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Russische Seele
NEW 25.04.10 16:40
Na also!
Was zu beweisen war.
Wer genau soll hier mit "Herr" gemeint sein? Das GG?
Wollen Sie ernsthaft sagen, dass hierzulande kein Raum vorhanden ist, in dem sich kulturelle Selbstverständnisse jenseits der rechtswissenschaftlich verbrämten "Mainstream"-Diskurse entfalten und neu verhandelt werden können??
Das bestreitet hier niemand. Die anderweitigen gesetzlichen Regelungen ändern aber nichts an dem Sachverhalt, dass ein deutscher Staatsbürger per GG als Deutscher definiert wird. Auch Sorben und einige andere Gruppen, die Sonderstatus haben, sind im Sinne des GG Deutsche.
Dann lesen Sie doch genau, was da steht.
Sie wollen doch nicht ernsthaft behaupten, dass hierbei Sorben und andere Gruppen nicht gemeint sind, oder?? Zwar gibt es im GG durchaus einige Restbestände ethnischer Definitionen des deutschen Volkes, die aber hauptsächlich die Vertriebenenproblematik und Ähnliches betreffen.
Ansonsten sind als Deutsche selbstverständlich alle Staatsbürger definiert.
Welchen Sinn hätte denn sonst, um nur ein Beispiel zu nehmen, Art. 8 des GG:
Sie wollen mir doch nicht ernsthaft erklären, dass damit Sorben oder etwa deutsche Staatsbürger polnischer Herkunft nicht gemeint sind?

Oder Artikel 9 des GG:

Oder Artikel 11:
Gibt es da für Deutsche französischer Herkunft eine Sonderregelung?
Oder Artikel 12:
Sind damit nur "ethnische" Deutsche gemeint?

Um noch einmal auf die Präambel zurückzukommen (Stichwort: Deutsches Volk): Mit Volk ist hier in erster Linie in der Tat die Gesamtheit der Staatsbürger gemeint, umgangssprachlich würden einige hier vlt. vom "Pöbel" reden.

