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в ответ arrlekin 30.10.13 11:29
Да, вы правы!
Вот только что нашел такую информацию:
"Nach § 25 Abs. 3 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) werden Beschränkungen, Auflagen und Zusatzangaben in Form von Schlüsselzahlen in Feld 12 im Führerschein eingetragen. Beziehen sie sich auf einzelne Fahrerlaubnisklassen, sind sie in Feld 12 in der Zeile der betreffenden Fahrerlaubnisklasse eingetragen. Solche, die für alle erteilten Fahrerlaubnisklassen gelten, sind in der letzten Zeile des Feldes 12 unter den Spalten 9 bis 12 zu vermerken.
Die harmonisierten Schlüsselzahlen der Europäischen Union bestehen aus zwei Ziffern (Hauptschlüsselzahlen). Unterschlüsselungen bestehen aus einer Hauptschlüsselzahl (erster Teil) und aus zwei Ziffern und/oder Buchstaben (zweiter Teil). Erster und zweiter Teil sind durch einen Punkt getrennt. Der zweite Teil kann bei bestimmten Verschlüsselungen weitere Ziffern/Buchstaben enthalten.
Nationale Schlüsselungen bestehen aus drei Ziffern. Sie gelten nur im Inland. Die einzutragenden Schlüsselzahlen müssen die Beschränkungen, Auflagen und Zusatzangaben vollständig umfassen. Für die Hauptschlüsselzahlen 05, 44, 50, 51, 55, 70, 71 und 79 ist die Verwendung von Unterschlüsselungen obligatorisch. Häufungen sind durch Komma und Alternativen durch Schrägstrich zu trennen. Harmonisierte Schlüsselzahlen sind vor den nationalen aufzuführen. Bei der Ausstellung eines Führerscheines ist der Inhaber über die Bedeutung der eingetragenen Schlüsselzahlen zu informieren.
"Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Bestimmungen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) über den Führerschein und über die Datenübermittlung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister (Führerschein-Verwaltungsvorschrift - FS VwV -)
Anlage 3
Ausfüllanleitung für Vorlagen
zur Herstellung eines Kartenführerscheins
1. f)
In der Zeile der umgetauschten Klasse wird nur die Schlüsselzahl 70 und das Unterscheidungszeichen des Ausstellungsstaates eingetragen. In Zeile 22 werden die Angaben wiederholt und nur dort wird die Nr. des umgetauschten Führerscheins vermerkt. Damit wird der Eintragungsumfang der Spalte 12 der jeweiligen Klasse auf dem Führerschein (Spalte "Beschränkungen/Zusatzangaben" der Vorlage) gering gehalten.
Beispiel:
Umtausch eines belgischen Führerscheins Klasse B Nr. 123456789
Schlüsselung: 70.123456789.B
a) Eintragung in der Zeile 9: 70.123456789.B
oder
b) Eintragung in Zeile 9: 70.B und Eintragung in Zeile 22: 70.123456789.B"
http://www.mil.brandenburg.de/media_fast/4055/Liste%20der%20Schl%C3%BCsselzahlen.pdf
Вот только что нашел такую информацию:
"Nach § 25 Abs. 3 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) werden Beschränkungen, Auflagen und Zusatzangaben in Form von Schlüsselzahlen in Feld 12 im Führerschein eingetragen. Beziehen sie sich auf einzelne Fahrerlaubnisklassen, sind sie in Feld 12 in der Zeile der betreffenden Fahrerlaubnisklasse eingetragen. Solche, die für alle erteilten Fahrerlaubnisklassen gelten, sind in der letzten Zeile des Feldes 12 unter den Spalten 9 bis 12 zu vermerken.
Die harmonisierten Schlüsselzahlen der Europäischen Union bestehen aus zwei Ziffern (Hauptschlüsselzahlen). Unterschlüsselungen bestehen aus einer Hauptschlüsselzahl (erster Teil) und aus zwei Ziffern und/oder Buchstaben (zweiter Teil). Erster und zweiter Teil sind durch einen Punkt getrennt. Der zweite Teil kann bei bestimmten Verschlüsselungen weitere Ziffern/Buchstaben enthalten.
Nationale Schlüsselungen bestehen aus drei Ziffern. Sie gelten nur im Inland. Die einzutragenden Schlüsselzahlen müssen die Beschränkungen, Auflagen und Zusatzangaben vollständig umfassen. Für die Hauptschlüsselzahlen 05, 44, 50, 51, 55, 70, 71 und 79 ist die Verwendung von Unterschlüsselungen obligatorisch. Häufungen sind durch Komma und Alternativen durch Schrägstrich zu trennen. Harmonisierte Schlüsselzahlen sind vor den nationalen aufzuführen. Bei der Ausstellung eines Führerscheines ist der Inhaber über die Bedeutung der eingetragenen Schlüsselzahlen zu informieren.
"Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Bestimmungen der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) über den Führerschein und über die Datenübermittlung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister (Führerschein-Verwaltungsvorschrift - FS VwV -)
Anlage 3
Ausfüllanleitung für Vorlagen
zur Herstellung eines Kartenführerscheins
1. f)
In der Zeile der umgetauschten Klasse wird nur die Schlüsselzahl 70 und das Unterscheidungszeichen des Ausstellungsstaates eingetragen. In Zeile 22 werden die Angaben wiederholt und nur dort wird die Nr. des umgetauschten Führerscheins vermerkt. Damit wird der Eintragungsumfang der Spalte 12 der jeweiligen Klasse auf dem Führerschein (Spalte "Beschränkungen/Zusatzangaben" der Vorlage) gering gehalten.
Beispiel:
Umtausch eines belgischen Führerscheins Klasse B Nr. 123456789
Schlüsselung: 70.123456789.B
a) Eintragung in der Zeile 9: 70.123456789.B
oder
b) Eintragung in Zeile 9: 70.B und Eintragung in Zeile 22: 70.123456789.B"
http://www.mil.brandenburg.de/media_fast/4055/Liste%20der%20Schl%C3%BCsselzahlen.pdf