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Nk. u. Kt.
507
23.01.07 09:01
Könnten Sie mir bitte sagen, was bedeutet Nk. u. Kt.? (z.B. in einer Wohnungsanzeige steht es: 1200,- + Nk. u. Kt.)
Danke im voraus.
Danke im voraus.
NEW 23.01.07 09:47
в ответ nlpb 23.01.07 09:33
Nebenkosten sind alle Kosten, die nicht zur Wohnraummiete gehören oder per Gesetz Bestandteil der Miete sind.
Dazu gehören z.B. Heizkostenvorschuss, Wassergeld, Fahrstuhl, Hausreinigung, Müllabfuhr, Schornsteinfeger usw.
Nicht zu Nebenkosten gehören Hausreparaturen und Instandhaltungskosten (nicht aber Renovierung der gemieteten Wohnung), Versicherungen des Vermieters, Haus- und Grundsteuern usw.
Eine Kaution wird meistens in der Höhe von 2 Monatsmieten erhoben, um Eine Sicherheit für zukünftige Mietzahlungen dem Vermieter zu geben.
Er kann sich daraus bedienen, wenn die Miete nicht gezahlt wird oder wenn beim Auszug Schäden des Mieters an der Wohnung zu reparieren sind.
Die kaution muss vom Vermieter auf einem Konto angelegt werden und die Zinserträge aus der Geldanlage stehen dem Mieter zu.
Die Kaution wird incl. der Zinserträge zurückgezahlt, wenn der Mieter auszieht. Berechtigte Forderungen des Vermieters werden abgezogen, also Offene Mieten, Reparaturen, die der Mieter versäumt hat.
Dazu gehören z.B. Heizkostenvorschuss, Wassergeld, Fahrstuhl, Hausreinigung, Müllabfuhr, Schornsteinfeger usw.
Nicht zu Nebenkosten gehören Hausreparaturen und Instandhaltungskosten (nicht aber Renovierung der gemieteten Wohnung), Versicherungen des Vermieters, Haus- und Grundsteuern usw.
Eine Kaution wird meistens in der Höhe von 2 Monatsmieten erhoben, um Eine Sicherheit für zukünftige Mietzahlungen dem Vermieter zu geben.
Er kann sich daraus bedienen, wenn die Miete nicht gezahlt wird oder wenn beim Auszug Schäden des Mieters an der Wohnung zu reparieren sind.
Die kaution muss vom Vermieter auf einem Konto angelegt werden und die Zinserträge aus der Geldanlage stehen dem Mieter zu.
Die Kaution wird incl. der Zinserträge zurückgezahlt, wenn der Mieter auszieht. Berechtigte Forderungen des Vermieters werden abgezogen, also Offene Mieten, Reparaturen, die der Mieter versäumt hat.
DEUTSCHsprachiger €uropäer mit preußischem Migrationshintergrund - service.gadacz.info
NEW 01.03.07 09:41
в ответ X4509X 27.02.07 23:29
Hallo X4509X
Hier meine persönlichen Erfahrungen zu diesem Thema:
Üblicherweise wird die Kaution dem Vermieter auf sein Konto überwiesen, es gibt sogar einen Rechtsanspruch darauf, dass Du die in 3 Raten überweisen darfst (╖ 551BGB),
aber in der Praxis unterschreibt kein Vermieter, wenn man ihn zwingen will, das zu tun. Am besten wird sein, ihn darum zu bitten. Der muss die Kaution dann separat anlegen (Sparbuch oder so). Die Zinsen aus dieser Anlage stehen Dir zu,Die Zinsen kriegst Du aber erst zusammen mit der Rückzahlung der Kaution.
Die Kaution wird Dir zurückgegeben wenn Du die Wohnung ohne Mängel zurückgibst. Wie das definiert ist, ergibt sich aus Deinem Mietvertrag.
Leider gibts da oft Streitigkeiten drüber. (Da sollte man dann eine Rechtschutzversicherung haben, aber die braucht man in Deutschland sowieso unbedingt!!) Ein "Abwohnen" der Kaution (also einfach zum Ende des Mietverhältnisses ein paar Monate Miete nicht zahlen, weil man hat ja mal Kaution bezahlt) ist ohne Zustimmung des Vermieters verboten. Der Vermieter darf einen Teil der Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses als Sicherheitsreserve behalten (wie hoch die ist, ist nicht geregelt, dass hängt vom Einzelfall ab), wenn noch nicht klar ist, welche Betriebskosten (Heizung, Wasser) noch zu zahlen sind. Natürlich, wenn alles ordnungsgemäss bezahlt wurde, kriegst Du dann diesen Teil Deiner Kaution auch wieder zurück.
