weiteren Monat der unversicherten Zeit. Wer sich privat versichern muss und hierbei ebenfalls einen imaginären Berg an Beitragsschulden vor sich herschiebt, kann nun kostenfrei wieder Mitglied einer privaten Assekuranz werden. Diejenigen, die ihre Beiträge in der privaten Krankenversicherung nicht aufbringen können, werden nach dem nun geltenden Gesetz – auch rückwirkend – in einen Notlagentarif eingruppiert. Klamme Privatversicherte reduzieren damit ihren Schuldenberg.
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2013/04/2013-04-10-beitragsueberschuldung-krankenkassen.html
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Donnerstag, 1. August 2013
KRANKENVERSICHERUNG
Schuldenfalle wird beseitigt
Versicherte, die ihre Krankenkassenbeiträge nicht mehr zahlen können, werden vor Überschuldung geschützt. Ausstehende Beiträge können erlassen werden, der Säumniszuschlag wird gesenkt und ein Notlagentarif für privat Versicherte wird eingeführt.
Elektronische Gesundheitskarte der TK
Krankenversicherte sind künftig besser vor Überschuldung geschützt
Foto: Techniker Krankenkasse
Seit 2007 besteht für alle Menschen in Deutschland, eine Krankenversicherungspflicht. Deshalb kann niemandem gekündigt werden, wenn Beiträge nicht eingezahlt werden. Die Beitragsrückstände in der gesetzlichen Krankenversicherung belaufen sich auf 4,5 Milliarden Euro.
"Das geplante Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um das Problem sozialer Überforderung von säumigen Beitragsschuldnern zu entschärfen", erläuterte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr. "Wir treffen hier nötige Maßnahmen sowohl für den Bereich der gesetzlichen als auch für den der privaten Krankenversicherung."
Arbeitgeber und Versicherte haben Beitragsschulden
Die Gründe für Beitragsrückstände sind verschieden. Eine wesentliche Ursache ist, dass Arbeitgeber die Gesamt-Sozialversicherungsbeiträge nicht abführen können. Sie schulden den gesetzlichen Krankenkassen 2,4 Milliarden Euro aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten. Insolvenzen, Nachforderungen aus Betriebsprüfungen oder Rückforderungen aus Insolvenzanfechtungen führen häufig zur Zahlungsunfähigkeit.
Von Versicherten, die ihre Beiträge an die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) selbst abführen, sind 2,1 Milliarden Euro Rückstände aufgelaufen. "Selbstzahler" sind freiwillige Mitglieder der GKV und Menschen in der Auffangpflichtversicherung. Sie besteht für Menschen, die bislang nicht selbst krankenversichert waren und im Krankheitsfall nicht anderweitig versichert sind.
Freiwillig versicherte Selbständige geraten leicht durch Insolvenzen in den Rückstand mit ihren Beitragszahlungen. Auf diese Versichertengruppe entfällt eine Beitragsschuld in Höhe von rund 1,4 Milliarden Euro.
In der privaten Krankenversicherung zahlen derzeit rund 146.000 Versicherte ihre Beiträge nicht. Nach Schätzung des Verbands der privaten Krankenversicherung gibt es jedes Jahr etwa 3.000 neue Nichtzahler.
"Jeder soll seine Beiträge zahlen, denn eine Solidargemeinschaft existiert nur, wenn alle ihre Beiträge zahlen," so der Gesundheitsminister.
Hoher Säumniszuschlag wird gesenkt
Nach dem GKV-Wettbewerbsststärkungsgesetz vom März 2007 kann niemand mehr aus der Krankenversicherung ausgeschlossen werden - auch wenn Beiträge nicht gezahlt werden. Um durchzusetzen, dass die Beiträge gezahlt werden, wird bislang ein Säumniszuschlag von fünf Prozent erhoben. Dies gilt für jeden angefangenen Monat im Rückstand. Durch den Säumniszuschlag sind die Rückstände noch zusätzlich höher geworden.
Zukünftig soll deshalb nur der reguläre Säumniszuschlag in Höhe von einem Prozent gelten. Der gesetzlich vorgeschriebene Jahreszins entspräche dann statt 60 nur noch zwölf Prozent. Dadurch wird ein noch größerer Anstieg der Schulden verhindert. Die Kassen können wieder mit Mehreinnahmen rechnen, weil Beitragszahlungen regelmäßiger eingehen.