Na also. Welche Hautfarbe die Mutter hat(te), ist irrelevant.
Trotzdem sind die meisten Österreicher durch GG nicht als Deutsche definiert und würden das vermutlich auch ablehnen. Was den "größten Deutschen" aus Braunau am Inn im Habsburger Reich angeht, so gab's um ihn herum etwa A. Rosenberg, der in Reval im Zarenreich das Licht der Welt erblickte. Das ist aber eine andere Geschichte.
Sie wohnen in der Deutschschweiz, aber nicht in Deutschland. Dass sie Schwyzerdütsch reden, ist logisch, aber deshalb würden, vermute ich, viele von ihnen trotzdem bestreiten, Deutsche zu sein. Dass sie sich bei Treffen mit anderen Eidgenossen bisweilen aus Dütsch bezeichnen, ist auch kein Wunder - das taten sowohl viele Juden in den USA, das tun auch manche Bayern, wenn sie in der Karibik unterwegs sind, das tun übrigens auch viele russischsprachige Russlanddeutsche, wenn sie etwa in Kasachstan mit Kasachen zusammenkommen. Im letzteren Fall bestreiten Sie aber oben, dass sie eine "deutsche Seele" haben (ich würde auf das Wort Seele aber ganz verzichten). Kulturelle Selbstverständnisse lassen sich eben nicht von Rechtsdogmatiker/innen bzw. von Entweder-Oder-Theoretiker/innen verordnen!
Wenn Sie Gesetze über deren Anwendung definieren, also nicht rechtsdogmatisch, sondern rechtsempirisch, dann werden Sie in Ihrer Argumentation schnell angreifbar.
Denn Sie hatten ja eben diese Rechtspraxis moniert!
Das mag ja sein. Das läuft dann unter der Rubrik "Sonderfall"-Regelung.
www.rp-online.de/politik/deutschland/Papst-weiterhin-Deutscher_aid_114439...
Der Artikel auf migrationsrecht.net wurde nicht von Herrn Dr. Dienelt, sondern von Professor Dr. Günter Renner verfasst. Ist aber egal. Denn hier hat die Exekutive offenbar eine Sonderregelung für Papst durchgesetzt.
Die Stellungnahme von Prof. Dr. Renner bezog sich aber
auf die rechtsdogmatische bzw. auf die gesetzliche Ebene.
Das ist schwer zu sagen. Daher klassifiziere ich Ihre Mutmaßungen über den Sprachgebrauch des Papstes im Bekannten- und Familienkreis als Spekulationen, die außerdem in der Frage ohne Bedeutung sind.
Zu Fragen der Seele kann der Papst auf jeden Fall Einiges sagen!
В ответ на:
Was die allgemeine Auffassung angeht, so gibt es sie gar nicht
----
Ja, allgemein sollte man austauschen.
Was die allgemeine Auffassung angeht, so gibt es sie gar nicht
----
Ja, allgemein sollte man austauschen.
Na also!
В ответ на:
auch die bundesrepublikanische Gesetzgebung in der Frage keinesfalls so eindeutig
------
Stimmt
auch die bundesrepublikanische Gesetzgebung in der Frage keinesfalls so eindeutig
------
Stimmt
Was zu beweisen war.
В ответ на:
Herr, die Noth ist groß,
Die ich rief die Geister
Werd ich nun nicht los.
Herr, die Noth ist groß,
Die ich rief die Geister
Werd ich nun nicht los.
Wer genau soll hier mit "Herr" gemeint sein? Das GG?
В ответ на:
So viel (liberales) Verständnis für Pluralität von Selbstidentifikationen und Lebensentwürfen sollte man eigentlich erwarten dürfen
---------------------
Da das in Deutschland schwierig ist, sind auch viele aus Deutschland ausgewandert, um woanders ihre Freiheit zu suchen. Zugegeben, in Amerika oder früher in den von den Türken eroberten Gebieten Russlands gab es viel Platz, um für eigenständige deutsche Siedlungen. Notfalls wurden Eingeborene umgesiedelt oder einfach "entsorgt". Das geht hier nicht so einfach, da man nach ein paar Schritten immer noch auf eine Mehrheit der Eingeborenen trifft, die mitunter auf neue Nachbarn sehr eigenartig reagieren.
So viel (liberales) Verständnis für Pluralität von Selbstidentifikationen und Lebensentwürfen sollte man eigentlich erwarten dürfen
---------------------
Da das in Deutschland schwierig ist, sind auch viele aus Deutschland ausgewandert, um woanders ihre Freiheit zu suchen. Zugegeben, in Amerika oder früher in den von den Türken eroberten Gebieten Russlands gab es viel Platz, um für eigenständige deutsche Siedlungen. Notfalls wurden Eingeborene umgesiedelt oder einfach "entsorgt". Das geht hier nicht so einfach, da man nach ein paar Schritten immer noch auf eine Mehrheit der Eingeborenen trifft, die mitunter auf neue Nachbarn sehr eigenartig reagieren.
Wollen Sie ernsthaft sagen, dass hierzulande kein Raum vorhanden ist, in dem sich kulturelle Selbstverständnisse jenseits der rechtswissenschaftlich verbrämten "Mainstream"-Diskurse entfalten und neu verhandelt werden können??
В ответ на:
Im GG heißt es ja nicht umsonst:
----
...ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer...
Im GG heißt es ja nicht umsonst:
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...ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer...
Das bestreitet hier niemand. Die anderweitigen gesetzlichen Regelungen ändern aber nichts an dem Sachverhalt, dass ein deutscher Staatsbürger per GG als Deutscher definiert wird. Auch Sorben und einige andere Gruppen, die Sonderstatus haben, sind im Sinne des GG Deutsche.
В ответ на:
Dann muss man mal 116 komplett lesen, nicht nur das, was man gerne lesen will. Schon in der Präambel ist vom "Deutschen Volk" die Rede, nicht von Staatsangehörigen.
Dann muss man mal 116 komplett lesen, nicht nur das, was man gerne lesen will. Schon in der Präambel ist vom "Deutschen Volk" die Rede, nicht von Staatsangehörigen.
Dann lesen Sie doch genau, was da steht.
В ответ на:
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
Im Bewußtsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen,
von dem Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz für das gesamte Deutsche Volk.
Sie wollen doch nicht ernsthaft behaupten, dass hierbei Sorben und andere Gruppen nicht gemeint sind, oder?? Zwar gibt es im GG durchaus einige Restbestände ethnischer Definitionen des deutschen Volkes, die aber hauptsächlich die Vertriebenenproblematik und Ähnliches betreffen.
Ansonsten sind als Deutsche selbstverständlich alle Staatsbürger definiert.
Welchen Sinn hätte denn sonst, um nur ein Beispiel zu nehmen, Art. 8 des GG:
В ответ на:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
Sie wollen mir doch nicht ernsthaft erklären, dass damit Sorben oder etwa deutsche Staatsbürger polnischer Herkunft nicht gemeint sind?


