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Потеряли бриф

04.08.07 16:40
Re: Потеряли бриф
 
ShooTer modicus
ShooTer
Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II
Wie geht's bzw. welche Unterlagen sind notwendig ?
Die verlorene Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief) wird durch die Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt München aufgeboten. Erst nach Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg kann die Zulassungsbescheinigung Teil II dem Fahrzeughalter bzw. der verfügungsberechtigten, natürlichen oder juristischen Person per Einschreiben übersandt werden (in der Regel ca. 7 - 8 Wochen nach der Beantragung).
Folgende Unterlagen müssen Sie zur Beantragung der neuen Zulassungsbescheinigung Teil II mitbringen:
* Zulassungsbescheinigung Teil I, bzw. Fahrzeugschein
* gültiger Ausweis
* bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen: Handels-/Vereinsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
* bei zu vertretenden juristischen Personen, muss der Bevollmächtigte durch den (oder die) Geschäftsführer zur Abgabe einer Erklärung an Eides Statt schriftlich legitimiert werden
"Много умеет тот, кто много от себя ожидает." - А.Гумбольдт
Импорт / Экспорт
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