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на американских номерах временный ввоз

17.11.08 18:37
Re: на американских номерах временный ввоз
 
Вадим знакомое лицо
в ответ molodes 17.11.08 18:07
╖╖ 1 und 5 IntVO
╖1 (Auszug)
" 1) Ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger sind zum vorübergehenden Verkehr im Inland zugelassen, wenn für sie von einer zuständigen Stelle ein gültiger
a) Internationaler Zulassungsschein nach Artikel 4 und Anlage B des Internationalen Abkommens über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 (RGBl 1930 II S 1234) oder
b) ausländischer Zulassungsschein ausgestellt und im Inland kein regelmäßiger Standort begründet ist. "
╖5 (Auszug)
" Als vorübergehend im Sinne des ╖ 1 Abs. 1 gilt ein Zeitraum bis zu einem Jahr; der Zeitablauf beginnt
a) bei internationalen Zulassungsscheinen nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 mit dem Ausstellungstage,
b) bei ausländischen Zulassungsscheinen mit dem Tage des Grenzübertritts. "
 

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