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штраф за превышение скорости
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Jet. местный житель
в ответ Торнадо 20.01.11 09:53
Die Frist für die Verfolgungsverjährung
Für den Eintritt der Verfolgungsverjährung bei vielen verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten bestimmt § 26 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG):
"Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate."
Grundsätzlich beträgt also die Frist für den Eintritt der Verfolgungsverjährung bei verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten drei Monate.
Für den Eintritt der Verfolgungsverjährung bei vielen verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten bestimmt § 26 Absatz 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG):
"Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate."
Grundsätzlich beträgt also die Frist für den Eintritt der Verfolgungsverjährung bei verkehrsrechtlichen Ordnungswidrigkeiten drei Monate.