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Fuhrerschein и Probezeit
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SaLaMaNdRa-I знакомое лицо
в ответ barclays_card 11.02.14 16:53
Nach der Umschreibung gilt die deutsche Probezeit (siehe §2a StVG),
• wenn seit der Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis noch keine zwei Jahre vergangen sind;
• der Besitz der ausländischen Fahrerlaubnis wird voll auf die zweijährige deutsche Probezeit angerechnet, nur der "Rest" läuft noch in Deutschland
• bestimmte Verkehrsverstöße innerhalb der Restprobezeit können zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und zum Entzug der Fahrerlaubnis führen (siehe Probezeit)
• wenn seit der Erteilung der ausländischen Fahrerlaubnis noch keine zwei Jahre vergangen sind;
• der Besitz der ausländischen Fahrerlaubnis wird voll auf die zweijährige deutsche Probezeit angerechnet, nur der "Rest" läuft noch in Deutschland
• bestimmte Verkehrsverstöße innerhalb der Restprobezeit können zur Verlängerung der Probezeit auf vier Jahre und zum Entzug der Fahrerlaubnis führen (siehe Probezeit)