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Литовские права для жителя Германии
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Herzog von Lettland (Diddly-Squat)
в ответ кофемолка 06.02.23 12:14
Führerschein im Ausland: Das Wohnsitzprinzip
Die Fahrerlaubnis ist in dem Land in Europa oder in einem Land im Europäischen Wirtschaftsraum, in dem man seinen ordentlichen Wohnsitz (185-Tage-Regelung) hat und dort möglichst nah am Wohnort, zu erwerben – das besagt das Wohnsitzprinzip (s. § 7 Fahrerlaubnis-Verordnung). Diese Regelung gilt für alle EU-Mitgliedsstaaten. Hat man keinen festen Wohnsitz, ist es in der Regel nicht möglich, den Führerschein zu machen.