Oder Artikel 9 des GG:
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(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.

Oder Artikel 11:
В ответ на:
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
Gibt es da für Deutsche französischer Herkunft eine Sonderregelung?

Oder Artikel 12:
В ответ на:
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Sind damit nur "ethnische" Deutsche gemeint?


Um noch einmal auf die Präambel zurückzukommen (Stichwort: Deutsches Volk): Mit Volk ist hier in erster Linie in der Tat die Gesamtheit der Staatsbürger gemeint, umgangssprachlich würden einige hier vlt. vom "Pöbel" reden.


В ответ на:
mit wem die Mutter ins Kino ging, ist dann egal.
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Sogar das, was sie nach dem Kino trieben ... solange die Mutter nach 9 Monaten noch einen deutschen Pass hatte und der Filius die durch Geburt erworbene Staatsangehörigkeit nie aufgab.
mit wem die Mutter ins Kino ging, ist dann egal.
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Sogar das, was sie nach dem Kino trieben ... solange die Mutter nach 9 Monaten noch einen deutschen Pass hatte und der Filius die durch Geburt erworbene Staatsangehörigkeit nie aufgab.
Na also. Welche Hautfarbe die Mutter hat(te), ist irrelevant.
В ответ на:
macht die meisten Österreicher oder Schweizer noch nicht zu Deutschen ... zum Teufel schicken
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Die Österreicher lasse ich mal aus. Das ändert sich je nach Wetterlage. Einer von denen aus Braunau am Inn, damals Österreich-Ungarn hat das Reich und Teile der Welt als "der größte Deutsche" ruiniert.
macht die meisten Österreicher oder Schweizer noch nicht zu Deutschen ... zum Teufel schicken
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Die Österreicher lasse ich mal aus. Das ändert sich je nach Wetterlage. Einer von denen aus Braunau am Inn, damals Österreich-Ungarn hat das Reich und Teile der Welt als "der größte Deutsche" ruiniert.
Trotzdem sind die meisten Österreicher durch GG nicht als Deutsche definiert und würden das vermutlich auch ablehnen. Was den "größten Deutschen" aus Braunau am Inn im Habsburger Reich angeht, so gab's um ihn herum etwa A. Rosenberg, der in Reval im Zarenreich das Licht der Welt erblickte. Das ist aber eine andere Geschichte.
В ответ на:
Der größte Teil der Schweiz (Nordwestschweiz, Ostschweiz, Mittelland, Zentralschweiz sowie große Teile der Schweizer Alpen) gehören zur Deutschschweiz. Die Schweizer Staatsbürger dort sprechen Schwyzerdütsch. Wenn sie mit Eidgenossen aus der "lateinische Schweiz" zusammentreffen, bezeichnen sie sich selbst als Dütsch. Der Teufel wohnt überall!
Der größte Teil der Schweiz (Nordwestschweiz, Ostschweiz, Mittelland, Zentralschweiz sowie große Teile der Schweizer Alpen) gehören zur Deutschschweiz. Die Schweizer Staatsbürger dort sprechen Schwyzerdütsch. Wenn sie mit Eidgenossen aus der "lateinische Schweiz" zusammentreffen, bezeichnen sie sich selbst als Dütsch. Der Teufel wohnt überall!
Sie wohnen in der Deutschschweiz, aber nicht in Deutschland. Dass sie Schwyzerdütsch reden, ist logisch, aber deshalb würden, vermute ich, viele von ihnen trotzdem bestreiten, Deutsche zu sein. Dass sie sich bei Treffen mit anderen Eidgenossen bisweilen aus Dütsch bezeichnen, ist auch kein Wunder - das taten sowohl viele Juden in den USA, das tun auch manche Bayern, wenn sie in der Karibik unterwegs sind, das tun übrigens auch viele russischsprachige Russlanddeutsche, wenn sie etwa in Kasachstan mit Kasachen zusammenkommen. Im letzteren Fall bestreiten Sie aber oben, dass sie eine "deutsche Seele" haben (ich würde auf das Wort Seele aber ganz verzichten). Kulturelle Selbstverständnisse lassen sich eben nicht von Rechtsdogmatiker/innen bzw. von Entweder-Oder-Theoretiker/innen verordnen!