Beitragsrückstände werden erlassen
Nachrangig Versicherten sollen Beitragsschulden, die zwischen Eintritt der Versicherungspflicht und Meldung bei der Krankenkasse angefallen sind, erlassen werden. Haben sich die Versicherten noch nicht bei einer Kasse angemeldet, müssen sie dies bis zum 31. Dezember 2013 nachholen. Durch das Erlassen der Beitragsschulden wird dafür ein Anreiz geschaffen.
Für Mitglieder, die sich erst nach dem Stichtag melden, gilt eine andere Regelung. Für sie werden die Beiträge, zwischen Eintreten der nachrangigen Versicherungspflicht und der Meldung bei der Krankenkasse angemessen ermäßigt.
Zusätzlich werden allen freiwillig und nachrangig versicherten Mitgliedern die Schulden aus dem erhöhten Säumniszuschlag erlassen. Dieser hat sich als nicht wirkungsvoll erwiesen, sondern das Problem der Überschuldung verschärft.
Der GKV-Spitzenverband soll die Details zum Schuldenerlass regeln und diese dem Gesundheitsministerium bis zum 15. September 2013 vorlegen.
Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung
In der privaten Krankenversicherung gilt seit Einführung der Versicherungspflicht, dass der Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen ruhend gestellt wird. Die Leistungen werden dann auf ein Notfallniveau herabgesetzt. Die Versicherung muss jedoch nach einem Jahr im Basistarif fortgesetzt werden. Diese Regelung hat zu einer weiteren Überschuldung geführt.
Das vom Bundestag beschlossene Gesetz sieht vor, in der privaten Krankenversicherung einen Notlagentarif einzuführen. Versicherte, die ihre Beiträge nicht zahlen, werden nach einem gesetzlich festgelegten Mahnverfahren in diesen Notlagentarif übergeleitet. Auch rückwirkend gelten sie von dem Zeitpunkt als im Notlagentarif versichert, zu dem ihr Vertrag ruhend gestellt wurde.
Versicherungsprämien wesentlich niedriger
Der Notlagentarif sieht ausschließlich Leistungen vor, die akute Erkrankungen und Schmerzzustände behandeln. Deshalb sind die Versicherungsprämien wesentlich geringer und auch für die Betroffenen leichter bezahlbar.
Bei Kindern und Jugendlichen werden auch Vorsorgeuntersuchungen bezahlt. Schwangere und Mütter werden ebenfalls betreut. Alterungsrückstellungen werden im Notlagentarif nicht aufgebaut. Bereits vorhandene Alterungsrückstellungen können auf die zu zahlende Prämie angerechnet werden (bis zu einer Prämiensenkung in Höhe von 25 Prozent), um den Anstieg von Beitragsschulden zu verhindern.
Der bisherige Versicherungsvertrag ruht, solange die Versicherten im Notlagentarif sind. Eine Rückkehr ist möglich, sobald die Rückstände eingezahlt worden sind.
"Der Beitrag im Notlagentarif wird, so vermuten wir, zwischen 100 und 150 Euro liegen. Er soll aber nur eine Übergangslösung sein", so Bahr. "Das Ziel muss sein, wieder in den regulären Versicherungsschutz zu kommen."
Das Gesetz wurde am 20. April 2013 im Kabinett und am 14. Juni 2013 im Bundestag beschlossen. Es hat am 5. Juli 2013 den Bundesrat passiert und ist am 1. August 2013 in Kraft getreten.
In dieses Gesetz sind zwei weitere Regelungen mit eingeflossen. Die erste regelt, dass es strafbar ist, Wartelisten für Spenderorgane zu manipulieren. Die zweite entlastet die Krankenhäusern finanziell und enthält ein Hygiene-Förderprogramm. Teil dieses Gesetz sind auch Regelungen zu den Krankenhausfinanzen und zur Strafbarkeit der Manipulation von Wartelisten für Empfänger von Spenderorganen.
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Krankenkassen: Schuldenerlass für Rückkehrer
Versicherte mit Beitragsschulden und alle ohne Versicherung profitieren ab 1. August von einem gesetzlichen Schuldenerlass.
Frau verzweifelt wegen Schulden Foto: Gina Sanders/Fotolia
Foto: Gina Sanders/Fotolia
Vor allem diejenigen, die bisher nicht krankenversichert sind oder vorübergehend ohne Krankheitsschutz dastehen, scheuen den Gang in eine Krankenkasse. Der häufigste Grund: Fällige Nachforderungen, die sich seit der Einführung der Versicherungspflicht erbarmungslos meist zu mehreren tausend Euro angesammelt haben, Der Gesetzgeber zeigte ein Einsehen und hat diese drückende Last den Betroffenen nun vorübergehend genommen. Bis zum 31. Dezember werden aufgehäufte Schulden von den Krankenkassen gestrichen. Wer derzeit nicht versichert ist, sollte die Regelung für sich nutzen und schuldenfrei neu oder nochmals in einer Krankenkasse starten. Ab 2014 wird die Nachzahlung versäumter Beiträge wieder fällig.