Gruß,
Christian
Hier meine persönlichen Erfahrungen zu diesem Thema:
Üblicherweise wird die Kaution dem Vermieter auf sein Konto überwiesen, es gibt sogar einen Rechtsanspruch darauf, dass Du die in 3 Raten überweisen darfst (╖ 551BGB),
aber in der Praxis unterschreibt kein Vermieter, wenn man ihn zwingen will, das zu tun. Am besten wird sein, ihn darum zu bitten. Der muss die Kaution dann separat anlegen (Sparbuch oder so). Die Zinsen aus dieser Anlage stehen Dir zu,Die Zinsen kriegst Du aber erst zusammen mit der Rückzahlung der Kaution.
Die Kaution wird Dir zurückgegeben wenn Du die Wohnung ohne Mängel zurückgibst. Wie das definiert ist, ergibt sich aus Deinem Mietvertrag.
Leider gibts da oft Streitigkeiten drüber. (Da sollte man dann eine Rechtschutzversicherung haben, aber die braucht man in Deutschland sowieso unbedingt!!) Ein "Abwohnen" der Kaution (also einfach zum Ende des Mietverhältnisses ein paar Monate Miete nicht zahlen, weil man hat ja mal Kaution bezahlt) ist ohne Zustimmung des Vermieters verboten. Der Vermieter darf einen Teil der Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses als Sicherheitsreserve behalten (wie hoch die ist, ist nicht geregelt, dass hängt vom Einzelfall ab), wenn noch nicht klar ist, welche Betriebskosten (Heizung, Wasser) noch zu zahlen sind. Natürlich, wenn alles ordnungsgemäss bezahlt wurde, kriegst Du dann diesen Teil Deiner Kaution auch wieder zurück.
Gruß,
Christian
NEW 01.03.07 13:13
в ответ gadacz 23.01.07 09:47
Hallo gadacz
Da stimmt so nicht ganz: Laut ╖ 2 BetrKV gehört die Grundsteuer zu den Betriebskosten und die kann der Vermieter selbstverständlich auf die Mieter umlegen. (Muss er natürlich nicht und wenn er es nicht macht, würde ich ihn bestimmt nicht daran erinnern ) Auerdem KANN er auch folgende Versicherungen auf die Mieter umlegen (muss aber alles vertraglich geregelt sein): Die Kosten der Versicherung des Gebäudes,Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden, der Glasversicherung, Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug;
Aber der Vermieter darf z.B. keine Verwaltungskosten auf die Mieter umlegen.
Ich bin kein Fachmann, aber ich bezahl schon lange Miete und habe mich schon mit dem einem oder anderen gestritten. Zur Info: Eine Rechtschutzversicherung hilft in solchen Fällen. Die Ansage, dass ich eine habe, hat schon manchen Rechtstreit verhindert!
Wer das nachlesen will: http://www.steuernetz.de/homepages/vv/gesetze/BetriebskostenVO.pdf
Da stimmt so nicht ganz: Laut ╖ 2 BetrKV gehört die Grundsteuer zu den Betriebskosten und die kann der Vermieter selbstverständlich auf die Mieter umlegen. (Muss er natürlich nicht und wenn er es nicht macht, würde ich ihn bestimmt nicht daran erinnern ) Auerdem KANN er auch folgende Versicherungen auf die Mieter umlegen (muss aber alles vertraglich geregelt sein): Die Kosten der Versicherung des Gebäudes,Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden, der Glasversicherung, Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug;
Aber der Vermieter darf z.B. keine Verwaltungskosten auf die Mieter umlegen.
Ich bin kein Fachmann, aber ich bezahl schon lange Miete und habe mich schon mit dem einem oder anderen gestritten. Zur Info: Eine Rechtschutzversicherung hilft in solchen Fällen. Die Ansage, dass ich eine habe, hat schon manchen Rechtstreit verhindert!
Wer das nachlesen will: http://www.steuernetz.de/homepages/vv/gesetze/BetriebskostenVO.pdf
NEW 01.03.07 13:58
Aber nicht als Nebenkosten, sondern als Miete, wo es einkalkuliert wird und gegebenenfalls im Rahmen einer Mieterhöhung auftaucht, wenn die Kosten steigen.
в ответ chrisludwigs 01.03.07 13:13
In Antwort auf:
zu den Betriebskosten und die kann der Vermieter selbstverständlich auf die Mieter umlegen
zu den Betriebskosten und die kann der Vermieter selbstverständlich auf die Mieter umlegen
Aber nicht als Nebenkosten, sondern als Miete, wo es einkalkuliert wird und gegebenenfalls im Rahmen einer Mieterhöhung auftaucht, wenn die Kosten steigen.
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