В ответ на:
Dann definieren Sie "Bekenntnis zum deutschen Volkstum"
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Muss ich jetzt alle Gesetze zitieren? Ich habe die nicht erfunden und trotzdem werden sie angewendet!
Dann definieren Sie "Bekenntnis zum deutschen Volkstum"
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Muss ich jetzt alle Gesetze zitieren? Ich habe die nicht erfunden und trotzdem werden sie angewendet!
Wenn Sie Gesetze über deren Anwendung definieren, also nicht rechtsdogmatisch, sondern rechtsempirisch, dann werden Sie in Ihrer Argumentation schnell angreifbar.

В ответ на:
Papst Benedikt ist, wenn ich das richtig sehe, kein Deutscher im Sinne des GG
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Das sehen unsere Regierungsvertreter anders.
Papst Benedikt ist, wenn ich das richtig sehe, kein Deutscher im Sinne des GG
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Das sehen unsere Regierungsvertreter anders.
Das mag ja sein. Das läuft dann unter der Rubrik "Sonderfall"-Regelung.
В ответ на:
Berlin (rpo). Das Bundesinnenministerium gibt Entwarnung: Papst Benedikt XVI. hat auch weiterhin die deutsche Staatsbürgerschaft inne. Grünenpolitiker Christian Ströbele hatte im Bundestag eine Anfrage gestellt, ob der Papst als Bürger des Vatikans automatisch seine deutsche Staatsbürgerschaft verloren habe. Das Ministerium erklärte Benedikt XVI. zu einem Sonderfall.
Berlin (rpo). Das Bundesinnenministerium gibt Entwarnung: Papst Benedikt XVI. hat auch weiterhin die deutsche Staatsbürgerschaft inne. Grünenpolitiker Christian Ströbele hatte im Bundestag eine Anfrage gestellt, ob der Papst als Bürger des Vatikans automatisch seine deutsche Staatsbürgerschaft verloren habe. Das Ministerium erklärte Benedikt XVI. zu einem Sonderfall.
www.rp-online.de/politik/deutschland/Papst-weiterhin-Deutscher_aid_114439...
В ответ на:
Dr. Klaus Dienelt aus Eschborn (Herausgeber migrationsrecht.net) ist meines Wissens kein Regierungsmitglied oder Regierungssprecher, nicht einmal Mitarbeiter einer entscheidenden Behörde. Somit müsste er auch keinen Asylantrag des Papstes bearbeiten.
Dr. Klaus Dienelt aus Eschborn (Herausgeber migrationsrecht.net) ist meines Wissens kein Regierungsmitglied oder Regierungssprecher, nicht einmal Mitarbeiter einer entscheidenden Behörde. Somit müsste er auch keinen Asylantrag des Papstes bearbeiten.
Der Artikel auf migrationsrecht.net wurde nicht von Herrn Dr. Dienelt, sondern von Professor Dr. Günter Renner verfasst. Ist aber egal. Denn hier hat die Exekutive offenbar eine Sonderregelung für Papst durchgesetzt.

В ответ на:
Ich nehme nicht an, dass der Papst sich nur in der Staatssprache des Vatikans unterhält. Im Familienkreis wird er sich wohl kaum Latein unterhalten.
Ich nehme nicht an, dass der Papst sich nur in der Staatssprache des Vatikans unterhält. Im Familienkreis wird er sich wohl kaum Latein unterhalten.
Das ist schwer zu sagen. Daher klassifiziere ich Ihre Mutmaßungen über den Sprachgebrauch des Papstes im Bekannten- und Familienkreis als Spekulationen, die außerdem in der Frage ohne Bedeutung sind.