Empfindliche Nachzahlungen: Grundsätzlich gilt: Jeder ist für seinen persönlichen Krankenschutz verantwortlich und muss sich bei einer Kasse versichern! Für die gesetzliche Krankenversicherung gilt dies verbindlich seit 2007. Die Crux: Wer nicht versichert war, musste beim Eintritt in eine gesetzliche Kasse bislang Beiträge und Säumniszuschläge für die versicherungslose Zeit nachzahlen. Diese Regelung ist vielen unbekannt: Erwachsene Kinder etwa, die aus Altersgründen oder nach abgeschlossener Berufsausbildung nicht mehr über ein Elternteil versichert sind, müssen sich lückenlos weiterversichern, um Leistungen der Krankenkassen zu erhalten. Wer dies versäumt, gerät leicht in Verzug, weil auch die Beiträge für Monate ohne Versicherung fällig werden, sobald sich jemand wieder krankenversichert. Seit 2009 gilt diese Regelung auch bei den privaten Kassen: Selbstständige ohne Krankenversicherung müssen deshalb hohe Beträge nachzahlen.
Gesetzlich Versicherte: Ehemaligen Mitgliedern der gesetzlichen Krankenversicherung, die derzeit nicht versichert sind und bis Ende Dezember zurückkehren, werden sämtliche Beiträge und die darauf entfallenden Säumniszuschläge für ihre unversicherte Zeit erlassen. Dies gilt auch für bereits Versicherte, die Beitragsrückstände aus der Zeit ohne Versicherung haben. Mit einer angemessenen Ermäßigung und dem Erlass der Säumniszuschläge können die rechnen, die sich erst nach dem 31. Dezember 2013 anmelden. Bei anderen Beitragsrückständen wird der Säumniszuschlag für noch nicht gezahlte Beiträge rückwirkend und auch für die Zukunft von fünf auf ein Prozent gesenkt. Damit entfallen vier Prozent des bisherigen Säumniszuschlages. Für viele säumige Zahler wird dies eine spürbare Entlastung sein.
Privat Versicherte: Wer sich in einer privaten Krankenkasse bis Ende des Jahres versichert, bekommt den so genannten Prämienzuschlag für die versicherungslose Zeit erlassen. Dies gilt auch für bereits Versicherte, die Rückstände aus Prämienzuschlägen aus dieser Zeit haben. Der Prämienzuschlag errechnet sich aus einem vollen Monatsbeitrag für die ersten sechs Monate und einem Sechstel für jeden weiteren Monat der unversicherten Zeit. Wer sich privat versichern muss und hierbei ebenfalls einen imaginären Berg an Beitragsschulden vor sich herschiebt, kann nun kostenfrei wieder Mitglied einer privaten Assekuranz werden. Diejenigen, die ihre Beiträge in der privaten Krankenversicherung nicht aufbringen können, werden nach dem nun geltenden Gesetz – auch rückwirkend – in einen Notlagentarif eingruppiert. Klamme Privatversicherte reduzieren damit ihren Schuldenberg.
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2013/04/2013-04-10-beitragsueberschuldung-krankenkassen.html
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Donnerstag, 1. August 2013
KRANKENVERSICHERUNG
Schuldenfalle wird beseitigt
Versicherte, die ihre Krankenkassenbeiträge nicht mehr zahlen können, werden vor Überschuldung geschützt. Ausstehende Beiträge können erlassen werden, der Säumniszuschlag wird gesenkt und ein Notlagentarif für privat Versicherte wird eingeführt.
Elektronische Gesundheitskarte der TK
Krankenversicherte sind künftig besser vor Überschuldung geschützt
Foto: Techniker Krankenkasse
Seit 2007 besteht für alle Menschen in Deutschland, eine Krankenversicherungspflicht. Deshalb kann niemandem gekündigt werden, wenn Beiträge nicht eingezahlt werden. Die Beitragsrückstände in der gesetzlichen Krankenversicherung belaufen sich auf 4,5 Milliarden Euro.
"Das geplante Gesetz ist ein wichtiger Schritt, um das Problem sozialer Überforderung von säumigen Beitragsschuldnern zu entschärfen", erläuterte Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr. "Wir treffen hier nötige Maßnahmen sowohl für den Bereich der gesetzlichen als auch für den der privaten Krankenversicherung."
