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Auto из России
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in Antwort Jemison 07.06.06 10:50
Какая ссылка и к какому делу. Тут вс╦ есть:
http://www.zoll-d.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/f0_freier_verkehr/d0_zollfr_v...
Про пол-года нигде ничего не написано. Это наверное Ermessen у таможенников такой.
http://www.zoll-d.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/f0_freier_verkehr/d0_zollfr_v...
В ответ на:
... Aus diesem Grunde sieht das Zollrecht unter bestimmten Voraussetzungen für so genanntes Übersiedlungsgut eine Befreiung von den eigentlich zu entrichtenden Einfuhrabgaben vor.
...private Fahrzeuge aller Art,
d.h. Fahr- und Krafträder, Pkw (ggf. mit Anhänger), Camping-Anhänger, Wassersportfahrzeuge und Sportflugzeuge;...
...All den genannten "Warengruppen" ist gemein, dass für sie zwar keine konkrete zahlenmäßige Beschränkung gilt, jedoch die Art und Menge der Waren, die als Übersiedlungsgut angemeldet werden, keinen kommerziellen Charakter erkennen lassen dürfen.
...Die wichtigste Vorbedingung für die Gewährung der Zollfreiheit für Übersiedlungsgut ist die Tatsache, dass der Übersiedelnde - bei dem es sich im Übrigen um eine natürliche Person handeln muss - seinen gewöhnlichen Wohnsitz in das Zollgebiet der Gemeinschaft verlegt (Artikel 2 ZollbefreiungsVO).
Des Weiteren muss der Begünstigte vor seiner Übersiedlung mindestens zwölf Monate außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft gelebt, d.h. dort seinen gewöhnlichen Wohnsitz gehabt haben (Artikel 4 ZollbefreiungsVO). Ausnahmen hiervon sind allerdings möglich, nämlich dann, wenn der Begünstigte nachweisen kann, dass er zumindest die Absicht hatte, zwölf oder mehr Monate außerhalb der EG zu leben.
...Werden Kraftfahrzeuge oder Sportflugzeuge als Übersiedlungsgut angemeldet, so ist anhand einer Bescheinigung der zuständigen ausländischen Behörde nachzuweisen, dass das Fahrzeug bzw. das Flugzeug in dem betreffenden Land auf den Namen des Übersiedelnden zum Verkehr zugelassen war.
Um zu vermeiden, dass Waren als Übersiedlungsgut zollbefreit eingeführt werden obwohl es sich um Handelsgüter handelt, verbleibt das Umzugsgut auch nach der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr unter zollamtlicher Überwachung. Das bedeutet, dass der Eigentümer über die zollbefreiten Waren nur beschränkt verfügen kann. So darf er sie zwölf Monate lang - gerechnet ab der Annahme des Antrags auf Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr - keiner anderen Person überlassen, d.h. er darf sie insbesondere nicht:
* verleihen,
* verpfänden,
* vermieten,
* verkaufen oder
* verschenken.
... Aus diesem Grunde sieht das Zollrecht unter bestimmten Voraussetzungen für so genanntes Übersiedlungsgut eine Befreiung von den eigentlich zu entrichtenden Einfuhrabgaben vor.
...private Fahrzeuge aller Art,
d.h. Fahr- und Krafträder, Pkw (ggf. mit Anhänger), Camping-Anhänger, Wassersportfahrzeuge und Sportflugzeuge;...
...All den genannten "Warengruppen" ist gemein, dass für sie zwar keine konkrete zahlenmäßige Beschränkung gilt, jedoch die Art und Menge der Waren, die als Übersiedlungsgut angemeldet werden, keinen kommerziellen Charakter erkennen lassen dürfen.
...Die wichtigste Vorbedingung für die Gewährung der Zollfreiheit für Übersiedlungsgut ist die Tatsache, dass der Übersiedelnde - bei dem es sich im Übrigen um eine natürliche Person handeln muss - seinen gewöhnlichen Wohnsitz in das Zollgebiet der Gemeinschaft verlegt (Artikel 2 ZollbefreiungsVO).
Des Weiteren muss der Begünstigte vor seiner Übersiedlung mindestens zwölf Monate außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft gelebt, d.h. dort seinen gewöhnlichen Wohnsitz gehabt haben (Artikel 4 ZollbefreiungsVO). Ausnahmen hiervon sind allerdings möglich, nämlich dann, wenn der Begünstigte nachweisen kann, dass er zumindest die Absicht hatte, zwölf oder mehr Monate außerhalb der EG zu leben.
...Werden Kraftfahrzeuge oder Sportflugzeuge als Übersiedlungsgut angemeldet, so ist anhand einer Bescheinigung der zuständigen ausländischen Behörde nachzuweisen, dass das Fahrzeug bzw. das Flugzeug in dem betreffenden Land auf den Namen des Übersiedelnden zum Verkehr zugelassen war.
Um zu vermeiden, dass Waren als Übersiedlungsgut zollbefreit eingeführt werden obwohl es sich um Handelsgüter handelt, verbleibt das Umzugsgut auch nach der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr unter zollamtlicher Überwachung. Das bedeutet, dass der Eigentümer über die zollbefreiten Waren nur beschränkt verfügen kann. So darf er sie zwölf Monate lang - gerechnet ab der Annahme des Antrags auf Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr - keiner anderen Person überlassen, d.h. er darf sie insbesondere nicht:
* verleihen,
* verpfänden,
* vermieten,
* verkaufen oder
* verschenken.
Про пол-года нигде ничего не написано. Это наверное Ermessen у таможенников такой.
[крас]Спартак - параша, победа будет наша!