В ответ на:
Aber ob der alte Herr sich auch mit russischer Seele auskennt?
Aber ob der alte Herr sich auch mit russischer Seele auskennt?
Zu Fragen der Seele kann der Papst auf jeden Fall Einiges sagen!
"Ich habe eiserne Prinzipien. Wenn sie Ihnen nicht gefallen, habe ich auch noch andere."
NEW 25.04.10 17:45
Ach ja, falls der Papst ALG II beantragt, wird der sicherlich den passenden Pass zücken. Ich denke aber, dass er darauf verzichtet. Auch seine Seelendefinitionen interessieren mich nur peripher. Ich vermute aber, dass sein Vorgänger da mehr Einblick hatte und sein Wissen erfolgreich einsetzte.
In Antwort auf:
Was zu beweisen war.
Die Gesetze sind kein GeheimnisWas zu beweisen war.
In Antwort auf:
Wer genau soll hier mit "Herr" gemeint sein?
Goethe Fragen!Wer genau soll hier mit "Herr" gemeint sein?
In Antwort auf:
hierzulande kein Raum vorhanden ist
Wenig, man kann von einem Ort zum anderen Laufen und frei verfügbares Land gibt es kaum noch. 229 Einwohner/km². Da stolpert man permanent über einen, der vielleicht keine Kolonien möchte. Bei 9 Einw./km² (Russland) kann man weiträumiger denken und planen. Wenn man aufeinander rückt, muss man sich schon mit den Nachbarn arrangieren, so oder anders herum. Leider stößt das hier schnell auf Grenzen. Dabei will ich die ewig Gestrigen nicht berücksichtigen; die würde ich lieber weit weg in der kältesten Ecke Sibiriens sehen, da können ungestört deutschnationale Parolen brüllen.hierzulande kein Raum vorhanden ist
In Antwort auf:
Ansonsten sind als Deutsche selbstverständlich alle Staatsbürger definiert
Schön zu wissen!Ansonsten sind als Deutsche selbstverständlich alle Staatsbürger definiert
In Antwort auf:
vom "Pöbel" reden
Auch die gehören dazuvom "Pöbel" reden
In Antwort auf:
Auch Sorben und einige andere Gruppen, die Sonderstatus haben, sind im Sinne des GG Deutsche
Auch die Rechte der Minderheiten sind gesetzlich geregelt und erfüllen sonst die Kriterien (siehe ..ist vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung, wer...). Im Übrigen sind sie neben ihrem Minderheitenstatus auch Deutsche -- mit einigen zusätzlichen Sonderrechten. Im Moment ist noch nicht in Sicht, wann z.B. Ortsschilder zweisprachig Deutsch/Russisch aufgestellt werden oder ggf. Ukrainisch als zusätzlich Amts- und Gerichtssprache anerkannt wird.Auch Sorben und einige andere Gruppen, die Sonderstatus haben, sind im Sinne des GG Deutsche
In Antwort auf:
Hautfarbe die Mutter
Ist spätestens seit 1945 kein Thema mehrHautfarbe die Mutter
In Antwort auf:
vermute ich, viele von ihnen trotzdem bestreiten, Deutsche zu sein
Ich wohnte und arbeitete lange genug in der Schweiz. Ein Wenig kenne ich die Situation. Einfach mal längere Zeit dort bleiben, nicht nur im Urlaubvermute ich, viele von ihnen trotzdem bestreiten, Deutsche zu sein
In Antwort auf:
in Kasachstan mit Kasachen zusammenkommen
Ich war noch nicht dort, daher beschränke ich mich auf die Situation hier. Tatsache ist doch, dass HIER oft bemängelt wird, dass Russlanddeutsche als Russen "disqualifiziert" werden oder dass es gelegentlich Probleme beim Zuzug und Anerkennung gibt, obwohl sie nach eigenem Verständnis Deutsche sind. Eine offiziell anerkannte Minderheit "Russlanddeutsche" gibt es in der BRD immer noch nicht. Also ich habe die Gesetze nicht erfunden und kann auch keinen Einfluss auf die Entscheidungsträger bei den Behörden nehmen.in Kasachstan mit Kasachen zusammenkommen
In Antwort auf:
Denn Sie hatten ja eben eben diese Rechtspraxis moniert!
Darf ich doch, oder? Ich würde die Gesetze anders machen und meine russische Freundin wäre sicher sehr froh darüber. Ich darf mich aber mit ihr und gegen die Behörden herumschlagen -- kein Vergnügen! (die Behörden)Denn Sie hatten ja eben eben diese Rechtspraxis moniert!
Ach ja, falls der Papst ALG II beantragt, wird der sicherlich den passenden Pass zücken. Ich denke aber, dass er darauf verzichtet. Auch seine Seelendefinitionen interessieren mich nur peripher. Ich vermute aber, dass sein Vorgänger da mehr Einblick hatte und sein Wissen erfolgreich einsetzte.

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