Arbeitgeber und Versicherte haben Beitragsschulden
Die Gründe für Beitragsrückstände sind verschieden. Eine wesentliche Ursache ist, dass Arbeitgeber die Gesamt-Sozialversicherungsbeiträge nicht abführen können. Sie schulden den gesetzlichen Krankenkassen 2,4 Milliarden Euro aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten. Insolvenzen, Nachforderungen aus Betriebsprüfungen oder Rückforderungen aus Insolvenzanfechtungen führen häufig zur Zahlungsunfähigkeit.
Von Versicherten, die ihre Beiträge an die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) selbst abführen, sind 2,1 Milliarden Euro Rückstände aufgelaufen. "Selbstzahler" sind freiwillige Mitglieder der GKV und Menschen in der Auffangpflichtversicherung. Sie besteht für Menschen, die bislang nicht selbst krankenversichert waren und im Krankheitsfall nicht anderweitig versichert sind.
Freiwillig versicherte Selbständige geraten leicht durch Insolvenzen in den Rückstand mit ihren Beitragszahlungen. Auf diese Versichertengruppe entfällt eine Beitragsschuld in Höhe von rund 1,4 Milliarden Euro.
In der privaten Krankenversicherung zahlen derzeit rund 146.000 Versicherte ihre Beiträge nicht. Nach Schätzung des Verbands der privaten Krankenversicherung gibt es jedes Jahr etwa 3.000 neue Nichtzahler.
"Jeder soll seine Beiträge zahlen, denn eine Solidargemeinschaft existiert nur, wenn alle ihre Beiträge zahlen," so der Gesundheitsminister.
Hoher Säumniszuschlag wird gesenkt
Nach dem GKV-Wettbewerbsststärkungsgesetz vom März 2007 kann niemand mehr aus der Krankenversicherung ausgeschlossen werden - auch wenn Beiträge nicht gezahlt werden. Um durchzusetzen, dass die Beiträge gezahlt werden, wird bislang ein Säumniszuschlag von fünf Prozent erhoben. Dies gilt für jeden angefangenen Monat im Rückstand. Durch den Säumniszuschlag sind die Rückstände noch zusätzlich höher geworden.
Zukünftig soll deshalb nur der reguläre Säumniszuschlag in Höhe von einem Prozent gelten. Der gesetzlich vorgeschriebene Jahreszins entspräche dann statt 60 nur noch zwölf Prozent. Dadurch wird ein noch größerer Anstieg der Schulden verhindert. Die Kassen können wieder mit Mehreinnahmen rechnen, weil Beitragszahlungen regelmäßiger eingehen.
Beitragsrückstände werden erlassen
Nachrangig Versicherten sollen Beitragsschulden, die zwischen Eintritt der Versicherungspflicht und Meldung bei der Krankenkasse angefallen sind, erlassen werden. Haben sich die Versicherten noch nicht bei einer Kasse angemeldet, müssen sie dies bis zum 31. Dezember 2013 nachholen. Durch das Erlassen der Beitragsschulden wird dafür ein Anreiz geschaffen.
Für Mitglieder, die sich erst nach dem Stichtag melden, gilt eine andere Regelung. Für sie werden die Beiträge, zwischen Eintreten der nachrangigen Versicherungspflicht und der Meldung bei der Krankenkasse angemessen ermäßigt.
Zusätzlich werden allen freiwillig und nachrangig versicherten Mitgliedern die Schulden aus dem erhöhten Säumniszuschlag erlassen. Dieser hat sich als nicht wirkungsvoll erwiesen, sondern das Problem der Überschuldung verschärft.
Der GKV-Spitzenverband soll die Details zum Schuldenerlass regeln und diese dem Gesundheitsministerium bis zum 15. September 2013 vorlegen.
Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung
In der privaten Krankenversicherung gilt seit Einführung der Versicherungspflicht, dass der Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen ruhend gestellt wird. Die Leistungen werden dann auf ein Notfallniveau herabgesetzt. Die Versicherung muss jedoch nach einem Jahr im Basistarif fortgesetzt werden. Diese Regelung hat zu einer weiteren Überschuldung geführt.
Das vom Bundestag beschlossene Gesetz sieht vor, in der privaten Krankenversicherung einen Notlagentarif einzuführen. Versicherte, die ihre Beiträge nicht zahlen, werden nach einem gesetzlich festgelegten Mahnverfahren in diesen Notlagentarif übergeleitet. Auch rückwirkend gelten sie von dem Zeitpunkt als im Notlagentarif versichert, zu dem ihr Vertrag ruhend gestellt wurde.
