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Покупка машины,как выгодней?
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in Antwort WishWaster 10.07.07 21:26
В случае возврата машины - Restzahlung не будет.
Вообще же Restzahlung появляется в следующих случаях:
* Bei einem TA-Vertrag mit Andienungsrecht ist der Leasing-Nehmer auf Verlangen der Leasing-Gesellschaft verpflichtet √ allerdings nicht berechtigt √, das geleaste Objekt zu einem im voraus vereinbarten Restwert zu erwerben. Damit trägt der Leasing-Nehmer das volle Wertminderungs-Risiko: Er muss das Leasing-Objekt zum vereinbarten Preis käuflich erwerben, selbst wenn dessen aktueller Marktwert geringer ist. Ist der Wert jedoch höher, wird die Leasing-Gesellschaft es gewinnbringend am Markt verkaufen, anstatt es dem Leasingnehmer zu überlassen.
* Bei TA-Vertrag mit Mehrerlösbeteiligung wird das Leasing-Objekt nach Ablauf der Vertragszeit am Markt verkauft. Bringt es einen Kaufpreis, der unter dem vertraglich vereinbarten Restwert liegt, muss der Leasing-Nehmer dem Leasing-Geber den Fehlbetrag auszahlen. Erzielt es jedoch einen höheren Kaufpreis, kann der Leasing-Geber den Leasing-Nehmer zu 75 Prozent am Mehrerlös beteiligen (Leasing-Erlass des Bundesgerichtshofs vom 22.12.1975).
Вообще же Restzahlung появляется в следующих случаях:
* Bei einem TA-Vertrag mit Andienungsrecht ist der Leasing-Nehmer auf Verlangen der Leasing-Gesellschaft verpflichtet √ allerdings nicht berechtigt √, das geleaste Objekt zu einem im voraus vereinbarten Restwert zu erwerben. Damit trägt der Leasing-Nehmer das volle Wertminderungs-Risiko: Er muss das Leasing-Objekt zum vereinbarten Preis käuflich erwerben, selbst wenn dessen aktueller Marktwert geringer ist. Ist der Wert jedoch höher, wird die Leasing-Gesellschaft es gewinnbringend am Markt verkaufen, anstatt es dem Leasingnehmer zu überlassen.
* Bei TA-Vertrag mit Mehrerlösbeteiligung wird das Leasing-Objekt nach Ablauf der Vertragszeit am Markt verkauft. Bringt es einen Kaufpreis, der unter dem vertraglich vereinbarten Restwert liegt, muss der Leasing-Nehmer dem Leasing-Geber den Fehlbetrag auszahlen. Erzielt es jedoch einen höheren Kaufpreis, kann der Leasing-Geber den Leasing-Nehmer zu 75 Prozent am Mehrerlös beteiligen (Leasing-Erlass des Bundesgerichtshofs vom 22.12.1975).
"Много умеет тот, кто много от себя ожидает." - А.Гумбольдт