Versicherungsprämien wesentlich niedriger
Der Notlagentarif sieht ausschließlich Leistungen vor, die akute Erkrankungen und Schmerzzustände behandeln. Deshalb sind die Versicherungsprämien wesentlich geringer und auch für die Betroffenen leichter bezahlbar.
Bei Kindern und Jugendlichen werden auch Vorsorgeuntersuchungen bezahlt. Schwangere und Mütter werden ebenfalls betreut. Alterungsrückstellungen werden im Notlagentarif nicht aufgebaut. Bereits vorhandene Alterungsrückstellungen können auf die zu zahlende Prämie angerechnet werden (bis zu einer Prämiensenkung in Höhe von 25 Prozent), um den Anstieg von Beitragsschulden zu verhindern.
Der bisherige Versicherungsvertrag ruht, solange die Versicherten im Notlagentarif sind. Eine Rückkehr ist möglich, sobald die Rückstände eingezahlt worden sind.
"Der Beitrag im Notlagentarif wird, so vermuten wir, zwischen 100 und 150 Euro liegen. Er soll aber nur eine Übergangslösung sein", so Bahr. "Das Ziel muss sein, wieder in den regulären Versicherungsschutz zu kommen."
Das Gesetz wurde am 20. April 2013 im Kabinett und am 14. Juni 2013 im Bundestag beschlossen. Es hat am 5. Juli 2013 den Bundesrat passiert und ist am 1. August 2013 in Kraft getreten.
In dieses Gesetz sind zwei weitere Regelungen mit eingeflossen. Die erste regelt, dass es strafbar ist, Wartelisten für Spenderorgane zu manipulieren. Die zweite entlastet die Krankenhäusern finanziell und enthält ein Hygiene-Förderprogramm. Teil dieses Gesetz sind auch Regelungen zu den Krankenhausfinanzen und zur Strafbarkeit der Manipulation von Wartelisten für Empfänger von Spenderorganen.
NEW 06.08.13 22:18
советую в 38 лет оставаться фрайвилиге в госкассе, платить за все месяца придётся.
in Antwort frau vereowkina 02.08.13 16:12
В ответ на:
1.Уважаемые форумчане ,подскажите пож. варианты больничной страховки для зельбштендих при малом доходе..?!
1.Уважаемые форумчане ,подскажите пож. варианты больничной страховки для зельбштендих при малом доходе..?!
советую в 38 лет оставаться фрайвилиге в госкассе, платить за все месяца придётся.
NEW 21.08.13 18:46
in Antwort strachowka 06.08.13 22:18
У меня такой вопрос:
Сейчас у меня приватная студенческая страховка, в Германии никогда не работала. В сентябре меняю ВНЖ по факту воссоединения с ребенком (ребенок от немца, живем вместе, но не расписаны).
И в конце сентября моя страховка заканчивается.
Хотела бы перейти на гос. страховку фрайвилиг, АОК, Бамер и т.д. Меня возьмут, учитывая, что я не работала в Германии, и сколько такая страховка может стоить?
Сейчас у меня приватная студенческая страховка, в Германии никогда не работала. В сентябре меняю ВНЖ по факту воссоединения с ребенком (ребенок от немца, живем вместе, но не расписаны).
И в конце сентября моя страховка заканчивается.
Хотела бы перейти на гос. страховку фрайвилиг, АОК, Бамер и т.д. Меня возьмут, учитывая, что я не работала в Германии, и сколько такая страховка может стоить?
NEW 21.08.13 20:55
in Antwort alexandra' 21.08.13 18:46, Zuletzt geändert 21.08.13 21:03 (kurgsterf)
В ответ на:
Хотела бы перейти на гос. страховку фрайвилиг, АОК, Бамер и т.д. Меня возьмут, учитывая, что я не работала в Германии, и сколько такая страховка может стоить?
Могут не взять. Тогда надо в приват. А стоить будет столько, сколько отчислялось бы с зарплаты в 898 евро. Т.е. 15,5% от этой суммы. К этому добавится также Pflegeversicherung.Хотела бы перейти на гос. страховку фрайвилиг, АОК, Бамер и т.д. Меня возьмут, учитывая, что я не работала в Германии, и сколько такая страховка может стоить?
NEW 21.08.13 22:15
in Antwort kurgsterf 21.08.13 20:55
Спасибо. А Pflegeversicherung это примерно сколько?
NEW 22.08.13 18:51
in Antwort alexandra' 21.08.13 22:15
Это несколько евро. Ерунда.
На пять тысяч так называемых «ведьм» хорошо если одна летает на помеле.

